bekomme ich finanzielle unterstützung?
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bekomme ich finanzielle unterstützung?

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  #1  
Alt 15.09.2008, 21:05
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Hallo zusammen!

Ich weiß nicht ob ich an der richtigen Stelle frage, aber ich hoffe man kann mir ein bisschen weiterhelfen.
Ich habe einige Fragen, ich glaube ich schildere euch erstmal meine Situation.
Ok, also vor paar Monaten begann ich eine Arbeit bei McDonalds mit einem befristeten Arbeitsvertrag von 3Monaten. In dieser Zeit bin ich schwanger geworden und musste dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da die Arbeit sehr schwer ist und es auch um die Nachtschichten ging, die man dann ja nicht mehr machen darf. Was vorraus zu sehen war, sie haben den Vertrag auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert. Da ich häufig durch die SS an Schwindelanfällen leide wurde ich jetzt bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Ich bekomme weniger als 300€ Krankengeld. Ich bin mittlerweile im 5.Monat und habe weder Geld für Umstandsmode, noch für irgendwelche Sachen die das Baby braucht. Ich wohne aber mit meinem Freund zusammen der eine feste Arbeit hat. Jetzt meine Frage:
-Würde ich zusätzlich finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen?
oder wird etwas von meinem Freund angerechnet? Wir wohnen aber noch nichtmal ein halbes Jahr zusammen. Zählt das schon als Bedarfsgemeinschaft?
-Würde ich zum Krankengeld Hartz4 bekommen und diese Erstausstattungen fürs Kind?
Ich habe nicht genug Geld um das zu finanzieren, da ich meine Arebit verloren habe und Krank geschrieben bin.
Auf Unterstützung von meinen Freund kann ich auch nicht bauen, er bezahlt ja schon die Miete. Ich muss von dem wenigen noch das ganze Essen kaufen und die Babysachen. Ich weiß weder ein noch aus.
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen

lg und danke
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  #2  
Alt 16.09.2008, 15:38
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hat keiner einen rat? schade...
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  #3  
Alt 16.09.2008, 17:14
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Zitat:
Zitat von Morgenstern87 Beitrag anzeigen
hat keiner einen rat? schade...
Zitat:
15.09.2008, 22:05
Zitat:
16.09.2008 16:38
.... ich komm' ja schon angehumpelt ... *hechel*

Wichtige Frage: ist dein Freund auch der Kindesvater?
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  #4  
Alt 16.09.2008, 17:19
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tut mir leid, ich wollte nicht hetzen
ja er ist auch der Vater. hat das großen einfluss?
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  #5  
Alt 16.09.2008, 18:08
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Du lebst mit deinem Freund zusammen, der auch gleichzeitig der Kindesvater ist.

Daher bildet ihr sofort eine Einstandsgemeinschaft, sobald einer von euch ALG II beantragt.

Das bedeutet, der Verdienst deines Freundes wird angerechnet und es verbleibt ihm der Freibetrag aus dem Zuverdienst nach § 30 SGB II.

§ 30 SGB II

BMAS - Zuverdienst

Es könnte der Fall eintreten, dass dein Freund soviel verdient, dass ihr aus ALG II herausfallt. Sollte das so sein, wäre zu prüfen, ob du dich noch familienkrankenversichern kannst (bis 23 bei den Eltern) oder ob ein Antrag nach § 26 SGB II zu stellen ist:

Zitat:
(3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. 2Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Solltet ihr ALG II beziehen können, weil ihr die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kannst du Schwangerenmehrbedarf ab der 12. Schwangerschaftswoche beantragen nach § 21 SGB II und du kannst eine Erstausstattung Umstandkleider sowie Babykleidung/ausstattung beantragen. Dazu gehört dann z.B. auch eine Wickelkommode.

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Solange du krankgeschrieben bist, steht dir kein ALG II zu, weil die Krankschreibung VOR Antragstellung erfolgte. Für dich wäre ggf. für den Zeitraum der Krankschreibung das Sozialamt zuständig.

Ob eurer Bedarfsgemeinschaft [Du und dein Freund] ALG II zusteht, könnte ihr mit einem ALG II - Rechner aus dem Internet grob überschlagen:

Beispiel: ALG2-Rechner
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  #6  
Alt 16.09.2008, 18:27
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Es sieht so aus als würde ich keine Unterstützung bekommen, weil mein Freund zu viel verdient. Aber er ist pflichtbewusst wie ein 10jähriger und wird das nicht verstehen. Meine Eltern können mir auch nicht helfen, aber da muss ich wohl allein durch.

Dir danke ich aber sehr für deine Hilfe
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  #7  
Alt 16.09.2008, 19:01
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Zitat:
weil mein Freund zu viel verdient. Aber er ist pflichtbewusst wie ein 10jähriger und wird das nicht verstehen. Meine Eltern können mir auch nicht helfen, aber da muss ich wohl allein durch.
Du musst nirgendswo alleine durch.

Dein Freund ist alt genug, ein Kind zu zeugen, also wird er auch stark genug sein, in die Welt der Erwachsenen einzutreten. Er ist schliesslich nicht Peter Pan, der nie erwachsen wird.

Das Kind muss versorgt werden, und wenn dein Freund meint, er könne sich seinen Pflichten entziehen, wird ihm das Jugendamt gehörig den Marsch blasen.

Bitte beantrage ALG II, du wirst dann sehen, ob wirklich kein Anspruch besteht.

Wende dich bitte auch an eines der beiden Foren, die ich vorstehend genannt habe, dort wird man dir weitere Hinweise geben.
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Morgenstern87 (16.09.2008)

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