Darf das JobCenter einen Umzug verhindern?
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Darf das JobCenter einen Umzug verhindern?

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  #1  
Alt 05.02.2012, 17:07
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hallo an alle,

ich habe eine frage bezüglich der mietkostenübernahme des jobcenters.
und zwar geht es darum...
meine mutter hat vor einiger monaten ihren job verloren und bekommt
nun hartz4 alg2. das jobcenter übernimmt die mietkosten von 444€.
allerdings ist die miete meiner mutter in den letzten 4 jahren enorm gestiegen
und bezahlt jetzt 606€. sprich, sie trägt über 150€ der miete selbst.
da das auf dauer kein zustand mehr ist, sieht sie sich seit geraumer zeit
schon nach einer neuen wohnung um. es waren auch schon einige dabei
die in frage gekommen wären. zum beispiel war mal eine dabei die 456€ warm
gekostet hat. das jobcenter allerdings meinte, die dürfte diese wohnung
NICHT beziehen, weil sie um 12€ zu teuer ist.
ich frag mich, kann sowas wirklich sein? die paar euro hätte sie doch aus eigener taschen
tragen können!?!? laut aussage des jobcenters darf die wohnung nicht mal einen einzigen euro
drüber liegen. sprich, ist meine mutter gezwungen in ihrer jetzigen wohnung zu bleiben und die unkosten
weiterhin zu tragen. vor ein paar tagen hat sie wieder ein super wohnungsangebot bekommen: 452€ warm.
aber meine mutter traut sich schon gar nicht mehr zum jobcenter, weil sie weiß dass sie wieder dumme sprüche
an den kopf geknallt bekommt. jetzt hab ich mir so gedacht... was wär denn
wenn sie einfach umzieht und es dem jobcenter erst im nachhinein mitteilt?
was können die denn großartig machen? die 444€ müssen sie doch so oder so
zahlen oder?
danke im voraus!
__________________
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[sokrates]
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  #2  
Alt 06.02.2012, 08:11
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Standard AW: Darf das JobCenter einen Umzug verhindern?

Das Jobcenter kann einen Umzug nicht verbieten.

Es geht dabei auch nicht darum, ob man umziehen darf oder nicht, sondern um die Kosten der Unterkunft sowie um die Mietkaution, evtl.auch noch um die Umzugskosten..

Zieht man ohne Umzugserlaubnis um, zahlt das Jobcenter keine Kaution, ausserdem zieht das Jobcenter nach neuester Rechtslage bei einer Umzugserlaubnis zwar die Kaution darlehensweise, zieht dann aber 10% monatlich vom Regelsatz ab zur Darlehenstilgung.

Man sollte ein Gespräch mit dem Jobcenter führen, denn 150€ Eigenanteil sind bei ALG II schon heftig, und wenn das Jobcenter den Umzug nicht bewilligt, müsste das Jobcenter eigentlich auch die vollen KdU übernehmen, obwohl die Wohnung als solche nicht angemessen ist.

Google: ---> SoVD
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  #3  
Alt 10.02.2012, 00:18
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Standard AW: Darf das JobCenter einen Umzug verhindern?

Zitat:
Zitat von Murphys_Law Beitrag anzeigen
... und bekommt nun hartz4 alg2. das jobcenter übernimmt die mietkosten von 444€. ... sie trägt über 150€ der miete selbst. da das auf dauer kein zustand mehr ist, sieht sie sich seit geraumer zeit schon nach einer neuen wohnung um. ... es waren auch schon einige dabei die in frage gekommen wären. zum beispiel war mal eine dabei die 456€ warm gekostet hat. das jobcenter allerdings meinte, die dürfte diese wohnung nicht beziehen, weil sie um 12€ zu teuer ist.

Zunächst sollte wegen der nicht übernommenen 150,- € gegen den Bewilligungsbescheid entweder fristwahrend Widerspruch eingelegt werden. Oder, falls die Frist dafür abgelaufen ist, empfehle ich einen Antrag auf Überprüfung einzureichen (mit Eingangsnachweis).

Aber auch ohne Widerspruch und Überprüfungsantrag, hätte ich persönlich bereits eine Zahlungsaufforderung (alternativ ein Antrag auf Übernahme der 150,- €) und zwar unter Fristsetzung eingereicht und über das SG die EA betrieben. Denn dieser Betrag ist n i c h t aus der Regelleistung zu stemmen - wie wird dies bewerkstelligt - gibt es weitergehendes Einkommen ?


Sofern die Mutter mit der vertraglich zu zahlende Miete ins ALG2 gerutscht ist, so hätte das JC den "Mietüberhang (150,- €) übernehmen müssen. In der Regel und im allgemeinen wird dies mittels Kostensenkungsaufforderung (bis zu 6 Monaten) auch gemacht. Liegt eine Kostensenkungsaufforderung vor ? Falls nicht, siehe oben.


ich frag mich, kann sowas wirklich sein? die paar euro hätte sie doch aus eigener taschen tragen können!?!? laut aussage des jobcenters darf die wohnung nicht mal einen einzigen euro drüber liegen.

Diese Aussage des JC ist falsch. Was wird als angemessen angesehen ? Über diesen Link gibt es entsprechende KDU-Richtlinien der einzelnen JC-Träger zum nachlesen.

sprich, ist meine mutter gezwungen in ihrer jetzigen wohnung zu bleiben und die unkosten weiterhin zu tragen.

Nein, deine Mutter ist keineswegs gezwungen in der jetzigen Wohnung zu verbleiben. Entscheident ist, wie die Umzugskosten gestemmt werden. Die Notwendigkeit eines Umzuges ergibt sich bereits, siehe oben, aus dem nicht abgedeckten KDU-Teil. Und in diesem Falle sind bei entsprechender Zusicherung auch die Aus- Um- und Einzugskosten vom JC zu übernehmen. Hier sollte nochmals nachgehakt werden. Am besten über die Rechtsberatungshilfe (Amtsgericht) und anschließender Fachberatung beim Fachanwalt/Anwältin.

... super wohnungsangebot bekommen: 452€ warm. aber meine mutter traut sich schon gar nicht mehr zum jobcenter ... was wär denn wenn sie einfach umzieht und es dem jobcenter erst im nachhinein mitteilt? was können die denn großartig machen? die 444€ müssen sie doch so oder so zahlen oder? danke im voraus!

Sofern der Umzug innerhalb des Bereiches des jetzigen JC vollzogen wird, so könnte es sein, das die Übernahme der Aus- Um- und Einzugskosten vom JC abgelehnt werden, da es an einer Zusicherung fehlt. Da aber vernünftige und nachvollziehbare Umzugsgründe vorliegen, so sehe durchaus Gründe, das JC zur Zahlung dieser Kosten zu verpflichten (und eine Zusicherung abverlangt werden sollte). Auch hier gilt, vorab eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Alternativ halte ich auch die Mitwirkung einer eventuell vorhandenen "Betroffenen-Beratungsstelle" für angebracht
Ist es möglich nochmals beim JC vorzusprechen und für diesen Termin einen Beistand mitzunehmen ? Dies halte ich für angebracht. Soltest Du einen Beistand benötigen, so frage bitte mal hier entsprechend nach.

Sorry, das ich in den TE-Text hinein geschrieben habe. Gruß
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