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#1
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| Hallo zusammen! Ich weiß nicht ob ich an der richtigen Stelle frage, aber ich hoffe man kann mir ein bisschen weiterhelfen. Ich habe einige Fragen, ich glaube ich schildere euch erstmal meine Situation. Ok, also vor paar Monaten begann ich eine Arbeit bei McDonalds mit einem befristeten Arbeitsvertrag von 3Monaten. In dieser Zeit bin ich schwanger geworden und musste dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da die Arbeit sehr schwer ist und es auch um die Nachtschichten ging, die man dann ja nicht mehr machen darf. Was vorraus zu sehen war, sie haben den Vertrag auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert. Da ich häufig durch die SS an Schwindelanfällen leide wurde ich jetzt bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Ich bekomme weniger als 300€ Krankengeld. Ich bin mittlerweile im 5.Monat und habe weder Geld für Umstandsmode, noch für irgendwelche Sachen die das Baby braucht. Ich wohne aber mit meinem Freund zusammen der eine feste Arbeit hat. Jetzt meine Frage: -Würde ich zusätzlich finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen? oder wird etwas von meinem Freund angerechnet? Wir wohnen aber noch nichtmal ein halbes Jahr zusammen. Zählt das schon als Bedarfsgemeinschaft? -Würde ich zum Krankengeld Hartz4 bekommen und diese Erstausstattungen fürs Kind? Ich habe nicht genug Geld um das zu finanzieren, da ich meine Arebit verloren habe und Krank geschrieben bin. Auf Unterstützung von meinen Freund kann ich auch nicht bauen, er bezahlt ja schon die Miete. Ich muss von dem wenigen noch das ganze Essen kaufen und die Babysachen. Ich weiß weder ein noch aus. Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen lg und danke |
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#2
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| hat keiner einen rat? schade... |
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#3
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| Zitat:
Zitat:
![]() Wichtige Frage: ist dein Freund auch der Kindesvater?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| tut mir leid, ich wollte nicht hetzen ![]() ja er ist auch der Vater. hat das großen einfluss? |
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#5
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| Du lebst mit deinem Freund zusammen, der auch gleichzeitig der Kindesvater ist. Daher bildet ihr sofort eine Einstandsgemeinschaft, sobald einer von euch ALG II beantragt. Das bedeutet, der Verdienst deines Freundes wird angerechnet und es verbleibt ihm der Freibetrag aus dem Zuverdienst nach § 30 SGB II. § 30 SGB II BMAS - Zuverdienst Es könnte der Fall eintreten, dass dein Freund soviel verdient, dass ihr aus ALG II herausfallt. Sollte das so sein, wäre zu prüfen, ob du dich noch familienkrankenversichern kannst (bis 23 bei den Eltern) oder ob ein Antrag nach § 26 SGB II zu stellen ist: Zitat:
Hartz IV Forum | Startseite Lebensphase - Powered by vBulletin Solange du krankgeschrieben bist, steht dir kein ALG II zu, weil die Krankschreibung VOR Antragstellung erfolgte. Für dich wäre ggf. für den Zeitraum der Krankschreibung das Sozialamt zuständig. Ob eurer Bedarfsgemeinschaft [Du und dein Freund] ALG II zusteht, könnte ihr mit einem ALG II - Rechner aus dem Internet grob überschlagen: Beispiel: ALG2-Rechner
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Es sieht so aus als würde ich keine Unterstützung bekommen, weil mein Freund zu viel verdient. Aber er ist pflichtbewusst wie ein 10jähriger und wird das nicht verstehen. Meine Eltern können mir auch nicht helfen, aber da muss ich wohl allein durch. Dir danke ich aber sehr für deine Hilfe |
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#7
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| Zitat:
Dein Freund ist alt genug, ein Kind zu zeugen, also wird er auch stark genug sein, in die Welt der Erwachsenen einzutreten. Er ist schliesslich nicht Peter Pan, der nie erwachsen wird. Das Kind muss versorgt werden, und wenn dein Freund meint, er könne sich seinen Pflichten entziehen, wird ihm das Jugendamt gehörig den Marsch blasen. Bitte beantrage ALG II, du wirst dann sehen, ob wirklich kein Anspruch besteht. Wende dich bitte auch an eines der beiden Foren, die ich vorstehend genannt habe, dort wird man dir weitere Hinweise geben.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Morgenstern87 (16.09.2008) | ||
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