Bald Arbeitslos? und NB selbständig
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Bald Arbeitslos? und NB selbständig

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  #1  
Alt 10.10.2008, 15:57
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Hallo Community,

seit langem suche ich nach Informationen im Internet. Doch leider kann ich nie genaue Inormationen zu meinem Problem finden. Und in den Ämtern will mir irgendwie auch keiner so richtig weiterhelfen. Daher versuche ich hier Hilfe zu finden.

Folgendes:

Ich habe seit 7 Jahren einen Arbeitsplatz als Angestellter. Leider aber sehr schlecht bezahlt. Daher habe ich mir vor wenigen Monaten einen Nebenjob gesucht, der allerdings nur auf Provision bezahlt wird. Ich würde gerne mehr Zeit für diesen Job haben und hätte also folgende Frage:

Ich würde nun gerne aus meinem Hauptberuf aussteigen (auch aus privaten Gründen) und meinen Nebenjob hauptberuflich ausüben. Ich weis das ich somit 3 Monate kein ALG beziehen kann, aber damit kann ich leben. Dannach wirds allerdings schwer. Ich wäre etwa ein Jahr auf Arbeitslosengeld angewiesen. Bekomme ich vom Staat Arbeitslosengeld trotz Selbständigkeit? Wenn ja, wie sind hier die Bedingungen. Wie viel darf ich maximal verdienen? Wird das Geld dann aufgerechnet?
Mein größtes Problem ist eben meine eigene Wohnung. Ich bin ledig, habe keinen Untermieter und keine Partnerin, welche in der Wohnung wohnt. Muss also alle Kosten selbst tragen. Bekomme ich bei der Wohnung Zuschüsse??
Und wie verhält es sich mit weiteren Kosten, zB. Telefonflatrate oder Internet, Strom, Heizung, usw. bekommt man da auch Zuschüsse?

Ich wäre für Antworten echt sehr dankbar.

Gruß Rofnex
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  #2  
Alt 10.10.2008, 18:56
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Auch als Selbständiger kannst du ALG II beantragen. ALG II ist aber eine Leistung für Bedürftige, und bei Selbständigen besteht ein Problem, das Einkommen korrekt zu ermitteln und damit die laufende Unterstützung zu berechnen. Mit anderen Worten: Selbständigkeit und ALG II sind unverträglich und bereiten Ärger und Verdruss.

ALG II bedeutet für dich:

Es wird angemessener Wohnraum gezahlt, max. 45 qm bei einer örtlich angesetzten Höchstmiete, die bei der ARGE/Jobcenter zu erfragen ist

Es wird ein Regelsatz von 351€ geleistet

Du bist kranken- und rentenversichert

Dein Einkommen wird nach § 30 SGB II angerechnet, bis du aus der Bedürftigkeit und dem Leistugsbezug fällst. Es verbleibt aus dem Zuverdienst ein Freibetrag.

Zusammenfassung: unter dem Missklang eines ALG II - Trauermarsches eine Selbständigkeit zu begründen, ist eine Schnapsidee, und nur was für Leute, die Lust am eigenen Untergang verspüren.

Bitte hole dir weiteren Rat in diesem Forum: Hartz IV Forum | Startseite, dort gibt es User, die können dir Horrorgeschichten erzählen.

Bitte gib deine bescheidene Stellung nicht auf, der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.
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  #3  
Alt 18.10.2008, 00:20
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Hallo Rofnex,

die Aussage von nontestatum kann man so nicht ganz stehen lassen!

Zitat:
ALG II ist aber eine Leistung für Bedürftige, und bei Selbständigen besteht ein Problem, das Einkommen korrekt zu ermitteln und damit die laufende Unterstützung zu berechnen. Mit anderen Worten: Selbständigkeit und ALG II sind unverträglich und bereiten Ärger und Verdruss.
Die Berechnung des Einkommens von Selbstständigen die ALGII beziehen ist nicht weiter kompliziert, kann bei vielen gewerblichen Handlungen nur umfangreich werden. Was du machen mußt, ist die EKS-Anlagen regelmäßig ausfüllen und ALLE NACHWEISE ALLER EINNAHMEN UND AUSGABEN dem Arbeitsamt schicken. Aus den Monatsgewinnen deines Gewerbes wird der Durchschnittsgewinn im Bewilligungszeitraum errechnet. Dieser Wert wird von der ARGE für die Berechnung deines Satzes herangezogen.

Um nochmal kurz auf deine Fragen einzugenen:

Zitat:
Bekomme ich vom Staat Arbeitslosengeld trotz Selbständigkeit?
Ja, falls du wenig genug Geld hast

Zitat:
Wenn ja, wie sind hier die Bedingungen. Wie viel darf ich maximal verdienen?
Es gibt keine Obergrenze! Du sollst soviel verdienen wie du kannst! Wenn du 'zuviel' Geld verdienst, freu dich. Dann brauchst du auch kein ALGII mehr. Wie du deinen Gewinn gering halten kannst - um nicht aus ALGII 'raus zu fliegen' - ist dir ja sicher bekannt.

Zitat:
Wird das Geld dann aufgerechnet?
Natürlich.

Zitat:
Mein größtes Problem ist eben meine eigene Wohnung. Ich bin ledig, habe keinen Untermieter und keine Partnerin, welche in der Wohnung wohnt. Muss also alle Kosten selbst tragen. Bekomme ich bei der Wohnung Zuschüsse??
Zuschüsse ist gut. Du bekommst die Miete inklusive Nebenkosten (Heizung + Warmwasser) komplett gezahlt, falls du nicht gerade in einem Palast wohnst. Strom mußt du selbst zahlen. (Immer unter der Voraussetzung, dass du 'bedürftig' bist und nicht genug Gewinn machst.)

Zitat:
Und wie verhält es sich mit weiteren Kosten, zB. Telefonflatrate oder Internet, Strom, Heizung, usw. bekommt man da auch Zuschüsse?
Als privater ALGII-Empfänger: NEIN, außer bei der Heizung, die wird übernommen.
Gewerblich darfst du pauschal 50% von Telefon und Internet als gewerbliche Ausgaben angeben, wenn du es gewerblich nutzt.

So und jetzt noch kurz zur Verrechnung deines Gewinns mit ALGII:

100,- sind anrechnungsfrei,
zwischen 100,01 und 800,- darfst du 20% anrechnungsfrei behalten,
zwischen 800,01 bis 1200 darfst du 10% anrechnungsfrei behalten,
falls du ein Kind hast, liegt die Grenze bei 1500,-

Kurze (und einfache) Rechnung:
Annahme: du hast einen Gewinn von 400 Euro
- 100 sind frei
- von den restlichen 300,- € bekommst du 20% = 60 Euro
- du hast also deinen vollen Satz + 160 Euro
- real gesehen bekommst du natürlich 240€ weniger ALGII und darfst deine 400€ Gewinn behalten.

Vielleicht konnte ich dir damit etwas licht ins Dunkel bringen.

Geändert von alter schwede (18.10.2008 um 00:22 Uhr)
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  #4  
Alt 18.10.2008, 09:17
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Zitat:
die Aussage von nontestatum kann man so nicht ganz stehen lassen!
Mit meinem Kommentar ist folgendes gemeint:

Einige stürzen sich unvorbereitet in eine Selbständigkeit, beherrschen nicht mal sie einfachsten Grundzüge der Buchhaltung, sind bereits mit einer Buchhaltung aus dem Schuhkarton überfordert und haben schlussendlich auch kein Geld mehr für einen Steuerberater.

Die Leute stehen dann in der ARGE vor dem Sachbearbeiter, der sagt, ich brauche dies und das, sonst kann ich die Unterstützung nicht ausrechnen.

Und mit dieser Aussage stehen die Hilfebedürftigen dann mit dem Rücken an der Wand.

Das ist das, was ich mit der Unverträglichkeit von Selbständigkeit und ALG II meine.

Erschwert wird die Angelegenheit noch dadurch, dass die steuerliche und die soziale Gesetzgebung auseinandergedriftet sind und jede Behörde eine eigene Schiessbude aufgemacht hat.

Das Problem besteht darin, dass der Arbeitsmarkt weitestgehend zerstört ist und nun Leute ihr Heil in der Flucht in die Selbständigkeit suchen, die garnicht für eine Selbständigkeit geeignet sind. Und die stehen dann irgendwann auf den Trümmern ihrer Existenz und müssen dann mit der erhöhten Hürde einer Selbständigkeit bei der Arge betteln gehen.
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  #5  
Alt 18.10.2008, 09:23
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Zitat:
Vielleicht konnte ich dir damit etwas licht ins Dunkel bringen.
alter schwede, das war ein angenehmer Beitrag.

Ich freue mich über jeden, der etwas zum Thema Selbständigkeit und Selbständigkeit&ALG II schreiben kann.

DAS ist ein sehr aktuelles Thema, aber in den Foren leider etwas unterrepäsentiert.

Also bitte:
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  #6  
Alt 18.10.2008, 17:43
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ok, so kann ich dir zustimmen. Es gibt sicherlich einige Menschen, die nicht für die gewerbliche Selbstständigkeit gemacht sind. Und ja, auch die Buchführung in Hinblick auf ARGE und Finazamt ist eigentlich doppelte Arbeit.

einfaches Beispiel: gefahrene Kilometer mit Privatwagen. Arge erkennt nur 10 Cent pro Km, das Finanzamt in meinem Fall 20 Cent als Ausgaben an.

Aber mit ein bisschen Geschick und Diziplin nicht alles aufzuschieben sonder gleich ordentlich zu machen ist das auch ohne die Nerven zu verlieren zu schaffen.

Und wenn man den Steuerberater gleich mit einbezieht, und das Glück hat einen guten Berater zu erwischen, dann passt der schon auf, dass am Ende genug Geld da ist, ihn zu bezahlen


Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Mit meinem Kommentar ist folgendes gemeint:

Einige stürzen sich unvorbereitet in eine Selbständigkeit, beherrschen nicht mal sie einfachsten Grundzüge der Buchhaltung, sind bereits mit einer Buchhaltung aus dem Schuhkarton überfordert und haben schlussendlich auch kein Geld mehr für einen Steuerberater.

Die Leute stehen dann in der ARGE vor dem Sachbearbeiter, der sagt, ich brauche dies und das, sonst kann ich die Unterstützung nicht ausrechnen.

Und mit dieser Aussage stehen die Hilfebedürftigen dann mit dem Rücken an der Wand.

Das ist das, was ich mit der Unverträglichkeit von Selbständigkeit und ALG II meine.

Erschwert wird die Angelegenheit noch dadurch, dass die steuerliche und die soziale Gesetzgebung auseinandergedriftet sind und jede Behörde eine eigene Schiessbude aufgemacht hat.

Das Problem besteht darin, dass der Arbeitsmarkt weitestgehend zerstört ist und nun Leute ihr Heil in der Flucht in die Selbständigkeit suchen, die garnicht für eine Selbständigkeit geeignet sind. Und die stehen dann irgendwann auf den Trümmern ihrer Existenz und müssen dann mit der erhöhten Hürde einer Selbständigkeit bei der Arge betteln gehen.
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  #7  
Alt 19.10.2008, 09:20
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danke für die vielen beiträge.
ich werde nächste woche mal auf den ämtern schauen was ich jetzt nun genau bekomme und werde euch dann auf dem laufenden halten.
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