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#1
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| hallo liebes forum, ich machs kurz, denn ich muss gleich wieder auf die verhasste arbeit: wenn ich das fsj aus eigenen stücken abbreche (nehmen wir mal an, dass ich kein ärztliches attest oder so bekomme), habe ich dann anspruch auf hartz 4 ? wer kennt sich da rein rechtlich etwas besser aus als ich? habe bisher gegenteiliges gehört. ich danke euch. grüße |
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#2
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| Wie alt bist du?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| ich bin 23; habe derzeit meinen nebenwohnsitz in dieser stadt hier (in der ich meinen "lebensmittelpunkt" habe und bleiben will), meinen hauptwohnsitz jedoch noch bei meinen eltern woanders. wenn ich jetz meinen hauptwohnsitz hierher verlege (was zwangsläufig nötig wäre) gäbe es dann anspruch? |
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