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#1
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| Hallo! Ich will mal kurz unsere Situation erklären: Ich 21 (w) wohne noch bei meinen Eltern und habe einen Jüngren Bruder (1 Leider haben meine Eltern nun angst wie das mit dem Harz IV weiter geht. Verständlich. Meine Fragen sind somit: Inwie weit wird unsere Ausbildungsvergütung angerechnet? Gehöhren wir dann noch zur Bedarfsgemeinschaft? Bleibt noch was von dem Geld übrig? Was müssen wir nun selber zahlen? Wie ist das mit den Fahrtkosten zur Arbeit? Ich bekomme meinerstes Geld ja erst im September, bekommen wir dann noch für Augustgeld? ![]() Viele Fragen^^ aber im Amt wollte man uns erst Antwort geben mit Termin, der erst im Juni ist. ich hoffe hier kann mir jemand die Fragen benworten! |
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#2
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| Wenn Euer erstes Geld erst im September auf das Konto kommt, steht Euch für August noch das volle ALG II zu. Erkundige Dich bei Eurem Amt, wie das mit der Fahrtkostenbeihilfe für das erste halbe Jahr aussieht. Ab dem Monat, wo Euer Geld auf Euer Konto eingeht wird Eure Ausbildungsbeihilfe angerechnet. Dabei wird vom Brutto ausgegangen. Dier ersten 100€ bleiben Euch. Von 100-800€ dürft Ihr 20% behalten und darüber 10%. Diese Summe wird dann von Eurem Netto abgezogen. Und was dann noch übrig ist, wird leider angerechnet. Ein Beispiel: 650,00€ Brutto 580,00€ Netto Berechnung: 650€- 100€ (frei)= 550€ 20% von 550€= 110€ 100€+110€=210€ 580,00€-210€= 370€ 370€ würden in diesem Fall angerechnet werden. Bedenkt aber auch mit, dass das Kindergeld auch weiterhin abgezogen wird. Wäre noch zu erfragen, wie alt ist Dein Bruder? Und bleibt Ihr währemd der Ausbildung daheim wohnen???
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#3
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| Tine, der Bruder ist 18 Jahre alt. Die Maschine hat die Zeichenfolge 8 ) in ein Smiley
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#4
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| Aha, na Danke für die Info. Tja, dann zählen wohl beide noch voll bei den Eltern rein. Da zählt die U 25 Reglung.
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#5
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| Hallo und danke für die rasche Antwort! Hmm ja mein Bruder und ich werden wohl zuhause wohnen bleiben müssen.. dank dieser U 25 reglung. Ich hatte überlegt auszuziehen, da meine ausbildungstelle knapp 25 km weit weg ist. Leider habe ich aber keine ahnung was dann auf mich zu kommt, was ich bezahlt bekomme, was nicht und ob das Arbeitsamt nicht verlangen kann, dass ich noch zuhause wohnen bleibe. Ich bekomme 790€ Brutto im ersten Ausbildungsjahr und mein etwa Bruder 620€. Es ist schade, dass wir nur so wenig behalten dürfen.. ich hätte gerne meinen Auto Führerschein gemacht. ich denke mal, dass wir rund 500€ mehr haben werden, wenn nicht noch mehr abgezogen wird. Aber gut zu wissen was so in etwa auf uns zu kommt.. Und ich dann nicht mehr auf die komischen Seminare des Arbeitsamtes gehen muss, die eh nix brigen ^-^ |
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#6
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| Bei diesen Verdiensten könnte ich mir auch ein anderes Szenario vorstellen: So wie ich das sehe, fallt ihr aus der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern heraus und bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft (Einzelperson-Bedarfsgemeinschaft). Die Wohnungsmiete wird durch die Anzahl der Personen geteilt, bei vier Personen zahlt also jeder 1/4 der Wohnungsmiete. Es wäre auch zu prüfen, ob die Eltern das Kindergeld an die Kinder abtreten können und ob es dann nicht mehr dem ALG II der Eltern angerechnet wird, und somit den Kindern ungeschmälert verbleibt. Eine Unterstützung mit BAB, evtl. Wohngeld, je nach konkret vorliegenden Verhältnissen, wäre zu prüfen. Hartz IV Forum | Startseite
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#7
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| wow, dasist ja super kompliziert! Aber so ist das halt mit den Ämtern -_- Wie soll ich das denn dann im Juli angehen? Müssen meine Eltern einen Änderungsantrag stellen? Und wie langedauert das etwa? Danke für die tollen Antworten^^ |
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#8
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| Also nonte, dass was Du da von Dir gibst ist mir ja total neu! Deine Ausbildung ist etwas weit weg. Wie lange bist Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs? Sollte es ziemlich lang sein, dann kannst Du mit dieser Begründung (am Besten Fahrplanausdruck als Nachweis) einen Antrag auf Auszug stellen. Vielleicht bekommst Du eine Zusage. Die ersten 100€ Freibetrag sind mit für Fahrkosten zu verwenden. Sollten Deine monatlichen Fahrkosten über 100€ sein und Du vom Ausbildungsbetrieb nichts erstattet bekommst, dann weise dies anhand von Fahrscheinen... nach. Denn dann müssen die tatsächlich entstandenen Kosten als Freibetrag bleiben. Der Freibetrag über die 100€ zählt da nicht dazu.
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#9
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| Also ich bin etwa 1 1/4 stunde unterwegs, wenn ich mit Bus und Bahn fahre. Ich habe noch die Möglichkeit mit Mottorad zu fahren. Leider erlaubt dies das Wetter und die Sprittpreise nicht immer. Ich habe mal gehöhrt das ab einen Arbeitsweg von 6 km ein Umzug in die Nähe beantragt werden kann, der dann auch bezahlt wird. Die frage ist nur: kann ich mir das leisten? Die 650 € Netto reichen wohl kaum um alles zu bezahlen. Ob ich dann BAB oder Wohngeld bekomme weiß ich auch nicht denn ich stehe immer noch unter der U 25 Reglung. |
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#10
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| Xaomao, gehe mal bitte in das Hartz4-Forum und frage dort unter Angabe möglichst genauer Daten nach, wie dein Fall gehandhabt werden wird. ich weiss nicht, ob Optionskommunen das anders handhaben, aber ich glaube eher nicht, dass eine Zuverdienstregelung nach § 30 SGB II stattfindet. Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass eine Ausbildungsvergütung Erwerbseinkommen im Sinne des § 30 SGB II ist. Ich vermute, man ermittelt euren Bedarf an Hand der Ausbildungsvergütung, reicht die Ausbildungsvergütung, fallt ihr aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft heraus, ansonsten gibt's über die Bedarfsgemeinschaft noch etwas ALG II, das wird dann aber nicht mehr viel sein. Im besagten Forum wird man das näher erklären können.
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