Gefährde ich meine Umschulung?
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Gefährde ich meine Umschulung?

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  #1  
Alt 03.12.2011, 01:39
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olibert befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gefährde ich meine Umschulung?


Hallo,
Habe folgendes Problem.

Bin arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld I dazu noch aufstockend Hartz IV , da meine Frau (Haushaltsgemeinschaft) auch ohne Arbeit ist.
Wurde beim medizinischen Dienst Arbeitsamt untersucht , voll arbeitsfähig mit Einschränkungen , die das ausüben meines Berufes Koch nicht mehr zulassen.
Eine Umschulung Reha wurde abgelehnt mit der Begründung ich könne ja in einem anderen Hilfsarbeiter Job arbeiten.
Dagegen Widerspruch eingelegt , es kam wieder eine Ablehnung mit der Begründung ich könne eine berufsfremde Arbeit aufnehmen.
Jetz habe ich Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht.
Diesen Entscheid bleibt es abzuwarten.
Jetzt könnte ich einen Job als Einkäufer auf Minijobbasis bis maximal auf Gleitzonenbasis annehmen.
Würde ich ganz gerne machen um die Kasse etwas aufzubessern.
Ich weiß allerdings nicht ob es dann zu Problemen kommen kann , sollte mir eine Umschulung durch das Sozialgericht zugestanden werden.
Im Klartext , ich weiß nicht ob ich wenn ich auf einen Entscheid, Umschulung ja oder nein , zwischenzeitlich arbeiten darf.
Nicht das es dann heißt , da ich ja nun arbeite sei die Umschulung nicht mehr von Nöten , bzw nicht mehr zu Recht.

Ich hoffe es kennt sich damit jemand hier im Forum aus.

Vielen Dank , schon im voraus für die Mühe!!
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  #2  
Alt 03.12.2011, 09:36
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Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Gefährde ich meine Umschulung?

Wirst du rechtlich in der Sozialgerichtssache vertreten?

Dann solltest du mit deinem Rechtsanwalt reden.


Das Problem ist, dass du in eine Einstehensgemeinschaft eingebunden bist, also dem SGB II unterliegst. Da geniesst du keinen Berufsschutz und musst jede zumutbare Arbeit annehmen, siehe § 2 SGB II und § 10 SGB II.

ich bin nicht davon überzeugt, dass du deine Berufsabsichten so lange nach Wunsch steuern kannst, bis das Sozialgericht entschieden hat.

Wunsch und Wirklichkeit = Hartz IV driften hier auseinander, du wirst zu einer Entscheidung gezwungen sein.
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