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#1
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| Hallo Ich bin seit 1.1.2010 arbeitslos nach §117 SGB III Bin ich jetzt ALG I oder II? Das kann ich aus meinem Bewilligungsbescheid nicht entnehmen. Nun hab ich einen Taxischein gemacht, das bedeutet, ärtztliche Untersuchung 84euro, OrtskundePrüfung 40euro, Führungszeugniss 13euro, Behördlich zusammen 43Euro. Kann ich davon irgendwas zurückbekommen? Dann meine zweite Frage, ich bekomme im Moment 912Euro vom Amt. Ab Ende März kann ich dann als Taxifahrer anfangen, was darf ich nun dazuverdienen ohne das mir was abgezogen wird? Bzw. wieviel würde genau abgezogen werden wenn ich das als 400Euro Job machen würde? vielen Dank schonmal im Vorraus. |
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#2
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| Zitat:
Der Taxischein und die damit verbundenen Kosten sind dein Privatvergnügen, du hättest vorher eine Förderung beantragen sollen, dann hätte es möglicherweise etwas dazugegeben. Wenn du ALG I beziehst, darfst du 14,99 Stunden oro Woche arbeiten, ab 15 Stunden pro Woche bist du nicht mehr arbeitslos und fällst aus ALG I heraus. Dein Verdienst wird berücksichtigt, es verbliebe ein Freibetrag von 165€ pro Monat.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für die Antwort, Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich darf 165Euro pro Monat dazuverdienen. Und wenn ich ich als 400Euro Job machen wollte, bekomm ich gar nichts mehr vom Amt? Was wäre denn dann mit Krankenversicherung, rentenver. usw? |
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#4
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| Doch,du bekommst weiterhin ALG1. Du hast einen Freibetrag von 165€ und kannst noch Fahrt und Werbungskosten geltend machen,so das du auf einen gesamt Freibetrag von ca.200€ kommst.. Wenn Du 400€ Verdienst,würden davon 200€ von deinem Alg1 abgezogen.. d.h. Du bekommst 200€ weniger ALG1 als bisher,von der Agentur,und hast dein Verdienst von 400€ noch dazu.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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