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#1
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| Hallo liebe Forum Mitglieder, Ich hatte hier im Forum mal gelesen das wenn man ALG II bezieht die Fahrtkosten für Melde- und Beratungstermine in der Agentur für Arbeit erstattet bekommt. Dahingehend hatte ich bei meinem letzten Termin folgendes Schriftstück dem Berater auf den Tisch gelegt: Antrag auf Fahrtkostenerstattung für Melde- und Beratungstermine Dieser war sichtlich damit überfordert und ist erst einmal von einem Zimmer ins nächste um zu Fragen wie mit diesem Antrag zu verfahren ist. Nach einer Weile kam er dann wieder und meinte wir werden den Antrag bearbeiten und Ihnen schriftlich einen Bescheid zukommen lassen. Dieser kam jetzt mit folgendem Inhalt: Die notwendigen Reisekosten, die der leistungsberechtigten Person aus Anlass der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden. Unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der Höhe der Belastungen einerseits und er Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten andererseits ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu prüfen. Wie Ihr gelesen habt wurde mein Antrag abgelehnt weil ich ein Tagesgeldkonto habe. Nun Frage ich mich, ist das so rechtens? Und oder hängt das vom Betrag ab welcher auf diesem Konto hinterlegt ist? Zumal ich immer dachte wenn man ALG II beantragt hat meinen einen Freibetrag was an Geld auf dem Konto vorhanden sein darf? Danke für eure Hilfe. |
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#2
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| Zitat:
Dafür ist meiner Kenntnis nach keine Kostenerstattung vorgesehen. Weil das ALG I eine Versicherungsleistung ist und nicht den Bedürftigenbereich des SGB II berührt (ALG II = Jobcenter). Wenn du dann gleichzeitig ALG II beantragst, bist du ja nicht vorgeladen worden, sondern hast aus eigenem Antrieb heraus gehandelt. Also keine Kostenerstattung. Sollte es so sein, dass die Einladung vom Jobcenter, also SGB II, kam, wäre es ja so, dass noch kein ALG II bewilligt wurde und eine Bedürftigkeitsprüfung noch stattfindet oder staffinden wird. Also auch keine Leistung. Meiner unmassgeblichen Meinung nach ist die Antwort des Jobcenters ein bisschen schwach, irgendwie wie zwischen Wand und Tapete geschrieben, im Endergebis = Keine Erstattung aber soweit korrekt.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo 3lias, Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| Wie du schon richtig erkannt hast Counselor, wurde ich vom Jobcenter Eingeladen um meinen Antrag auf ALGII zu besprechen welcher bis jetzt noch nicht durch ist. Nach deiner Aussage zu urteilen werde ich sozusagen auf den Kosten sitzen bleiben oder? Dachte trotzdem in den Widerspruch zu gehen. Werfe doch bitte mal einen Blick darauf. Sehr geehrte Damen und Herren,PS.: Sofern der Bescheid für bewilligtes ALGII irgendwann dann kommt und ich noch einmal Eingeladen werde kann ich dann aber Fahrtkosten zum Amt geltend machen oder? |
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#5
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| @derWolf ALG II Antrag wurde bereits im alten Jahr Ende November abgeben. Ergänzende / fehlende Unterlagen wurden dann Ende Dezember nachgereicht nachdem mich der Berater Mitte Dezember eingeladen hatte. Warte jetzt immer noch auf den Bescheid. Nach der langen Bearbeitungszeit zu urteilen scheint es wohl komplikationen beim Antrag zu geben. Vielleicht liegt es daran da ich in einer WG wohne. Ich weis es nicht. |
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#6
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| 3lias, solange der Anspruch auf ALG-II nicht geklärt und bestätigt ist, wird wohl auch keine Fahrtkostenerstattung erfolgen. Zitat:
Grundsätzlich ist davon auszugehen dass die kleinste Ungereimtheit zu einer Ablehnung führen kann- und wird.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| @derWolf Kontoauszüge habe ich beigelegt - nur meinen Mitbewohner habe ich darauf unkenntlich gemacht da dieser nicht genannt werden möchte. Ja, mein Schonvermögen liegt im Bereich der gesetzlichen Vorgaben. Muss wohl abwarten was da noch kommt, aber falls gewünscht halte ich euch auf dem laufenden bzw. sofern weitere Fragen auftreten bzw. einer ggf. Ablehnung meines Antrages auf ALGII. |
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#8
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| Mach das 3lias, halte uns sehr gerne auf dem Laufenden. Warum taucht denn dein Mitbewohner auf deinen Kontoauszügen auf?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#9
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| - wenn der ALG II - Antrag bewilligt wird, können ab dann auch die Übernahme der Wegekosten beantragt werden. - wenn die letzten Unterlagen Ende Dezember abgegeben wurden, wird das Jobcenter noch einge Zeit zur Bearbeitung benötigen. Noch weitere vier Wochen würde ich locker einplanen. - die Umstände einer WG können zur Verkomplizierung des Antrages führen, insbesondere dann, wenn diese WG schlussendlich im Lichte des § 7 SGB II ~ Einstehensgemeinschaft ~ betrachtet wird.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#10
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| @derWolf Mein Mitbewohner taucht auf dem Kontoauszug auf da er mir zum einen die Hälfte der Miete überweist welche ich dann an den Vermieter (inkl. meiner Miete) weiterleite sowie weitere gemeinsame Kosten (Strom & Internet) welches wir uns teilen aber auf meinem Namen läuft. @Counselor Danke, werde mal schauen was da noch kommt vom Amt. |
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| Spesen Fahrtkosten | Anaconda55 | Karriere & Job | 3 | 18.07.2009 11:06 |