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#1
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| Hallo meine lieben bin verzweifeld und weiss auch nicht mehr weiter bin schwanger und das im 8 ten monat ich habe bis vor 2 wochen noch gearbeitet als verkäuferin doch ich kann nicht mehr so lange auf den beinen bleiben es geht nicht mehr hab keine kraft mehr aber was soll ich tuhen ? hab ne wohnung bin 25 jahre alt wie soll ich meine miete zahlen? Wie die männer heut zu tage sind steht der kinds vater nicht zum kind hab ne wohnung 58 qm kann mir bitte jemanden helfen und mir die schritte erklären zu welchen ämter ich gehen muss und ob es ne möglichkeit gibt ds mir ein amt meine miete übernimmt wieviel geld mir zum leben zu steht wie das mit der miete ist wieviel die übernehmen werden es ist ne 58 qm wohnung und kostet 560 euro warm ich hab so angst aus der wohnung zu fliegen ende des monats muss die miete bezahlt werden aber ich weiss nicht wie von meinen eltern kann ich nicht viel erwarten da sie auch so gut wie nix verdienen hab auch keinen kon takt zu denen bitte um hilfe kennt sich jemand da aus oder hat jemand im bekannten kreis ne bekannt die das gleiche durch macht oder gemacht hat bitte um hilfe |
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#3
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| Hallo Natalia, ich kenne mich zwar nicht so gut mit Ämtern aus, aber ich kann Dir ein paar Infos geben, wie Du damit im Job umgehen kannst: 1. Du hast Mutterschutz 6 Wochen vor der errechneten Entbindung. In dieser Zeit bekommst Du trotzdem Geld nämlich Mutterschaftsgeld entweder von Deinem Arbeitgeber oder von Deiner Krankenkasse. Es orientiert sich an Deinem heutigen Gehalt. Ggf. kommt noch ein Zuschuss hinzu, so dass Du kaum finanzielle Nachteile hast. Die Details hierzu sind gesetzlich geregelt und Deine Krankenkasse kann Dich hierüber aufklären. 2. Nach der Entbindung hast Du für 8 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Das heißt, Du darfst keiner Arbeit nachgehen. Dafür erhältst Du weiterhin Mutterschaftsgeld. 3. Überlege, ob Du Elternzeit beantragst (bis zu 3 Jahre sind möglich). Diesen Antrag musst Du nach der Geburt beim Arbeitgeber einreichen (spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme, d.h. eine Woche nach der Geburt. Mach Dir also schon heute darüber Gedanken). Gleichzeitig beantragts Du beim Jugendamt Elterngeld, welches 60% Deines Nettoeinkommens betragen wird und zwar für maximal 12 Monate. Es gibt aber für Dich noch weitere staatliche Förderungen wie Erstaustattung für Dein Kind. Denke bitte auch daran, dass Du in der Elternzeit bis zu 30 Stunden reduziert arbeiten darfst. Das heißt, Du kannst nach dem ersten Lebensjahr Dein Leben so gestalten, dass Du Arbeit und Kind miteinander vereinbaren kannst. Wenn Du das möchtest, solltest Du dies Deinem Arbeitgeber schon bei der Antragseinreichung mitteilen. Gute Ansprechpartner findest Du zu diesem Thema beim Jugendamt sowie beim Sozialamt, aber auch bei Familienhilfen wie profamilia. 4. Nimm den Vater des Kindes in die Pflicht. Du und Dein Kind haben Ansprüche. Es mag ja sein, dass er sich aus der Verantwortung ziehen möchte, aber finanziell geht das nicht. Wenn er nicht zum Kind stehen will, ist sein Verhalten zwar umnmöglich, aber wohl kaum zu ändern. Finanziell muss er aber ran - lass ihm da keinen Ausweg, denn es gibt für ihn keinen. 5. Wenn Dir die Arbeit zu schwer geworden ist, hast Du verschiedenste Möglichkeiten. Ein Arzt kann Dir deshalb z. B. Ruhe verordnen und Dich arbeitsunfähig schreiben, weil sonst dem Kind Gefahr droht (ist etwas anderes als krank sein). Auch auf der Arbeit gibt es für Dich weitere Schutzrechte, falls Du weiterhin arbeiten gehen möchtest. So ist es z.B. verboten, dass Schwangere schwere Lasten (mehr als 5 kg) heben oder mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie sich ständig strecken und beugen bzw. in der Hocke arbeiten müssen (z.B. beim Regale einräumen). Dies alles ist im sogenannten Mutterschutzgesetz §4 geregelt, welches Du auch im Internet findest (einfach mal rumgoogeln). Mach von Deinen Rechten am Arbeitsplatz Gebrauch. Sie sind dafür da, dass Du als Mutter und Dein Kind keiner unnötigen Gefahr ausgesetzt werden. 6. Während der Schwangerschaft, des Mutterschutzes und der Elternzeit hast Du einen Kündigungsschutz. Dein Arbeitsplatz ist und bleibt gesichert. Ich hoffe diese Infos helfen Dir weiter, auch wenn es nicht um Mietzuschuss, Sozialamtsleistungen und Ähnliches ging. Jetzt wünsche ich Dir noch einen guten und gesunden Verlauf der letzten Schwangerschaftswochen und eine schöne Geburt. Lass mal von Dir hören, wie alles gelaufen ist. LG Bernd |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bernd für den nützlichen Beitrag: | ||
nontestatum (07.10.2008) | ||
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#4
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| der kindsvater muss unterhalt bezahlen doch wieviel musst du nachfragen oder kannst auch hier ausrechnen : Unterhalt 2007/2008 berechnen mit Düsseldorfer Tabelle würd aber nicht danach gehen sonders auf der Arge nachfragen! die wohnung wird mit 56 qm dem arbeitsamt wohl zu groß sein (falls du alg 1 od 2 beantragen musst) 1 person stehen 45 qm zu säuglinge (bis ca 1 oder sogar 1 1/2 Jahr werden nicht als person gerechnet nur nebenkosten werden für säuglinge übernommen! ) ich bin auch im 8. Monat , bekommen die Wohnung die wir uns jetzt nehmen bis 60 qm bezahlt sind ca 320 euro und Nebenkosten ganz ! mein freund geht noch arbeiten auf 400 euro basis und bekommen alg 2 ..... ziehen jetzt bald um und bekamen von der arge und der pro familia noch 800 euro für umstandskleidung , babyerstausstattung (möbel und kleider).... ausserdem bekommen wir küche und esszimmertisch und stühle bezahlt ...... und wegen mutterschutz ...wenn du jetzt gekündigt hast uiuiui dann hast du ein haufen geld aus em fenster geworfen ... krankenschein holen wenn du vor dem mutterschutz nicht mehr arbeiten gehen kannst , sechst wochen vor und acht wochen nach dem geburtstermin ist man im mutterschutz und bekommt vollen Lohn weitergezahlt (jedoch nicht wenn man vorher gekündigt hat !!) während und vier monate nach der schwangerschaft darf / kann einem nicht gekündigt werden! vielleicht hast du ja noch glück und das mit der kündigungsrücknahme (falls du gekündigt hast oder wurdest) klappt noch : Wissen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung und innerhalb der zwei Wochen danach unverschuldet noch nichts von Ihrer Schwangerschaft, so können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft auch noch später mitteilen und die Kündigung damit unzulässig machen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen, sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen. Die ausgesprochene Kündigung wird dann nachträglich unwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bei Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Vermuten Sie bei Ausspruch der Kündigung bereits, dass Sie schwanger sind, so sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der 2-Wochen-Frist einen Arzt aufsuchen und sich Klarheit verschaffen. Bekommen Sie in dieser Zeit keinen Termin, sollten Sie den Arbeitgeber über Ihre Vermutung informieren, um die 2-Wochen-Frist zu wahren. viel glück cherrylu 8.SSMonat |
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