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#1
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| Hallo an alle, ich habe ein par Fragen zum Bildungsgutschein. Es wäre sehr nett, falls mich jemand von euch informieren kann. Bis Donnerstag möchte ich meiner Sachbearbeiterin einen Antrag auf einen Bildungsgutschein vorlegen. Über den Hintergrund will ich euch morgen in einem anderen thread informieren. Es ist jedenfalls so, dass ich beim JobCenter und in meiner ARbeitsförderungsmaßnahme bislang mit Ausflüchten abgespeist wurde, wenn ich mich über den Bildungsgutschein informieren wollte. Mir wurde gesagt, die betreffende Bildungsmaßnahme müsse zertifiziert sein und in einem Weiterbildungskatalog stehen. WER zertifiziert die Bildungsmaßnahmen, gegen die dann (unter Umständen) auch ein Alg-2-Empfänger seinen Bildungsgutschein einlösen kann? Ist es die Agentur für Arbeit? Weiß jemand, in welchem Katalog die für den BGS "geeigneten" Bildungsmaßnahmen stehen, wenn sie in Hamburg statttfinden? Steht das Formular, mit dem man einen Bildungsgutschein beantragt, irgendwo im Internet? Oder kann mir jemand schreiben, welche formalen Kriterien ein komplett von mir selbst geschriebener Antrag auf einen Bildungsgutschein erfüllen müsste? Vielen Dank für euer Interesse, Katharina |
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#2
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| Kurse findest Du hier: KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Unten in jeder Kursbeschreibung steht ggf.: Zitat:
Auf jeden Fall solltest Du ZUERST
Die Weiterbildungen, die mit Bildungsgutschein bezahlt werden können, sind vom Preis her sehr unterschiedlich. Ein Bildungsgutschein gilt also nicht pauschal für alles, sondern muss für eine bestimmte Bildungsmaßnahme bewilligt werden. Du kannst ja nicht jede Woche einen anderen Bildungsgutschein beantragen. Also: erst informieren. Normalerweise braucht man keinen schriftlichen Antrag. Allerdings müssen die Sachbearbeiter davon überzeugt werden, dass die entsprechende Bildungsmaßnahme die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme einer Arbeitsstelle erhöht. Hier habe ich das einmal näher erläutert: http://arbeits-abc.de/forum/arbeitsl...7-2/#post68175 Wenn Du allerdings sicher bist, dass man Dein Anliegen einfach abwimmeln wird, dann könnte ein schriftlicher Antrag helfen. Um ihn zu formulieren, müsste erst einmal feststehen, für welche Weiterbildung Du Dich entschieden hast. Gemeinsam mit Deiner bereits vorhandenen Qualifikation oder Deinem Werdegang kann man dann entsprechend argumentieren. Melde Dich noch einmal, wenn es soweit ist.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
smallandtall (10.03.2010) | ||
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#3
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| Liebe Melete, vielen Dank für deine Informationen. Damit kann ich schon mal weitermachen, ich erzähle dir dann, was ich herausfand. Viele GRüße von "smallandtall" |
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