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#1
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| hallo an alle, ich habe eine frage bezüglich der mietkostenübernahme des jobcenters. und zwar geht es darum... meine mutter hat vor einiger monaten ihren job verloren und bekommt nun hartz4 alg2. das jobcenter übernimmt die mietkosten von 444€. allerdings ist die miete meiner mutter in den letzten 4 jahren enorm gestiegen und bezahlt jetzt 606€. sprich, sie trägt über 150€ der miete selbst. da das auf dauer kein zustand mehr ist, sieht sie sich seit geraumer zeit schon nach einer neuen wohnung um. es waren auch schon einige dabei die in frage gekommen wären. zum beispiel war mal eine dabei die 456€ warm gekostet hat. das jobcenter allerdings meinte, die dürfte diese wohnung NICHT beziehen, weil sie um 12€ zu teuer ist. ich frag mich, kann sowas wirklich sein? die paar euro hätte sie doch aus eigener taschen tragen können!?!? laut aussage des jobcenters darf die wohnung nicht mal einen einzigen euro drüber liegen. sprich, ist meine mutter gezwungen in ihrer jetzigen wohnung zu bleiben und die unkosten weiterhin zu tragen. vor ein paar tagen hat sie wieder ein super wohnungsangebot bekommen: 452€ warm. aber meine mutter traut sich schon gar nicht mehr zum jobcenter, weil sie weiß dass sie wieder dumme sprüche an den kopf geknallt bekommt. jetzt hab ich mir so gedacht... was wär denn wenn sie einfach umzieht und es dem jobcenter erst im nachhinein mitteilt? was können die denn großartig machen? die 444€ müssen sie doch so oder so zahlen oder? danke im voraus!
__________________ "der kluge lernt aus allem und von jedem, der normale aus seinen erfahrungen und der dumme weiß alles besser." [sokrates] |
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#2
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| Das Jobcenter kann einen Umzug nicht verbieten. Es geht dabei auch nicht darum, ob man umziehen darf oder nicht, sondern um die Kosten der Unterkunft sowie um die Mietkaution, evtl.auch noch um die Umzugskosten.. Zieht man ohne Umzugserlaubnis um, zahlt das Jobcenter keine Kaution, ausserdem zieht das Jobcenter nach neuester Rechtslage bei einer Umzugserlaubnis zwar die Kaution darlehensweise, zieht dann aber 10% monatlich vom Regelsatz ab zur Darlehenstilgung. Man sollte ein Gespräch mit dem Jobcenter führen, denn 150€ Eigenanteil sind bei ALG II schon heftig, und wenn das Jobcenter den Umzug nicht bewilligt, müsste das Jobcenter eigentlich auch die vollen KdU übernehmen, obwohl die Wohnung als solche nicht angemessen ist. Google: ---> SoVD
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Sorry, das ich in den TE-Text hinein geschrieben habe. Gruß |
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