Ein-Jahr-alte Gaskostennachforderung: Noch einreichen?
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Ein-Jahr-alte Gaskostennachforderung: Noch einreichen?

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  #1  
Alt 03.01.2012, 09:28
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pablo_3131 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ein-Jahr-alte Gaskostennachforderung: Noch einreichen?


Hallo liebes Forum,

erst durch das Studium der Beiträge in diesem Forum bin ich darauf gekommen, dass ich meine fast 1 Jahr alte Gaskosten-Nachforderung über 264 Euro besser hätte einreichen sollen. Ich war immer der Meinung, dass wenn die Wohnung sowieso schon größer ist, als das was das Jobcenter erlaubt, ich mit Nachzahlungen gar nicht erst kommen brauche.

Das Gas wird bei uns für die Heizung und die Warmwassbereitung verwendet.

Was meint Ihr, hätte ich eine Chance wenigstens einen Teil des Geldes, selbst nach fast einem Jahr, noch zurückzubekommen?

Bin für jeden Tipp dankbar!
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  #2  
Alt 03.01.2012, 17:34
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Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ein-Jahr-alte Gaskostennachforderung: Noch einreichen?

Bitte reiche diese Rechnung noch ein.

Evtl. verbnindest du diese Nachforderung mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Achtung: der § 44 SGB X ist mit einer Frist von 1 Jahr gekoppelt, deshalb sofort reagieren.
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pablo_3131 (04.01.2012)

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