ergänzendes Hartz IV oder Wohngeld?
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ergänzendes Hartz IV oder Wohngeld?

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  #1  
Alt 20.08.2011, 00:29
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Hallo zusammen

die ARGE hat meinen Mann heute beraten und ehrlich gesagt, finde ich, das da einiges nicht stimmen kann.
es handelt sich um eine Zweigstelle, wo wohl die normalen ALGI Anträge angenommen werden und auch seine Arbeitsberaterin sitzt....

Zu uns...

mein Mann (43 J) ist ab dem 1.9.11 arbeitslos, sein Verdienst war mehr als besch*** , insofern werden wir ein finanzielles Problem bekommen
das Netto schwankte zwischen 1100 und 1400 Euro ( Außendienst, Provison, Spesen...Firmenwagen, der angerechnet wurde)

Ich bin arbeitsunfähig hab das aber natürlich nie durchbekommen und schreibe von zu Hause aus Content bei diversen Börsen und verdiene so max. 360 € im Monat ( wegen der Krankenkassengeschichte...ansonsten müßte ich mich selbst versichern)

unsere Kaltmiete beträgt 500 €, Strom 100 €, geheizt wird mit Holz...die Kosten sind schwer zu beziffern, über den Daumen in Monat 130 €


nun soll mein Mann abwarten, wieviel ALGI er bekommt, bevor er irgendeinen Antrag auf ALG II oder Wohngeld stellt.
Das ist doch Blödsinn, oder?? Denn so gehen uns doch Tage verloren.

denn jeder kann sich ausrechnen, was 60% von o.g Summen sind... irgendwas zwischen 800-900 Euro...

Meine wichtigsten Fragen:

was ist sinnvoller? ergänzendes Hartz IV beantragen oder Wohngeld( vor allem, worauf hat man eher Chancen??)

wie wird das mit meinem Verdienst gerechnet?? die 360 € verdiene ich ja nur, wenn Aufträge da sind ( Textbroker etc) sind also nicht fix...leider hab ich erst 2 Monate und da hab ich die Grenze knapp geschafft....

stimmt es, dass bei ergänzendem Hartz IV die direkten Verwandten ALLES offenlegen müssen?? Und wer sind dann direkte Verwandte?( Eltern, Geschwister?) Nur seine Familie oder meine auch? Uns wurde gesagt(von Bekannten) das die sogar die Bankdaten von Eltern etc. wollen...richtig? Zulässig??

Wie lange dauert sowas im Schnitt?? Ich hab Angst, aus der Wohnung zu fliegen...

die Anträge für ergänzendes Hartz IV hab ich gefunden, aber was müssen wir alles ausfüllen? Hauptantrag, Anlage WEP und Anlage KDU dachte ich...sonst noch etwas??

Falls doch eher Wohngeld sinnvoll ist...gibts diese Anträge auch online?? Wo werden die abgegeben?


danke und entschuldigt, ich bin ziemlich durcheinander
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  #2  
Alt 20.08.2011, 13:52
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Zitat:
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Hallo zusammen

die ARGE hat meinen Mann heute beraten und ehrlich gesagt, finde ich, das da einiges nicht stimmen kann.

[COLOR="Blue"]Arge = Jobcenter = Hartz IV = ALG II/COLOR]


es handelt sich um eine Zweigstelle, , wo wohl die normalen ALGI Anträge angenommen werden und auch seine Arbeitsberaterin sitzt....

Vermutung: es handelt sich nicht um die Arge = Jobcenter, sondern um die Agentur für Arbeit, also Rechtskreis des SGB III und nicht des Rechtskreises um das SGB II. ?? Daher wohl die eher schädliche Auskunft ...

Zu uns...

mein Mann (43 J) ist ab dem 1.9.11 arbeitslos, sein Verdienst war mehr als besch*** , insofern werden wir ein finanzielles Problem bekommen
das Netto schwankte zwischen 1100 und 1400 Euro ( Außendienst, Provison, Spesen...Firmenwagen, der angerechnet wurde)

Ich bin arbeitsunfähig hab das aber natürlich nie durchbekommen

Du musst unterscheiden zwischen erwerbsfähig und arbeitsunfähig. Erwerbsfähig bist du nach § 8 SGB II, wenn du theoretisch drei Stunden und mehr arbeiten könntest, also z.B. einen Bleistift drei Stunden am Tag halten könntest, ohne dass er dir aus den Fingern fällt und du vom Stuhl fällst. Dabei spilet es keine Rolle, ob ein passender Arbeitsplatz am Arbeitsmarkt verfügbar wäre.

und schreibe von zu Hause aus Content bei diversen Börsen und verdiene so max. 360 € im Monat ( wegen der Krankenkassengeschichte...ansonsten müßte ich mich selbst versichern)

unsere Kaltmiete beträgt 500 €, Strom 100 €, geheizt wird mit Holz...die Kosten sind schwer zu beziffern, über den Daumen in Monat 130 €


nun soll mein Mann abwarten, wieviel ALGI er bekommt, bevor er irgendeinen Antrag auf ALG II oder Wohngeld stellt.
Das ist doch Blödsinn, oder?? Denn so gehen uns doch Tage verloren.

Bitte sofort beim Jobcenter Antrag auf ALG II stellen. Der Antrag ist zunächst formfrei, die korrekt ausgefüllten Antragsformulare können später nachgereicht werden. Ihr geht bitte beide zum Jobcenter mit gültigem Personalausweis und stellt dort persönlich den Antrag. Ihr bildet dort eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, grob vereinfacht heisst das soviel wie: ihr wirtschaftet aus einem Topf. Erzieltes Einkommen wird beim ALG II angerechnet, also bei deinem Mann das ALG I und bei dir das Einkommen aus der Selbstständigkeit. Das Einkommen aus der Selbständigkeit müsstest du genau belegen können, damit deine Bedürftigkeit berechnet werden kann. Sollte das nicht einfach möglich sein, weil z.B. diene Buchhaltung nicht akurat ist, würde ich sogar anregen, diesen Nebenverdienst aufzugeben, um den Leistungsbezug für dich im Rahmen des ALG II sicherzustellen.

Das Jobcenter gibt euch einen Satz Formulare mit, diese müssen entsprechend ausgefüllt werden.



denn jeder kann sich ausrechnen, was 60% von o.g Summen sind... irgendwas zwischen 800-900 Euro...

Meine wichtigsten Fragen:

was ist sinnvoller? ergänzendes Hartz IV beantragen oder Wohngeld( vor allem, worauf hat man eher Chancen??)

Aus formalen Gründen werdet ihr grundsätzlich Wohngeld beantragen müssen, denn ALG II ist eine sogenannte nachrangige Leistung, vorher müssen alle andenen vorrangigen leistungen ausgeschöpft werden.

Das heisst: ihr beantragt natürlich ALG II und Wohngeld, eine Leistung wird dann abgelehnt. Sollte sich die Konstellation ergeben, dass ihr die Wahl habt, würde ich ALG II empfehlen, weil ich hier die Mietsicherung sehe.


wie wird das mit meinem Verdienst gerechnet?? die 360 € verdiene ich ja nur, wenn Aufträge da sind ( Textbroker etc) sind also nicht fix...leider hab ich erst 2 Monate und da hab ich die Grenze knapp geschafft....

Anrechnung auf ALG II, siehe vorigen Hinweis.

stimmt es, dass bei ergänzendem Hartz IV die direkten Verwandten ALLES offenlegen müssen?? Und wer sind dann direkte Verwandte?( Eltern, Geschwister?) Nur seine Familie oder meine auch? Uns wurde gesagt(von Bekannten) das die sogar die Bankdaten von Eltern etc. wollen...richtig? Zulässig??

Nein. Wenn ihr über 25 seid, und nicht im Haushalt von Verwandten lebt, hat die Verwandtschaft mit eurer Bedürftigkeit nichts zu tun.

Wie lange dauert sowas im Schnitt?? Ich hab Angst, aus der Wohnung zu fliegen...

Die Bearbeitung des Antrages dauert zwischen rund 6 Wochen und drei Monaten, kann sich aber je nach den vorliegenden Verhältnissen stark verzögern. Hier sehe ich vor allem die Selbständigkeit als Bewilligungshemmnis.

die Anträge für ergänzendes Hartz IV hab ich gefunden, aber was müssen wir alles ausfüllen? Hauptantrag, Anlage WEP und Anlage KDU dachte ich...sonst noch etwas??

Den Formularsatz gibt es beim Jobcenter anlässlich eures Erstantrages.

Falls doch eher Wohngeld sinnvoll ist...gibts diese Anträge auch online?? Wo werden die abgegeben?

Bitte wendet euch persönlich an das Wohnungsamt eurer Stadt.


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Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
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honeybunny (27.08.2011)

  #3  
Alt 20.08.2011, 15:43
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Hallo Counselor

erst einmal vielen Dank!

Zu eins:
Die Zweigstelle nennt sich Arbeitsagentur *Stadtname*
ldt der Sachbearbeitertin war bis Mitte des Jahres noch alles unter einem Dach...mittlerweile soll ALGII in der nächstgrößeren Stadt ( 70 km entfernt) sein müssen wir da ernsthaft persönlich hin?? Das fänd ich schon krass.

zu zwei

ich habe Fibromyalgie, welche zwar diagnostiziert ist, aber eben nie soweit gediehen ist, dass mir mal Erwerbsunfähigkeit oder ähnliches bescheinigt wurde. Das übliche Programm hat damals wunderbar funktioniert. Mürbe machen, so lange psychischem Stress aussetzten, bis ich nimmer wollte. Mein Mann und ich haben uns dann dafür entschieden, dass ich nur Hausfrau bin..... nicht die klügste Entscheidung, aber halt sinnvoll.
Theoretisch KANN ich am Tag 3 Stunden einen Stift halten, aber eben nicht immer....

meine größte Angst bei ALGII Bezug ist, dass die versuchen, mich in ein Arbeitsverhältnis zu zwingen...das schaffe ich körperlich einfach nicht.
Wir haben hier in unserem Landkreis eine so niedrige Arbeitslosenquote, so schnell kann man gar nicht schauen, wie man da vermittelt wird, an Zeitarbeitsfirmen o.ä.
Als es noch um meine Krankheit ging, sollte ich für ein halbes Jahr weg von daheim, in einer 300 km entfernten Stadt eine von der zeitarbeitsfirma gesponserten Wohnung und Vollzeit arbeiten.....
das war der Moment, wo wir aufgegeben haben....

für meinen Mann findet sich natürlich nichts....

Zu drei, dem Antrag auf ALG II

wenn die Zweigstelle sich weiter dummstellt, ist dann wirklich die Großstadt die Anlaufstelle??

Zu Wohngeld versus ALG II

Danke, habe beim Landratsamt die Abteilung gefunden, da wird gleich Montag angerufen.
die Selbstständigkeit kann ich schon belegen, nur eben , ich mache das erst seit 2,5 Monaten...dafür habe ich Abrechnungen...im Juni für 300 €, im Juli für 330 €, und die Auftragslage entscheidet natürlich über das Einkommen. Die Obergrenze wäre eh 360 Euro, weil ich mich ansonsten selbst Krankenversichern müßte, was das spärliche Einkommen auffrisst.

Ergo..aufgeben?!

Wird dann nicht sofort von mir verlangt, das ich arbeiten gehen muss?


Zum Alter

Mann ist 43 , ich 41...der Bekannte, den das betraf, ist aber auch Ende 30...da sollte alles offengelegt werden was natürlich nicht für Begeisterung seitens der Eltern geführt hat.


Ich bin durch dieses Taktieren jetz schon total fertig und wünschte, irgendwo würde ein Job für meinen Mann vom Himmel fallen
Zumal er eher der Macher ist, und für Papierkram gar kein verständnis hat....

Mich nervt es so, das die Sachbearbeiterin da scheinbar null Ahnung hat, und den ALG II Antrag scheinbar gar nicht hat( oder haben will?)
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  #4  
Alt 22.08.2011, 12:37
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Zitat:
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Hallo Counselor

erst einmal vielen Dank!

Zu eins:
Die Zweigstelle nennt sich Arbeitsagentur *Stadtname*
ldt der Sachbearbeitertin war bis Mitte des Jahres noch alles unter einem Dach...mittlerweile soll ALGII in der nächstgrößeren Stadt ( 70 km entfernt) sein müssen wir da ernsthaft persönlich hin?? Das fänd ich schon krass.

Also: Agentur für Arbeit und Jobcenter (früher. ARGE) sind zwei verschiedene Baustellen. Da muss man fein säuberlich trennen. Wenn es wirklich so ist, dass zumindest derzeit vom Jobcenter keine Zweigstelle unterhalten wird, wird euch nichts anderes übrig bleiben, als den Weg von 70 km anzutreten.

zu zwei

ich habe Fibromyalgie, welche zwar diagnostiziert ist, aber eben nie soweit gediehen ist, dass mir mal Erwerbsunfähigkeit oder ähnliches bescheinigt wurde. Das übliche Programm hat damals wunderbar funktioniert. Mürbe machen, so lange psychischem Stress aussetzten, bis ich nimmer wollte. Mein Mann und ich haben uns dann dafür entschieden, dass ich nur Hausfrau bin..... nicht die klügste Entscheidung, aber halt sinnvoll.
Theoretisch KANN ich am Tag 3 Stunden einen Stift halten, aber eben nicht immer....

meine größte Angst bei ALGII Bezug ist, dass die versuchen, mich in ein Arbeitsverhältnis zu zwingen...das schaffe ich körperlich einfach nicht.
Wir haben hier in unserem Landkreis eine so niedrige Arbeitslosenquote, so schnell kann man gar nicht schauen, wie man da vermittelt wird, an Zeitarbeitsfirmen o.ä.
Als es noch um meine Krankheit ging, sollte ich für ein halbes Jahr weg von daheim, in einer 300 km entfernten Stadt eine von der zeitarbeitsfirma gesponserten Wohnung und Vollzeit arbeiten.....
das war der Moment, wo wir aufgegeben haben....

Als Hilfeempfänger ALG II ist man nach § 2 SGBII verpflichtet, seine Bedürftigkeit nach Kräften zu mindern und/oder zu beseitigen. Dabei schützt dich aber der § 10 SGB II Hhinsichtlich deiner geundheitlichen Situation. Bitte beantrage anlässlich des ALG II - Antrages gleichzeitig eine amtsärztliche Untersuchung. Das Ergebnis dieser Untersuchung fliesst dann in die Eingliederungsvereinbarung ein. Also nicht bange machen lassen![

Zeitarbeitsfirmen sind gewinnorientiert, die beschäftigen keine Invaliden. Üblicherweie legen die ZAF einem Bewerber einen Personalfragebogen vor, der auch den Gesundheitszustand des Bewerbers abfragt. Wenn du den so wie hier ausfüllst und wahrheitsgemäse Angaben machst, dürfte das Thema ZAF für dich erledigt sein. Übigens auch jedes andere denkbare Beschäftigungsverhältnis auf dem freien Arbeismarkt. Das Jobcenter könnte dann höchstens noch versuchen, dich in die Verrentung zu bringen oder dich an das Sozialamt nach SGB XII = Sozialhilfe weiterzugeben.


für meinen Mann findet sich natürlich nichts....

Zu drei, dem Antrag auf ALG II

wenn die Zweigstelle sich weiter dummstellt, ist dann wirklich die Großstadt die Anlaufstelle??

Ja, sofern die tatsächich zuständig sind.

Zu Wohngeld versus ALG II

Danke, habe beim Landratsamt die Abteilung gefunden, da wird gleich Montag angerufen.
die Selbstständigkeit kann ich schon belegen, nur eben , ich mache das erst seit 2,5 Monaten...dafür habe ich Abrechnungen...im Juni für 300 €, im Juli für 330 €, und die Auftragslage entscheidet natürlich über das Einkommen. Die Obergrenze wäre eh 360 Euro, weil ich mich ansonsten selbst Krankenversichern müßte, was das spärliche Einkommen auffrisst.

Ergo..aufgeben?

Wird dann nicht sofort von mir verlangt, das ich arbeiten gehen muss?

Theoretisch schon, aber es muss natürlich erstmal ein Arbeitsplatz her ...


Zum Alter

Mann ist 43 , ich 41...der Bekannte, den das betraf, ist aber auch Ende 30...da sollte alles offengelegt werden was natürlich nicht für Begeisterung seitens der Eltern geführt hat.

Ich sehe da keine Rechtsgrundlage. Es sei denn, der Bekannte wohnt noch im Elterlichen Haushalt, dann greift der § 9 SGB II, der eine Unterstützungsvermutung durch die Verwandtschaft aufstellt.


Ich bin durch dieses Taktieren jetz schon total fertig und wünschte, irgendwo würde ein Job für meinen Mann vom Himmel fallen
Zumal er eher der Macher ist, und für Papierkram gar kein verständnis hat....

Mich nervt es so, das die Sachbearbeiterin da scheinbar null Ahnung hat, und den ALG II Antrag scheinbar gar nicht hat( oder haben will?)

Wenn ihr einen Antrag stellt, muss !!!!!!!!!!!! der Antrag angenommen werden. Undwie gesagt: der Antrag ist zunächst formlos, wenn ihr auf ein Stück Klopapier schreibt: Hiermit beantrgen wir ALG II - Datum, Unterschrift, dann ist der Antrag damit gestellt. Ihr müsst nur nachweisen können, dass ihr einen Antrag gestellt habt.


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Tröste mich durch dein Wort.
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Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
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was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag:
honeybunny (27.08.2011)

  #5  
Alt 04.09.2011, 23:25
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Auch bei eurem Bekannten hätte man das Verfahren so nicht mit machen müssen. WEnn er sagt, er wirtschaftet getrennt von den Eltern, dann zählt er für sich alleine.

Mit etwas Sturheit kann man das durchsetzen.

Wenn es nicht anders geht, könnten die Eltern auch drohen, den Sohn rauszusetzen, wenn er keinen Mietanteil usw. beisteuert. Dann kann sich die Behörde entscheiden, entweder finanziert sie dem Bekannten endlich seine Leistungen (Regelsatz + Mietanteil) oder sie riskiert, dass sie einen Umzug plus eine komplette Wohnung finanzieren muss.
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