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#1
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| Also meineTochter ist nun 17 Monate und ich erhalte Hartz 4 Kindergeld und Elterngeld. Insgesamt ca 1300 euro. Ich finde das ins ein ganzer Batzen daher habe ich es nicht eingesehen Unterhaltsvorschuss zu beantragen . Ich brauche das Geld nicht, was soll ich denn mit knapp 1500 Euro im Monat ? Sparen darf ich doch eh nichts ! 1500 für mich und meine Tochter ! Nun auf jeden Fall habe ich nun eine Einladung vom Job Center bekommen wegen dem Unterhaltsvorschuss meine Sachbearbeiterin möchte mit mir sprechen. Nun habe ich ein wenig bammeln ... muss ich das denn beantragen ? Muss noch dazu sagen ich bekomme es vom Amt angerechnet die 124 Euro Unterhaltsvorschuss also die Arge zahlt mir nicht zu viel aus ! Nächsten Monat möchte ich noch neben bei ein Kleingewerbe anmelden um von zu Haus aus wieder zu arbeiten. Werde dann zwischen 100-200 Euro im Monat verdienen (erstmal) also noch mal mehr Geld. Ich will den Unterhaltsvorschuss nicht, sollen sie sich doch das Geld sparen !! Oder muss ich ? |
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#2
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| muss man - ausser sterben ! Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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![]() .........
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#4
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| Du bist nicht verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen. UVS gibt es bis Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes, max. für 6 Jahre. Wann du es beantragst bleibt dir überlassen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| § 12a Vorrangige Leistungen Hilfebedürftige sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Hilfebedürftige bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen. (Gesetzestext SGB II) Meiner Meinung nach ist es so: Man ist zwar nicht verpflichtet, Unterhalt für sich oder das Kind beim Kindesvater einzuklagen, aber die Leistungen anderer Sozialleistungsträger muss man in Anspruch nehmen. Die ARGE verlangt von den Betreffenden bis zu einem bestimmenten Datum den Antrag beim Jugendamt zu stellen. Stellt die Kindesmutter keinen Antrag, kann die ARGE selbst den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Für die Mutter gibt es zwei Alternativen. Entweder stellt die Kindesmutter den Antrag auf Unterhaltsvorschuss im eigenen Namen, spätestens, wenn sie von der ARGE mit Fristsetzung dazu aufgefordert wird oder die ARGE stellt den Antrag selbst und die Mutter bekommt gegebenenfalls die Arbeit trotzdem übertragen. Zu beachten ist: Der Unterhaltsvorschuss darf erst ab dem Moment als Einkommen angerechet werden, wenn Unterhaltsvorschuss auch wirklich zufließt. Es gibt also keinen Euro mehr für die Betroffenen, aber die ARGE spart Geld. Außerdem zu beachten ist, falls das Kind mit Unterhaltsvorschuss und Kindergeld seinen Bedarf decken kann, dann muss es trotzdem krankenversichert sein, evtl über den Vater familienversichern. Ich denke, das die vorangehenden Antworten vom Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt ausgehen, wo man meines Wissens nach wirklich nicht zur Unterhaltsklage gezwungen werden kann. Falls jemand ein stichhaltiges Argument gegen den § 12a kennt, dann würde mich das auch interessieren. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Erolena für den nützlichen Beitrag: | ||
Ratgeberin (14.07.2009) | ||
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#6
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| wie bereits geschrieben war ich nun am Mittwoch bei meiner Sachbearbeiterin und habe ihr die Situation erklärt. Daraufhin folgte prompt ein Besucham Freitag von Arge als Kontrolle ob denn der Kindsvater hier lebt und ich daher den Unterhaltsvorschuss nicht beantragen möchte. Nun ich habe nichts zu verbergen und die Sache war in 5 Minuten durch. Bin mal gespannt was als nächstes kommt. |
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#7
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| Stimmt Erolena, UVS muss vor ALG2 beantragt werden und wird als Einkommen angerechnet. Hätte ich mal vorher nachlesen sollen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#8
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| Der Eintrag ist zwar schon älter, aber vielleicht antwortet mir ja jemand. Ich bekomme im Sommer einen Sohn, das Amt bezahlt meine Wohnung und ich habe meinen kleinen Job jetzt auf Grund der Schwangerschaft bereits in der Probezeit verloren. Ich weiß, dass ich Anspruch auf Harzt IV habe, was mich aber irritiert, ist dass Du sagst, Du hast 1300 Euro monatlich? Tatsächlich?! Ich dachte Kindergeld und Elterngeld werden abgezogen bzw. dürfen von Harzt IV Empfängern nicht bezogen werden. Darf ich denn Unterhaltsvorschussbekommen? Also wenn ich das richtig sehe, bekomme ich 354 €, das Kind 207 €, 180 € Kindergeld, 300 € Elterngeld und 133 € Unterhaltsvorschuss. Das wäre ja wirklich viel für uns beide. Stimmt das so? Liebe Grüße |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Zitat:
Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss werden berücksichtigt. Kosten der Unterkunft werden gezahlt, sofern angemessen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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