erziehungsurlaub und arbeitslosengeld2???
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erziehungsurlaub und arbeitslosengeld2???

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  #1  
Alt 17.06.2006, 00:04
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steffi1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard erziehungsurlaub und arbeitslosengeld2???


hallo...
es geht um folgendes!!!
ich bin im ersten jahr meines erziehungsurlaubes, und bekomme mein erziehungsgeld! mein freund hat bis jetzt für uns alle arbeitslosengeld 2 bekommen, nun geht er aber in ausbildung bei der stadt! meine frage ist jetzt, ob ich nun arbeitslosengeld beantragen kann???
mein freund bekommt kein bab da der vater von ihm selbstständig ist und er zu viel verdient!!!
wir haben fast 700 euro weniger wenn er die ausbildung beginnt , und wir können unsern lebensunterhalt nicht mehr sicher stellen!!!
könnt ihr mir weiter helfen was ich beantragen kann???
vielen dank
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  #2  
Alt 18.06.2006, 21:14
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FranziskaE. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo, genauso wie bei mir, bin 22 Jahre, verliebt und zwei Kinder...

Hatte vor kurzem das gleiche Problem, nicht zu wissen auf was ich Anspruch habe und und ..

Du kannst für einen Antrag auf ARG II stellen. Schliesslich hat Dein Freund auch den Regelsatz für Dich und Euer Kind mit bezogen, da er nun in Ausbildung kann er nicht mehr der Antragsteller sein und Du musst das nun machen. Wenn Dein Freund Einkommen aus der Ausbildung hat wird dies mit berücksichtigt, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Bafög brauch er ja dann garnicht erst beantragen, fällt ja weg, wegen Papa. Ich kriege jetzt für mich und meine Kinder das normale Geld, mein Freund nix, wegen Einkommen aus Ausbildung (kommt wohl auf die Höhe an). Wir haben nun nicht weniger wie vor seiner Ausbildung und kommen gut klar. Und Erziehungsgeld wird nicht angerechnet.
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  #3  
Alt 18.06.2006, 21:38
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steffi1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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na da bin ich ja beruhigt das wir trotzdem noch stütze bekommen, weil der vom sachbearbeiter den mein freund hat, meinte man könnte nichts beantragen und mein freund hat ihn immer wieder gesagt und gefragt wie er dann sein sohn und mich versorgen soll! er hätte doch mal erwähnen können das ich es beantragen kann. naja das sind sie...bloß nicht zuviel überlegen könnte schaden, aber danke für deine bemühungen mir eine antwort zu schreiben.
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  #4  
Alt 18.06.2006, 21:54
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FranziskaE. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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von der ARG erwarte ich sowieso keine korrekte Antwort. Die haben nie richtig Zeit für einen - Massenabfertigung, weil soviele Menschen die Unterstützung brauchen. Die sind einfach Unterbesetz. Deshalb kommt es wirklich manchmal so vor als wenn die einen abwimmeln wollen. Wenn ich da hin muss, erkundige ich mich vorher woanders und gehe da nicht ahnungslos hin. Mit dem nicht zuviel sagen, geb ich Dir vollkommen recht.
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  #5  
Alt 18.06.2006, 22:33
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steffi1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich geh da eigentlich auch nicht ahnungslos hin, deshalb habe ich ja hier nachgefagt. ich denke hier sind mehrere personen in meiner lage, und siehe ich habe ja auch eine gefunden
wie ist das eigentlich mit deiner miete??? ist sie dem regelsatz gerecht oder zahlt ihr mehr???
denn wir wollen noch umziehen bevor ich anspruch nehme die wohnund wird aber nur 40 euro teuer werden als in der wir jetzt wohen!!! wir ziehen ja nicht grundlos um wir ziehen um weil mein sohn in der wohnung hier immer krank wird, dadurch das er sehr anfällig ist auf krankheiten und zweitens haben wir nachtspeicher und man kann die wohnung eigentlich nie der temperatur draussen anpassen. meinst du es ist schlimm wenn wir vorher noch umziehen
??ß
das ist auch nur ein grund von 4
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  #6  
Alt 19.06.2006, 07:40
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FranziskaE. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Normal ist es ja so, das für die ersten 6. Monate die volle Miete übernommen wird. Da ihr aber schon ARG II bezogen habt, weiß ich jetzt nicht genau, ob da die Frist wieder von vorn beginnt. Kann ich mir aber nicht vorstellen, ihr werdet ja beim AA als eheänbliche Lebensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) geführt. Sonst würden das ja alle die zuviel Miete haben so machen, das die ersten sechs Monate der Mann den Antrag stellt und nach Ablauf der sechs Monate die Frau damit es weiter die volle Miete gibt. Glaube ich echt nicht. Ihr solltet auch nicht einfach so umziehen. Denn normal müsst ihr Euch vorher die Genehmigung vom Träger holen und dann könnt ihr einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe stellen.
Wenn ihr Glück habt, übernimmt das AA sogar die Kosten für den Umzug. Die Gründe die Du aufgezählt hast würde ich bei Antrag mit angeben.

Wir liegen mit unsere Miete genau 41 E drüber, die wir aus eigener Tasche bezahlen müssen. Aber wegen den paar Euro ziehen wir nicht um, wär ja unsinn.
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  #7  
Alt 19.06.2006, 08:52
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steffi1983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich weiss ja das wir normal eine genehmigung vom träger brauchen, aber mein freund bezieht ja sein eigenes geld und daher können sie ihm ja eigentlich nicht mehr vorschreiben was er zu tun und zu lassen hat,oder? wir erwarten ja auch nicht die volle miete, nur ein teil und die kosten für den umzug wollen wir auch nicht. die wohnung ist renoviert und wenn wir die jetzt nicht nehmen dann werden wir denke ich nicht mehr so eine bekommen, ich mein so relativ günstig und renoviert.wie gesagt da sind auch mehrere gründe wo wir sie mir eigentlich kein umzug vernein dürften.
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