ebay Verkäufe angeben?
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ebay Verkäufe angeben?

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  #1  
Alt 05.01.2008, 18:56
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Hallo,

muß man ebay Verkäufe wie alte Schallplatte oder irgendwelche anderen Sachen die man nicht mehr benötigt und bei ebay verkauft angeben?
Einen Minijob von ca 150 € im Monat mache ich bereits und gebe diesen Zusatzzettel jeden Monat ab, nur muß ich jetzt auch noch das was mit den Verkäufen erziehlt wird angeben oder wo sind hier die Grenzen bitte?
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  #2  
Alt 05.01.2008, 19:20
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Wenn du ALG II beziehst, musst du alles melden, was für die Berechnung von ALG II relevant ist oder sein könnte.

Ich gehe davon aus, dass deine Ebay-Verkäufe anrechnungsfreies Einkommen (§ 11 SGB II) sind, weil nur eine Umschichtung deines Schonvermögens stattfindet.

ich würde diese Umsätze auf jeden Fall NACHWEISBAR melden und austesten, wie die ARGE/Jobcenter darauf reagiert. Wenn es da auch nur einen Hauch von Problemen gibt, ist es besser, nicht mehr mit ebay oder einer ähnlichen Plattform zu arbeiten.
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  #3  
Alt 05.01.2008, 19:28
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Hast Recht einmal den Verkauf des Artikels (wenn dieser auf meinem Konto gebucht wurde) angeben und dann abwarten was der SBerater dazu sagt.
Sollte der sich querstellen verkaufe ich nichts mehr sollte es keine Probleme geben (vermutlich hier nur Kleinbeträge) darf man so weitermachen, evtl. hier einen § oder sowas geben lassen wo dies genau Beschrieben ist.
Danke dir!
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  #4  
Alt 06.01.2008, 07:33
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Da ging mal ein Fall durch die Presse von einem Hartz IV Empfänger, der sich bei eBay eine "goldene Nase" verdient hat. Natürlich machte er darüber keine Angaben beim Amt. Das Amt bekam dies allerdings mit und er durfte alle gezahlten Leistungen zurück erstatten.
Also: Geb es bitte mit an. Da dies aber Dein 2. Einkommen ist, kann es sein, dass es 100%-ig angerechnet wird. Hast Du noch jemanden in der Familie (Frau oder Kind ab 18 Jahre) der kein Einkommen nachweisen muss und über den eBay gemacht werden könnte? Da würden die ersten 100€ auch frei sein und der Rest dann auf die bekannten Freibeträge laufen.
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  #5  
Alt 06.01.2008, 07:38
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Habe hier was gefunden, was ganz das Gegenteil und für mich auch neu ist:

Ebay- und Kfz-Verkäufe als nicht anrechenbares Einkommen / Vermögensumschichtung von UJ am 18.05.2005 um 05:16:39 - Forum Sozialberatung 06.01.2008 08:38:43
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  #6  
Alt 06.01.2008, 07:48
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Hier habe ich den beitrag zu meiner zuerst geschilderten Äußerung gefunden:
SozialTicker :: Thema anzeigen - SG Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER Kein ALGII für Ebay-Verkäufe

Nun kann man sich eins und eins zusammen zählen. Egal wie man es dreht und wendet, ich glaube man sollte es doch besser als Einkommen angeben.
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  #7  
Alt 06.01.2008, 18:15
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Fazit: Die Sachen, die man verkauft bei ebay, angeben und mit dem SB durchsprechen. Falls dieser sagt im gewissen rahmen alles okay, dies schriftlich geben lassen und wenn nicht dann wird es halt angerechnet. Wenn es angerechnet würde verkauft man halt nichts, damit geht man dem eigenen Verlust den man dabei erziehlt aus dem Wege.

Es kann ja normal nicht sein (oder doch) das ich meine "alten" Sachen verkaufe diese mir als Einkommen angerechnet werden und ich hinterher mit weniger da stehe als vorher wo ich noch etwas "mehr" hatte?!?!

Um allem Ärger aus dem Wege zu gehen, wie du schon gesagt hast, wenn was über mich läuft, angeben angeben angeben.

Danke sehr.
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