Bedarfsgemeinschaft und Ausbildung
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Bedarfsgemeinschaft und Ausbildung

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  #1  
Alt 29.09.2009, 11:30
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Hallo!

Ich brauche Hilfe, weil ich Probleme mit ARGE habe. So nun zu meiner Situation. Ich bin seit 24.08 arbeitslos, meine Freundin (leben zusammen und haben ein Kind) hat eine Ausbildung angefangen. Das bedeutet, dass nur ich und mein Kind Geld von der ARGE bekommen werden. Als ich den Antrag abgegeben habe wollten sie dementsprechend den Ausbildungsvertrag und BAB-Bescheid von meiner Freundin sehen. Den BAB-Bescheid bekommt sie in ca. 4 Wochen das hat zu Folge, dass mein Antrag nicht weiter bearbeitet wird. Jetzt meine Fragen:

-ist meine Freundin verpflichtet den Ausbildungsvertrag und den BAB-Bescheid bei der ARGE vorzulegen, obwohl sie von den kein Geld bekommt?

-bei der ARGE wurde mir gesagt, dass es kein Vorschuss gibt aus dem oben genannten Grund. Haben sie Recht?

Bei Antworten bitte, wenn möglich Paragraph aus dem Gesetz mit angeben.

Danke im Voraus.
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  #2  
Alt 29.09.2009, 11:41
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Zitat:
Zitat von doktorzlo Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich brauche Hilfe, weil ich Probleme mit ARGE habe. So nun zu meiner Situation. Ich bin seit 24.08 arbeitslos, meine Freundin (leben zusammen und haben ein Kind) hat eine Ausbildung angefangen. Das bedeutet, dass nur ich und mein Kind Geld von der ARGE bekommen werden. Als ich den Antrag abgegeben habe wollten sie dementsprechend den Ausbildungsvertrag und BAB-Bescheid von meiner Freundin sehen. Den BAB-Bescheid bekommt sie in ca. 4 Wochen das hat zu Folge, dass mein Antrag nicht weiter bearbeitet wird. Jetzt meine Fragen:

-ist meine Freundin verpflichtet den Ausbildungsvertrag und den BAB-Bescheid bei der ARGE vorzulegen, obwohl sie von den kein Geld bekommt?Ja das ist sie,,da ihr ein gemeinsammes Kind habt,bildet ihr auch weiterhin eine BG...

-bei der ARGE wurde mir gesagt, dass es kein Vorschuss gibt aus dem oben genannten Grund. Haben sie Recht?
Dazu müsste ich die genauen zahlen der Ausbildungsvergütung kennen..Miete,und alles was euch so im Monat an Geld zufließt..

Bei Antworten bitte, wenn möglich Paragraph aus dem Gesetz mit angeben.

Danke im Voraus.
Deine Freundin wird wohl nicht soviel Verdienen um euch aus dem Alg2 Bezug zu bekommen...
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  #3  
Alt 29.09.2009, 11:52
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also 310€ Vergütung plus 90€ Arbeitslosengeld 1 und ein mal Kindergeld. Monatliche fixe Ausgaben betragen ca. 750€
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  #4  
Alt 29.09.2009, 11:58
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selbst wenn BAB dazu kommt,ist euer Bedarf nicht gedeckt...

Antrag auf Vorschuß nach §42 SGBI stellen,,bitte schriftlich...

Zitat § 42 SGBI

§ 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
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  #5  
Alt 29.09.2009, 12:03
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das hab ich auch gesagt, aber die Dame sagte, dass ohne BAB-Bescheid macht sie nichts und kein Vorschuss zahlt. Werde heute noch mal versuchen.
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  #6  
Alt 29.09.2009, 18:19
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-ist meine Freundin verpflichtet den Ausbildungsvertrag und den BAB-Bescheid bei der ARGE vorzulegen, obwohl sie von den kein Geld bekommt?Ja das ist sie,,da ihr ein gemeinsammes Kind habt,bildet ihr auch weiterhin eine BG...

um darauf noch mal zu kommen. Das ist richtig was du sagst. Aber wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, bekommt sie auch kein Geld von ARGE. Da es sowieso nicht der Fall ist, muss/braucht sie den BAB-Bescheid nicht vorlegen. Und weil bei uns "Verursacherprinzip" gilt, darf mir die ARGE den Antrag (wegen fehlendem BAB-Bescheid oder Mitwirkungspflicht)ablehnen.

jetzt bin ich gespannt was ihr dazu meint
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  #7  
Alt 29.09.2009, 18:28
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§66 SGBI

Wenn sie den BAB bescheid nicht vorlegt,kann die Arge das Komplette geld für euch streichen..

Da ihr eine BG bildet wird bei fehlender Mitwirkung kein ALG2 gezahlt...bis zur Nachholung dieser Pflicht...
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  #8  
Alt 29.09.2009, 18:57
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(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

auf der Internetseite der Agentur für Arbeit gibt es BAB-Rechner. Um BAB auszurechnen hat die ARGE alle unsere Daten, somit dürfte das auf mich nicht zu treffen.
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  #9  
Alt 29.09.2009, 19:04
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Sag mal,,verstehst du das nicht??auch deine Freundin bekommt noch geld von der Arge,,weil ihr eine einstandsgemeinschaft bildet,schon allein wegen dem gemeinsammen kind,..Somit eine BG bildet...somit bezieht ihr aufstockendes ALG2 und auch deine Freundin unterliegt dem SGBII..


Aber nun ist auch alles zu diesem Thema gesagt...ob ihr den BAB bescheid vorlegt oder nicht,bleibt euch überlassen...

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Geändert von tyron01 (29.09.2009 um 20:21 Uhr)
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