Darf das ALG2 kommplet sperren
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Darf das ALG2 kommplet sperren

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  #1  
Alt 13.10.2011, 09:14
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Darkmoon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Darf das ALG2 kommplet sperren


Hallo an alle

Darf man das ALG2 Komplet sperren wenn man für ein paar tage zu seiner Freundin fährt...

Und kann ich da gegen was machen

Bitte um Hilfe

mfg
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  #2  
Alt 13.10.2011, 10:41
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Jimbo80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Darf das ALG2 kommplet sperren

Das kommt drauf an - wenn Du vorher Meldefrsiten versäumt hast oder Arbeitsangebote ablgelehnt hast, gibt es durchaus Möglichkeiten für Sperrzeiten.
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  #3  
Alt 13.10.2011, 10:51
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Darkmoon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Darf das ALG2 kommplet sperren

Das mir ja schon klar
Aber hab so was nicht bekommen oder was versäumt war bei jeden Termin
ich weiß von ner Kürzung aber von ne sperre das kenne ich nicht und das geht schon seit 2 Monaten das ich von den kein Geld mehr bekomme hab es auch gesagt das ich für ein paar tage weg fahre

mfg
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  #4  
Alt 13.10.2011, 12:46
Benutzerbild von Counselor
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Standard AW: Darf das ALG2 kommplet sperren

Die Sachlage stellt sich wie folgt dar:

Als Hilfeempfänger ALG II unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung.

Bemerkbar macht sich diese EAO im wesentlichen dadurch, dass du erreichbar sein musst, und zwar insofern, als dass du täglich persönlich deine Post in Empfang nehmen kannst, sprich: deinen Briefksten persönlich täglich leerst, um sofort auf Post des Jobcenters reagieren zu können.

Kannst du das nicht, giltst du als nicht vermittelbar und verlierst deinen Anspruch auf ALG II, und zwar komplett.

Ein Hilfeempfänger hat durchaus die Möglichkeit, "Urlaub" zu beantragen, das nennt sich bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter "erlaubte Ortsabwesenheit" und hat nichts mit dem bekannten ERholungsurlaub zu tun.
Die Ortsabwesenheit muss beantragt und bewilligt werden,sich mal eben beim Jobcenter zu melden und mitzuteilen, dass man mal kurz weg ist, funktioniert nicht.
Wurde die Ortsabwesenheit bewilligt, muss man sich sofort nach Ablauf der Ortsabwesenheitsbewilligung wieder persönlich beim Jobcenter vorstellen.

Das bedeutet, du bekommst für die Zeit deiner eigenmächtigen Ortsabwesenheit keine Leistungen, auch nicht die unsichtbaren Leistungen wie Krankenversicherung.

- Für aufgelaufene Mietschulden/Kosten der Unterkunft kannst du ein Darlehen beantragen
- Bitte setze dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung wegen aufgelaufener Nachversicherungsbeiträge und vereinbare eine Ratenzahlung
- Bitte melde dich sofort persönlich beim Jobcenter und stelle dich dort als vermittelbar vor.
__________________
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Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
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Darkmoon (14.10.2011)

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