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#1
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| Hallo, Ich bekomme zur Zeit Harz IV (Arbeitslosengeld II) und mir wurden 30% gekürtzt, weil ich angeblich keine Bewerbungen geschrieben hätte (3Bewerbugnen pro Monat waren Pflicht und bei meinem Termin bei der arbeitsvermittlung hatte ich nicht mein Bewerbetagebuch dabei). Gegen diesen Bescheid hatte ich Widerspruch eingelegt, dieser wurde ABGELEHNT. Im Widerspruch enthalten war - neben einer Bergründung die eine DINA4-Seite(!) lang war - ein KASSENZETTEL von der Post, auf welchem 6 Einschreiben aufgelistet sind: ![]() (Kassenzettel von der Post mit Servicenummer) Auf der Post sagte man mir, daß man unten bei der Servicenummer anrufen kann und beim nennen der RV-Nummern (rote Kreise) die Adressen durchgesagt bekommt. ABER man bekommt lediglich die Postleitzahl genannt. Somit konnte die ARGE also tatsächlich nicht nachvollziehen, wohin diese Einschreiben geschickt wurden. In meinem Widerspruch habe ich die Andressen aber beigefügt und trotzdem glaubt mir die Arge nicht, daß ich die Bewerbungen geschrieben habe. Jetzt habe ich wieder 6 Bewerbungen hier leigen und weiß ehrlich gesagt nicht wie ich BEWEISEN könnte, daß ich diese nun an entsprechende Firmen sende. Man soll für die ARGE einen Bewerberbogen ausfüllen (genau das mache ich auch(!)). Darauf kann man ausfüllen ob die Bewerbung abgelehnt wurde, ob noch entschieden wird oder ob die Bewerbung erfolgreich war. Das wäre dann das ERGEBNIS einer Bewerbung. Alles was ich als Bewerber aber beeinflussen kann ist "daß ich eine Bewerbung schreibe und telefoniere". Um bei jeder einzelnen Firma auch noch vorstellig zu werden (um persönlich mit denen zu reden), dazu fehlt mir verständlicher weise das Geld. Firmen bei denen sich eine Bewebung lohnt liegen alle mind. einen Ort weiter und öffentliche Verkehrsmittel kosten nunmal Geld. Vom Sachbearbeiter auf der ARGE bekommt man außerdem gesagt, daß man das MTERIAL für die Bewerbungen erstattet bekommt. Also bekommt man die BEWERBUNG ansich erstattet und nicht "ob die Bewerbung Erfolg hatte". Ja, wie soll das denn gehen, wenn einem noch nicht mal geglaubt wird, dass man überhaupt Bewerbungen geschriben HAT?! Ich kann lediglich diesen Bewerberbogen ausfüllen und entsprechende Kassenzettel hinzufügen - das Material selbst wurde ja dann verschickt. FAKT ist, ich habe diese Bewerbungen geschrieben UND werde sie bis dahin abgeschickt haben. Also was soll der Aufstand von Seiten der ARGE? Ich gebe bestimmt kein Geld für 6 Einschreiben aus, um Urlaubsgrüße zu senden........ Geändert von arthurius (03.04.2007 um 15:46 Uhr) |
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#2
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| Ich denke, hier sollte man einen Rechtsanwalt einschalten UND NOTFALLS KLAGEN. Es kann nicht sein, dass ein Beleg nicht anerkannt wird von einem Unternehmen, bei dem der Staat noch Aktionär ist. Lass dir bitte vom Sachbearbeiter genau definieren, wie der Nachweis zukünftig auszusehen hat und wer die Kosten für den Nachweis trägt, denn es kann ja wohl nicht sein, dass du die Nachweiskosten von deinem Regelsatz bezahlen sollst. Spätestens in der nächsten Eingliederungsvereinbarung sollte das mit in der Urkunde drinstehen. In der Zwischenzeit schickst du deine Bewerbungen als EINWURFEINSCHREIBEN ab. Ist billiger als eine Sperre. Scanne die Belege in deinen Computer ein bzw. lass Fotokopien anfertigen. Die Zettel verblassen nämlich mit der Zeit und sind nach wenigen Monaten nicht mehr lesbar. Du weisst natürlich, dass es ungeschickt war, zum Besprechungstermin die Unterlagen nicht parat zu haben. Bist du sonst noch unangenehm aufgefallen?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Ich war ja vorher mehrere male dort und jedesmal das selbe. Einen "Beweis" im klassischen Sinne hätte ich außer dem Berwerberbogen keinen dabei gehabt. Mit dem Widerspruch habe ich aber m.E. bewiesen, daß ich die Bewerbungen geschrieben hab. Zitat:
Ich brauche wohl eindeutig einen Rechtsanwalt und werde mir morgen einen Rechtsberatungsschein holen. Der sagt mir dann ob ich auch gleich schon mal Prozesskostenhilfe beantragen soll......... P.S. Hier wird das Einwurfeinschreiben nicht als ausreichendes Beweismittel bezeichnet. |
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#4
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| Zitat:
Wo kämen wir denn dahin, wenn Bewerbungsschreiben als nachweispflichtige Urkunden behandelt werden und am Ende gar als Transportgut beim Gerichtsvollzieher landen. Ich glaube, da hat sich die Sachbeabeiterin ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt - das wird ihren Dienstherrn nicht freuen. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
Aber WENN ich nun vor Gericht ziehen muß, dann wird doch hoffentlich der Kassenzettel und die dazugehörigen Adressen ausreichen. Der Rachtsanwalt wird dann bestimmt auch seinerseits die Zugehörigkeit der RV-Nummern zu den Firmanadressen bestätigen. Zitat:
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#7
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| Hallo, Also über dieses Amt denke ich so: !!!Dieser Nachweis, den Du von der Post bekommst: Ich schreibe auf diese gepunkteten Linien immer die Anschriften rein, wo die Bewerbung hin ging. Falls Du Absagen oder mal eine Einladung erhalten solltest, dann nehm sie doch mit aufs Amt und zeig sie hin. Ist doch auch ein Beweis!!! Denn wenn man von den Firmen Post bekommt, dann haben diese vorher bestimmt mal ein Anschreiben bekommen. So was müsste das Amt eigentlich akzeptieren. (Hoffe für Dich, dass ab und an eine Absage, besser mal eine Einladung oder Zusage, bei Dir ankommt.) Lass Dich nicht unterkriegen!!! |
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