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#1
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| hallo an alle,schön das es euch gibt. ich habe eine oder mehrere fragen. ich bin 19 jahre,habe eine fast 2jährige tochter und freund. wir wohnen alle zusammen bei meinen eltern im haus und bilden eine eigene bg. meine eltern +schwester bekommen kein h4. am 01.08. beginne ich eine schulische ausbildung.jetzt habe ich den neuen bewilligungsbescheid bekommen. dort wird mir das bafög zu 80% angerechnet und 124 euro kindergeld für mich.aber ich bekomme garkein kindergeld,dass bekommt mein vater. darf mir das kindergeld angerechnet werden. |
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#2
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| Da du bereits volljährig bist, steht dir das Kindergeld zu und nicht deinen Eltern, auch wenn diese es beantragen müssen. Das Amt rechnet dir das als Einkommen an, da es für die keinen Unterschied macht, ob deine Eltern das Kindergeld in deine Lebenssicherung "investieren" oder ob du es selber verwalten würdest. Musst du deinen Eltern Mietanteile zahlen? Wenn ja, vielleicht verrechnen sie das mit dem Kindergeld, dann macht es keinen Unterschied mehr, wer das Geld erhält und wer nicht. Wie gesagt, das Amt darf dir das Kindergeld als Einkommen anrechnen, da du bereits über 18 bist. Edit: Habt ihr einen Untermietsvertrag? Sprich, zahlt das Amt für dich Kosten für die Unterkunft? |
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#3
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| untermietvertrag wurde von der arge abgelehnt. kindergeldkasse sagt,dass kindergeld müssen meine eltern beantragen,da sie berechtigt sind.einer abzweigung wird abgelehnt,da ich noch zu hause wohne. |
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#4
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| Aber Moment, sie hat doch selbst eine kleine Tochter. Bekommt sie dafür nicht selbst auch Kindergeld? |
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#5
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| ja,für meine tochter bekomme ich kindergeld. dieses wird auch angerechnet. |
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#6
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#7
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| ok,danke für den link.dort steht ja auch,dass meine eltern die kindergeldberechtigten sind. deshalb verstehe ich auch nicht,dass es mir als einkommen angerechnet wird,obwohl es meine eltern bekommen.denn selbst im sgb2 steht ja kindergeld wird den zur bedarfsgemeinschaft gehörenden kind angerechnet .aber ich bin ja nicht in der bg meiner eltern.also werde ich erstmal einen widerspruch machen. |
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#8
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| Wenn ich es richtig verstanden habe, dann leben Ddein Freund und du zusammen mit deinen Eltern in einem Haus. Habt ihr eine eigene abgeschlossene Wohnung? Vielleicht haben die alle personen des Hauses zur Bedarfsgemeinschaft gemacht. |
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#9
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| wir haben 2 zimmer und alles andere benutzen wir gemeinsam.wir bilden mit meinen eltern keine bedarfsgemeinschaft.wir wollten einen mietvertrag machen(letztes jahr),der wurde abgelehnt. |
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#10
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| wir wollten einen mietvertrag machen(letztes jahr),der wurde abgelehnt. Also seh ich das so, dass Ihr es versucht habt mit dem Mietvertrag. Aus welchem Grund wurde der abgelehnt? Du bist in der Beweispflicht, dass Du Dein KG nicht erhältst und das es Deine Eltern einbehalten. Gibt es bei Euch einen Arbeitslosenverband oder ein Arbeitslosenzentrum, wo Du Dir Rat vor Ort holen kannst? Ansonsten würd ich Dir schnell zu einem Beratungsgespräch bei einem Rechtanwalt raten (kostet glaubig so um die 30€), damit Du hoffentlich noch in Widerspruch zu Deinem Bewilligungsbescheid gehen kannst.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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