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#1
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| hallo, habe einige Fragen an euch - wäre sehr lieb wenn hr mir helfen könntet. Ich habe zum gestrigen Tage einen Brief von ARGE erhalten. Ich habe n meiner Ausbildung 2002-2006, dazwischen 2004 elternzeit, Halbwaisenrente bezogen, diese beliefen sich im Monat auf 145,00€. Diese habe ich zum damaligen zeitpunkt nicht der ARGE mitgeteilt. Gestern in dem Schreiben der ARGE soll ich alle Schreiben von der Rentenstelle zuschicken. Das wären jetzt ca 5000,00€. Muss ich das Geld der ARGE zurückzahlen??? Ist das nicht verjährt (2002-2003) evtl 2005??? Bitte helft mir, da ich diese bis zum 26.06.2007 abgeben muss. Des weiteren habe ich eine Betriebskostenabrechnung erhalten, die Nachzahlung beläuft sich ca. 1000,00€. Mein Verschulden war, das ich nicht immer meine Miete zahlen konnte und somit auch in verzug mit den Betriebskosten war. Ich erhalte von der ARGE einen Mietzuschuss von 250,00€, eigentliche Miete beläuft sich auf 504,00€. Da ich durch meine Kinder, die Unterhalt sowie Kindergeld erhalten, zu viel Einkommen habe, erhalte ich nur den Betrag für die Miete dazu. Der Antrag auf Übernahme für die Betriebskostenabrechnung, wurde mir abgelehnt. Ich bin in wiederspruch gegangen und ebenfalls dieser abgelehnt. Ich werde es noch mal direkt bei der Widerspruch stelle machen, da ich in meinem ersten Widerspruch darum bat mir wenigsten einen teil der Abrechnung zu übernehmen. Ich hoffe das ihr mir helfen könnt. Kann ich auch Wohngeld noch zusätzlich beantragen, da ich die Kosten von 254,00 € für die Miete noch selbst dazu bazahlen muss. Bitte schildert mir die beiden Vorkommnisse wie ihr die sache seht und ob ich überhaupt noch was erreichen kann. Außer das ich für die Halbwaisenrente, dann Verschuldet bin und ich nur 10 € zahlen kann, darauf beläuft es sich nun mal das ich bis zu meiner Rente das in 41 Jahren abgezahlt habe???!!!! ![]() ich verbleibe in großer Hoffnunf auf Euch, danke vorerst |
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#2
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| Halbwaisenrente: Da solltest du dich mit einem Rechtsanwalt (Sozialrecht) in Verbindung setzen. Wenn ich das richtig sehe, steht da wohl der Vorwurf fortgesetzten (Sozial-) Betruges im Raume, der mit einem entsprechend saftigen Bussgeld gehandet wird. Dein Rechtsanwalt informiert dich auch über Dinge wie Prozesskostenhilfe/ Beratungsschein. Betriebskosten: Dazu müsste man deine genauen Einkommensverhältnisse wissen. Also auch eine Sache für deinen Rechtsanwalt. Wohngeld: ALG II - Leistungsempfänger erhalten kein Wohngeld. Grund: Die entsprechende Unterstützung wird bereits bei den KdU (Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Dein nächster Weg führt dich bitte zum Rechtsanwalt zwecks Schadensbegrenzung !
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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