Frage zu Ortabwesenheit
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Frage zu Ortabwesenheit

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  #1  
Alt 13.12.2007, 00:14
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Standard Frage zu Ortabwesenheit


Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner Ortsabwesenheit die mir ab Montag, den 17. Dezember, für 3 Wochen bewilligt wurde.

Sind die 3 Wochen nur Werktage?
Meine eigentliche Frage ist ob ich bereits am Samstag, den 15. Dezember abreisen darf.

Habe bereits nach Merkblättern und anderen Texten gesucht, nur so richtig schlau bin ich leider auch nicht drauß geworden.
LG Clohydris
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  #2  
Alt 13.12.2007, 02:10
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Erreichbarkeitsanordnung
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Erreichbarkeit am Wochenende
SozialTicker :: Thema anzeigen - Arbeitslos - Erreichbarkeit

Hättest du keinen Urlaub, müsstest du spätestens am Sonntag die Post vom Samstag zur Kenntnis nehmen, um am Montag reagieren zu können.

Da dir aber bereits ab Montag Urlaub gewährt wurde, musst du nicht reagieren - ergo kannst du am Samstag in Urlaub fahren.

Die Genehmigung zum Urlaub müsste dir schriftlich vorliegen und es müsste dort ein Hinweis zu finden sein, dass du dich nach deinem Urlaub persönlich bei deinem Sachbearbeiter einzufinden hast. Ein bestimmter Termin müsste dort auch genannt sein.

Sollte dir die Genehmigung nicht schriftlich vorliegen, wäre dies ein fataler Mangel und du solltest noch ein Schriftstück anfordern, bevor du den Urlaub antrittst. Dies gilt sinngemäss auch für den persönlichen Vorstellungstermin.

Achtung: hier droht möglicherweise eine Sanktion (20%). Im Zweifelsfalle bei der ARGE explizit nachfragen!
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Clohydris (13.12.2007)

  #3  
Alt 13.12.2007, 08:31
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Standard Ortsabwesenheit

Hallo,

danke für die Antwort.
Was schriftliches habe ich nicht bekommen, hatte ich aber auch beim letzten Mal nicht.
Ich habe nur einen Termin gleich nach meiner Ortsabwesenheit mit dem Vermerk "MK" im Betreff.

War heute auf dem Arbeitsamt, um meine Ortsabwesenheit schriftlich zu bekommen. Man sagte mir, wenn das in ihrem Computer steht bräuchte ich nichts. Sprich: Ich bekam nichts Schriftliches.

Dann wollte ich noch einmal nachfragen, wie es denn nun mit dem Wochenende stehe, da bekam ich nur als Antwort, dass ich mich hier in der Anmeldung befinde, es hier schnell gehen müsse und sie außerdem dafür nicht geschult wurde.



LG Clohydris

Geändert von Clohydris (13.12.2007 um 13:20 Uhr)
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  #4  
Alt 13.12.2007, 15:44
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Ich kann dazu nur meine persönliche Meinung sagen:

Ohne ein Stück Papier in der Hand oder wenigstens eine E-Mail-Bestätigung wäre mir ein "Urlaub" zu heiss. Bei denen muss nur ein Computer-Datenverlust eintreten, dann bist du im Eimer.

Wenn du dich entscheidest zu fahren, dann sorge dafür, dass dein Briefkasten täglich (!) geleert wird und du sofort (!) informiert wirst, sobald Post von der Agentur/ARGE kommt.
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Clohydris (09.01.2010)

  #5  
Alt 09.01.2010, 01:14
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Unglücklich Neue Frage zu Ortsabwesenheit

Hallo,
ich hatte 3 Wochen ortsabwesenheit beantragt. Nun wollte ich am Wochenende nach Hause fahren, da ich mich am Montag telefonisch bei meinem Fallberater melden sollte, aber so wie es im Moment wettermäßig ausschaut schaffe ich die 215 km nicht. Ich kam bis zur Tankstelle und dann nicht mal aus dem Tal raus und von Besserung kann keine Rede sein.

Geld für Zug habe ich nicht mehr, da ich meinen Tank füllen musste.

Nun meine Frage, soll ich am Montag bei meinem Fallberater anrufen und ihm den Fall schildern und auf Gnade hoffen oder sollte ich lieber später anrufen und mir was anderes einfallen lassen.

Habt ihr einen Rat für mich, denn ich weiß ja, dass bei unerlaubter ortsabwesenheit ordentlich Sanktionen drohen.
Bin schon wie auf Kohlen und mache mir wirklich Gedanken.

LG Clohydris
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  #6  
Alt 09.01.2010, 01:37
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Standard Nicht in Panik ausbrechen!

Die Unwettersituation "Daisy" wurde gross angekündigt, so dass du dich durchaus hättest darauf einstellen können, z.B. durch eine zeitigere Abreise.

Nun hat es keinen Zweck, sich, andere und das Auto in Gefahr zu bringen, nur um pünktlich wieder am Hauptwohnsitz zu erscheinen, schliesslich trägst du ja auch als Verkehrsteilnehmer Verantwortung. .

Du musst dich sowieso sofort nach Ablauf der erlaubten Ortsabwesenheit persönlich melden, wenn du nicht erscheinst, giltst du weiterhin als nicht vermittelbar. Insofern wäre es korrekt, wenn du deinen Sachbearbeiter erreichst und ihn um eine weitere Ortsabwesenheit bittest.

Sollte die weitere Ortsabwesenheit nicht gewährt werden, verlierst du eben für diese Tage deine Leistungen, sanktioniert wird, wenn du z.B. Bewerbungspflichten oder Meldeterminen nicht nachkommst.

Die Autobahnen müssten frei sein, die Reisezeit verlängert sich eben nur durch die Wetterverhältnisse.

Grundsätzlich gilt aber: du bist der Kapitän auf dem Dampfer (sprich: Auto), du verhälst dich verkehrskonform, geht halt eben deine Anwesenheitsmeldung später ein, das bringt dir einen Verlust, der aber geringer ist als verlorener Schadenfreiheitsrabatt oder verbeultes Blech.
__________________
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Clohydris (09.01.2010)

  #7  
Alt 09.01.2010, 01:53
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Rotes Gesicht Danke

Danke für die schnelle Antwort.
Früher losfahren war geplant, nur leider hatte ich auch Pech mit der Reperatur meines PKW, die hatte sich um 2 Tage verzögert und daher stand mir mein Auto auch erst am Freitag wieder zur Verfügung...
Bin jetzt viel ruhiger.
Vielen Dank noch mal!

LG Clohydris
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