Fragen über Fragen, bin ich AlG2 berrechtigt und Selbsständigkeit
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Fragen über Fragen, bin ich AlG2 berrechtigt und Selbsständigkeit

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  #1  
Alt 06.06.2007, 13:56
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Standard Bin ich AlG2 berrechtigt?? Und welche Hilfen können bei Selbsständikeit gegegben sein


So zu ersmal was zu meiner Person, also ich bin 23 Jahre jung und seit knapp 1 Jahr arbeitssuchend.
D.h. konkret mein Anspruch auf Alg1 läuft am 01.07.07 ab.

Jetzt kommt meine erste große Frage, habe ich überhaupt Anspruch auf Alg2???, da ich momentan noch bei meinen Eltern (beide Berufstätig) wohne die allerdings ein Netto Einkommen von ca 3.500€ pro Monat zusammen haben. Davon gehen allerdings noch fix kosten ab für Haus etc...
Jetzt ist die Frage da das ja eine Bedarfsgemeinschaft darstellt bekomme ich dann trotz allem den Regelasatz- 80%.??? Wenn der Fall eintreten sollte und ich keinen Anspruch auf Alg2 habe wer ist dann für die Finanzierung meiner Sozialversicherungsbeiträge sprich Krankenkasse zuständig????

Jetzt komme ich zur zweiten Frage, ich bin gerade auf dem Weg in die Selbsständigkeit, konnte aber leider kein Übergangsgeld mehr bei der Arge beantragen da mein Anspruch weniger als 90 Tage betrug.

Wie sieht es in diesem Fall mit evtl möglichen Zahlungen bzw weiterzahlung des Alg2 aus, fals der monatliche Gewinn nicht reichen sollte die Grunddeckung zu gewährleisten?? Bzw. was mir sehr wichtig ist, wie verhält es sich mit meiner Krankenkasse?? Wer zahlt denn in diesem Fall die Beiträge weiter???


Dank schonmal an jeden der mir in diesem Fall Tips und Tricks übermitteln kann, denn mometan bin ich ziemlich Ratloß

Geändert von Elton (06.06.2007 um 14:09 Uhr)
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  #2  
Alt 07.06.2007, 12:31
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So zu ersmal was zu meiner Person, also ich bin 23 Jahre jung

Damit unterliegst du der U25-Regelung des § 22 SGB II, das heisst, deine Eltern müsen dich versorgen, bis du 25 Jahre alt bist.


und seit knapp 1 Jahr arbeitssuchend.
D.h. konkret mein Anspruch auf Alg1 läuft am 01.07.07 ab.

Danach meldest du dich bitte sofort arbeitsuchend. Diese Meldung muss alle drei Monate persönlich erneuert werden. Die Agentur für Arbeit meldet diese Zeiten der Rentenanstalt. Die Rentenanstalt nutzt diese Daten, um einen korrekten Rentenverlauf darzustellen.

Jetzt kommt meine erste große Frage, habe ich überhaupt Anspruch auf Alg2???, da ich momentan noch bei meinen Eltern (beide Berufstätig) wohne die allerdings ein Netto Einkommen von ca 3.500€ pro Monat zusammen haben. Davon gehen allerdings noch fix kosten ab für Haus etc...
Jetzt ist die Frage da das ja eine Bedarfsgemeinschaft darstellt bekomme ich dann trotz allem den Regelasatz- 80%.???

Grundsätzlich hast du natürlich Anspruch, es fragt sich nur, was davon übrigbleibt, wenn alle Be- und Anrechnungen berücksichtigt wurden. Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen, denn wenn du nur 10 € bekommst, dann bist du Leistungsempfänger, die ARGE zahlt die Krankenversicherung, und du hast Anspruch auf ABM UND 1€-Jobs. Ohne Bewilligung bekommst du garnix, nicht mal einen 1€-Job.

Wenn der Fall eintreten sollte und ich keinen Anspruch auf Alg2 habe wer ist dann für die Finanzierung meiner Sozialversicherungsbeiträge sprich Krankenkasse zuständig????

Du selber bzw. deine Eltern

Jetzt komme ich zur zweiten Frage, ich bin gerade auf dem Weg in die Selbsständigkeit, konnte aber leider kein Übergangsgeld mehr bei der Arge beantragen da mein Anspruch weniger als 90 Tage betrug.

Wie sieht es in diesem Fall mit evtl möglichen Zahlungen bzw weiterzahlung des Alg2 aus, fals der monatliche Gewinn nicht reichen sollte die Grunddeckung zu gewährleisten?? Bzw. was mir sehr wichtig ist, wie verhält es sich mit meiner Krankenkasse?? Wer zahlt denn in diesem Fall die Beiträge weiter???

Grundsätzlich kann auch ein Unternehmer wie ein Arbeitnehmer ALG II beziehen. Da gibt's natürlich Probleme, weil du dein Einkommen nachweisen musst.

Üblicherweise ist es nicht so, dass ein 23jähriger sich Gedanken über die Krankenkassenversorgung macht. Deshalb vermute ich, dass du ein gesundheitliches Problem fundamentaler Art hast. Lasse dich bitte von deiner (hoffentlich: gesetzlichen !!) Krankenkasse beraten.
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  #3  
Alt 07.06.2007, 12:54
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Hey, danke erstmal für diese informationen,

nur zur beruhigung, ich habe keine fundierten gesunheitlichen mhh wie soll ich es nennen mängel , die sache ist nur, dass wenn der schlimmste fall eintritt und ich wirklich in den alg2 berreich rutsche ich auch gesundheitlich abgesichert sind, denn nen dummer unfall kann ja immer so schnell passieren naja und was eine op kostet brauche ich ja nicht zu erwähnen.

aber eine frage schließe ich gleich noch an, bin momentan am überlegen ob es sinn hat mich bei meiner freundin zu melden, lt alg2 berrechner hätte ich dann einen anspruch auf 60€ monatlich nicht viel aber wenigstens meine krankenversicherung die ohne probleme weiterlaufen würde.
jetzt nur meine frage, obwohl ich fast denke das es eh keinen sinn macht, fals ich mich jetzt ummelde und in einem mon in den alg2 berreich rutsche kommt dann die aufforderung das ich wieder zu meinen eltern ziehen muss??


desweitern habe ich mal gelesen, jetzt frage mich aber nicht wo, das eltern für ihre kinder die noch unter 25j sind nicht unterhaltspflichtig sind, wenn diese eine abgeschossene berufsausbildung haben.


Naja das sind halt die Hauptpunkte die mich momentan beschäftigen,

Pkt.1 was passiert mit meiner Krankenversicherung
Pkt.2 möchte ich halt nicht meine eltern auf der tasche liegen...
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  #4  
Alt 07.06.2007, 13:45
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Der zentrale Paragraph ist für dich der § 22 SGB II:

SGB 2 - Einzelnorm

Auszug aus diesem Paragraphen:

Zitat:
2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt
Kurz und schmerzlos heisst das, bis du 25 bist, sitzen deine Eltern bei allen finanziellen Unterstützungsmassnahmen mit im Boot - egal, was du machst oder möchtest.

Zitat:
kommt dann die aufforderung das ich wieder zu meinen eltern ziehen muss??
Dieses Szenario ist durchaus wahrscheinlich.

Zitat:
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
Zitat:
Pkt.1 was passiert mit meiner Krankenversicherung

Die zahlst du/deine Eltern (ca. 150 €/monatlich) ODER die ARGE bei Leistungsbezug

Pkt.2 möchte ich halt nicht meine eltern auf der tasche liegen...

Der Wunsch ist zwar lobenswert, ist aber auf Grund der Gesetzeslage nicht so einfach umzusetzen.
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  #5  
Alt 07.06.2007, 14:03
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alles klar na dann weiß ich ja bescheit ich danke dir erstmal soweit.

naja dann heißt es jetzt aber wohl richtig die hacken in teer hauen damit sich diese problem dann von selbsterledigt hat.
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