Beziehe ALG II - bekomme zu wenig Geld
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Beziehe ALG II - bekomme zu wenig Geld

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  #1  
Alt 02.11.2011, 08:03
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rockstar101 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Beziehe ALG II - bekomme zu wenig Geld


hallo arbeits-abs-community!

ich bin schüler und wurde am 30.09 wegen volljährigkeit aus einer jugendeinrichtung entlassen, beziehe deshalb nun alg II.
da ich glaube, nicht genug geld zu bekommen, würde ich gerne von euch ein paar dinge wissen.


1. am 1. oktober bin ich in meine neue wohnung eingezogen, habe aber den gesamten monat kein geld erhalten, obwohl ich bereits im september alle möglichen anträge und formulare abgeschickt hatte. durch die unterlagen weiß ich aber, dass mir das geld zusteht, weil ich ja schon im september ne zusicherung erhalten habe.

2. ich habe ne mietkaution als darlehen erhalten, die ich in 20€ raten zurück ans amt zahlen soll.

http://arbeits-abc.de/forum/arbeitsl...darlehen-6902/

in diesem thread steht, dass das eigentlich nicht erlaubt ist, und mir die kaution nicht vom regelbetrag abgezogen werden darf. stimmt das?
und wenn ja, wie soll ich dann weiter vorgehen?

3. nun habe ich im für diesen monat (november) geld erhalten, jedoch zu wenig, wie ich glaube:

erwartet habe ich:

-502€ erstausstattung für möbel (wurde mir schriftlich zugesichert)
-470€ mietkaution (wurde auch schriftlich zugesichert)
-230€ miete (ist sowieso zugesichert)
-???€ regelleistung

erhalten habe ich:

460€ für ???

und

962€ für ???

sprich mir bleiben 220 € regelleistung, ist das so richtig? davon soll ich überleben?
in einem anderen brief der arge wurde die übernahme für die kosten einer fahrkarte abgelehnt, weil fahrkartenkosten, bekleidungskosten, !ETC! in der regelleistung enthalen sein sollen. von den 220€ gehen also nochmal 33€ für meine montasfahrkarte drauf, bleiben noch 187€. das kann doch nicht ernst gemeint sein? dazu kommen dann noch die stromkosten, hygiene, friseur...

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

lg rockstar101
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  #2  
Alt 02.11.2011, 13:59
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Standard AW: Beziehe ALG II - bekomme zu wenig Geld

wenn du Leistungen erhalten hast, müsstest du einen Bewilligungsbescheid vorliegen haben, dem ein Berechnungsbogen beigefügt ist.

Du erhälst

* Kosten der Unterkunft
= Miete, Nebenkosten, Heizung

und

* Regelsatz
= 364€ oder evtl. 80% von 364€ bei U25 nach § 20 SGB II



Die Mietkaution sollte als tilgungsfreies Darlehen gewährt sein, und zwar nach § 22 SGB II, nicht nach § 24 SGB II (ab 1.1.2011) oder § 23 SGB II (alte Fassung bis 31.12.2010).

Auch zur Kautionsfrage sollte dir ein Bescheid vorliegen. Sollte eine Tilgung vereinbart sein, müsste hierzu eine Rechtsgrundlage bestehen.

Einkommen wie Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Unterhalt wird angerechnet.

Sind Widerspruchsfristen verstrichen, kannst du Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X stellen.

Im Regelsatz ist alles enthalten, auch Fahrkarten und Haushaltsstrom und Wasser. Ebenso Bekleidung.

Vom Regelsatz ist ausserdem noch ein Notfallgroschen anzusparen, bekanntlich ist das ALG II ja äusserst üppig .

Guckst du § 20 SGB II, Absatz 1, Satz 4:

Zitat:
... dabei haben sie das Eintreten unregelmässig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Ich rate dazu, die Angebote der Wohlfahrtspflege anzunehmen, wie z.B. kirchliche Mittagstische, Tafel, Kleiderkammern, etc.., auch Müllbörsen sind nicht uninteressant, www. abfallspiegel. de ---> Referenzkunden.
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Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
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  #3  
Alt 02.11.2011, 14:05
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Standard AW: Beziehe ALG II - bekomme zu wenig Geld

Warnung!

Die Energiekonzerne sind rigoros. Wer seine Stromrechnung nicht bezahlt, wird gesperrt. Es entstehen Sperr- und Entsperrkosten.

Der Energieversorger muss keine Ratenzahlung akzeptieren, das heisst, man kann zwar in Raten rückständige Stromzahlungen leisten, es wird aber erst entsperrt, sobald alle Beträge gezahlt wurden.

Jenachdem, wie die Energieversorgung im Mietobjekt gestrickt ist, kann alles gesperrt sein, Strom, Wasser, Heizung.

Stromdarlehen muss ein Jobcenter nicht bewilligen.
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