Frist der Antragsabgabe abgelaufen?
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Frist der Antragsabgabe abgelaufen?

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  #1  
Alt 30.08.2011, 12:17
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Standard Frist der Antragsabgabe abgelaufen?


Hallo zusammen!

Ich habe in Berlin ALG2 beantragt. Hierzu habe ich etliche Unterlagen mitbekommen und einen Termin (3 Tage Später mit Wochenende dazwischen) zur Abgabe erhalten.

Diesen Termin habe ich wahrgenommen jedoch war die Bearbeiterin der Meinung der Antrag sei nicht komplett ausgefüllt (meine Unterschrift fehlte auf der letzten Seite) und sie nimmt ihn nicht an. Jedenfalls würde ich einen neuen Termin bekommen zur Abgabe (hab auch eine Zeugin dabei gehabt, dass es so ablief).

Es verstrichen 2 Wochen ohne dass ich einen neuen Termin erhielt. Nach mehrmaligem Anrufen wurde mir gesagt ich solle mich ein wenig gedulden da irgendwas umgestellt wurde und es somit zu ein paar Tagen verzögerung kommen könnte.

nun nach nochmals 4 Wochen und weiteren Anrufen ging ich persönlich hin um einen neuen Termin abzuholen. Diesen wollte man mir erst nicht geben, jedoch nach hartnäckigem Diskutieren wurde ich zu einer weiteren Sachbearbeiterin zur Terminvergabe geschickt.

Hier wurde mir nun erklärt ich hätte die Frist verlaufen lassen um den Antrag abzugeben und man müsse einen komplett neuen Antrag stellen.
Nach längerem fragen wie lang diese "Frist" denn sei kam als einzige Antwort dass das Amt innerhalb von 5 Werktagen eine Genehmigung oder Ablehnung meines Antrags abgeben müsse.

Die Antwort ging nun völlig vorbei an meiner Frage: wie lang die Frist zwischen Antragsstellung und Antragsabgabe ist.

Nun hoffe ich mir kann hier jemand helfen, denn von einer solchen Frist habe ich im Internet nichts gefunden.
Jedoch befürchte ich dass mir nun knapp 2 Monate Geld flöten gehen, weil die nette Dame meinen antrag nicht angenommen hat.

Liebe Grüße
Meili
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  #2  
Alt 31.08.2011, 12:25
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Standard AW: Frist der Antragsabgabe abgelaufen?

Der ALG II - Antrag ist formfrei, es sollte also so sein, dass dir keine Leistungen verlorengehen, es ist nur so, dass die Bewillgung sich hinauszögert, wenn Angaben fehlen.

Die Antragstellung als solche müsstest du aber nachweisen können, z.B. durch Zeugenaussagen.

Ich rate dazu, dass du dich örtlich in Berlin beraten lässt, z.B. vom SoVD.

Google-Search: SoVD Berlin
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