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#1
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| Hallo an Alle! Mein Problem ist das mein Antrag auf ALG 2 abgelehnt wurde. Meine Lebensgefährtin muss nun für mich aufkommen. Ich müsste mich auch freiwillig kranken versichern doch dafür reicht ihr Gehalt nicht. (1200,- netto) In Deutschland besteht seit dem 1.4.07 versicherungspflicht. Ich habe herausgefunden das nun durch das fehlende Geld zur Krankenversicherung wieder Bedarf bestehen würde. Auch könnte mir das Amt ALG 2 in Höhe von 1 cent bewilligen. So würde ich ja Leistungen beziehen und wäre wieder versichert. Ich habe im August 2008 eine Umschulung bewilligt bekommen. Wie sieht es aus wenn ich jetzt zum Arzt gehe und mir ein Rezept hole? Danke für Eure Antworten!! Geändert von Dragon80 (05.04.2008 um 15:35 Uhr) |
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#2
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| Hallo erst einmal. Tja, um diese Frage zu klären, würde ich erst einmal bei der aok anfragen, wie das denn sonst so läuft. bist ja nicht alleine auf dieser welt und was mit dir geschieht, geschieht ja wohl auch mit anderen leuten. die von der aok waren vor jahren mal pflichtkasse für gewerbliche arbeitnehmer und kennen sich daher mit diesen dingen schon gut aus. viel glück. |
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#3
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| Dragon 80: Hast du einen Ablehnungsbescheid erhalten? Im Falle von ALG II würdet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, aber erst nach 1 Jahr (§ 7 SGB II, Absatz 3a), es sei denn, ihr hättet euch bereits als Paar oder als verlobt bezeichnet und würdet in irgendeiner Form gemeinsam wirtschaften. Ausserdem müsste geprüft werden, ob die abzusetzenden Beträge (Fahrten zur Arbeit) bei der Berechnung des Bedarfes korrekt berücksichtigt wurden. Ungeachtet dessen stelle bitte einen Unterstützungsantrag nach § 26 SGB II. Der Antrag muss separat vom ALG II - Antrag gestellt werden. Dieser Paragraph hat die alte 1-Cent-Regelung ersetzt. Zitat:
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__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (05.04.2008 um 19:09 Uhr) |
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#5
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| Habe ein ähnliches Problem. Habe mit der AOK Rheinland telefoniert. Die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt. Der Mindesbetrag wären 127 € die du für die Versicherung zahlen müsstest. Solltest du Kinder haben sind diese dann kostenlos mitversichert.Hoffe das hilft dir einwenig weiter. Gruß dumdidum |
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