| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| |||
| |||
| Keine Verrechnung von Darlehen für Mietkaution mit ALG II Leistungen Von RA-Felsmann | Januar 8, 2009 Das Sozialgericht Freiburg hat in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz - S 6 AS 2426/08 ER - entscheiden, dass eine Hartz IV-Bezieherin, die von der Sozialbehörde ein Darlehen für die Mietkaution bekommen hat, das Darlehen nicht vom monatlichen Regelsatz zurückzahlen muss. Hier weiterlesen: Rechtsanwalt in Kiel Sozialrecht Hier steht auch, wie vorzugehen ist, wenn der ALG2-Bezieher schon einer Tilgung aus der Regelleistung zugestimmt hat (Widerruf eines Verzichts auf Sozialleistungen) ___ Ergänzung: § 22 SGB II Absatz 3 Zitat:
Geändert von Erolena (10.01.2010 um 13:19 Uhr) Grund: Ergänzung aktuelle Fassung § 22 Abs. 3 |
|
#12
| |||
| |||
| LSG Hessen - Tilgung von Darlehen bei Mietkaution Das Hessische Landessozialgericht hat beschlossen, dass Darlehen für Mietkautionen von Hartz IV Empfängern nicht zu tilgen sind. Ein entsprechender Darlehensvertrag sei rechtswidrig. Hessisches Landessozialgericht L 6 AS 145/07 ER - 05.09.2007 nachzulesen unter: LSG Hessen - Tilgung von Darlehen bei Mietkaution — Rechtsanwalt Felsmann Kiel |
|
#13
| ||||
| ||||
| Dieses Urteil ist nicht mehr nötig,mittlerweile hat die BA eine FA an die Argen rausgegeben,,,,,(Punkt1 Absatz 7) Dort ist das Thema Wohnungskaution eindeutig geregelt,,wer bei der Arge einen Darlehensvertrag Unterschreiben soll,,nach §23 SGBII,,der muss nur diese FA der Agentur ansprechen...Und am besten auch Vorlegen...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (10.01.2010 um 19:25 Uhr) |
|
#14
| |||
| |||
| Fachliche Hinweise zum § 23 SGB2, Randziffer (23.1c) Zitat:
Es ist ganz unverständlich, dass Jahre danach immer noch Ämter rechtswidrig verlangen, eine Mietkaution aus der Regelleistung zurückzuzahlen (bzw. einer Aufrechnung/Kürzung der Regelleistung zuzustimmen). Wer ein Darlehen für eine Kaution hat und einer Raten-Rückzahlung bzw. Aufrechnung früher zugestimmt hat, der sollte - die Zustimmung zur ratenweisen Rückzahlung umgehend widerrufen. - verlangen, dass der Abzug der Darlehenrate sofort eingestellt wird, also die Leistung für den Lebensunterhalt (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) ungekürzt ausgezahlt wird. Natürlich schriftlich! Und Nachweis für Eingang des Schreibens beim Amt durch Eingangsstempel auf der Kopie. (Das Kautions-Darlehen ist erst bei bei Auszug aus der Wohnung, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt oder aber auch, wenn der Hilfebedürftige wieder ausreichendes Erwerbseinkommen hat und kein ALG2 mehr beziehen muss.) |
|
#15
| |||
| |||
| Hallo Saphira, die gewährte Mietkaution darf n i c h t mit den laufenden monatichen Leistungen aufgerechnet werden. Eine Aufrechnung im laufenden Leistungsbezug ist nur dann möglich, wenn es sich bei der bewilligten Leistung (hier Mietkaution) um eine ansonsten durch die Regelleistung abgedeckte Leistung handelt. D.h.: Die Leistung "Strom" ist im Regelsatz enthalten. Eine Stromnachzahlungen wäre von der ARGE zu übernehmen und könnte von dieser mit bis zu 10% der Regelleistung monatlich verrechnet werden. Die Mietkaution ist jedoch nicht in der Regelleistung enthalten und darf allein deshalb nicht mit den monatl. Leistungen aufgerechnet werden. Eine Rückzahlung erfolgt später, wenn sich die wirtschaftliche Situation bei dir gebessert haben sollte. Gruß ins Forum Manfred1 |
|
#16
| |||
| |||
| Hartz-IV Empfänger müssen Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 14.09.2007 um 20:58 Uhr Hartz-IV-Empfänger, die eine Wohnung neu beziehen, müssen eine unter Umständen anfallende Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ.: L 6 AS 145/07). Demnach dürfe auch ein vom Staat gewährtes Darlehen nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden. Der Landkreis Kassel hatte von einem Bezieher von Hartz-IV verlangt, ein für eine Mietkaution gewährtes Darlehen in monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro zurückzuzahlen. Die Richter des Landessozialgerichts werteten dieses Vorgehen allerdings als rechtswidrig. Ein gewährtes Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei sein, so die Richter. Dabei wiesen sie zudem auch auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Zudem, so die Richter, sei dem Landkreis Kassel auch keinerlei Schaden entstanden. Immerhin sei es vertraglich geregelt, dass dem Kreis als Leistungsträger auch die Kaution zurückgezahlt werden sollte. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen ! LG . Bonnie |
|
#17
| |||
| |||
| Moin, Vor 7 Monaten habe ich einen solchen Darlehensvertrag abgeschloßen. Sie ziehen mir seit 7 Monaten 10% vom ALG II ab. Habe ich eine Möglichkeit mir das Geld wiederzuholen und/oder weitere Abzüge zu verhindern ? Sie wollten mir den Darlehensvertrag verweigen falls ich weniger als 10% abbezahle. Da ich aber kurz vor der Obdachlosigkeit stand musste ich einwilligen. |
|
#18
| ||||
| ||||
| Zitat:
Sagen wir einfach mal, wenn ein Eigenverschulden am Wohnungsverlust anzunehmen ist, würde ich die Darlehenslösung als korrket ansehen, vermutlich wird dir auf der Basis des § 24 SGB II das Darlehen gewährt. Was du machen könntest, wäre, dass du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellst und darum bittest, zuprüfen, ob das Darlehen tilgungslos gestellt werden kann. Du könntest auch mal bei einer ALG II - Beratungsstelle vorsprechen, also Sozialverband AWO; SoVD usw., Caritas, Diakonie. Hierzu alle Unterlagen mitnehmen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#19
| |||
| |||
| Darlehen werden nur bewilligt bei der Tilgung mindestens 10% vom Regelsatz abgezogen werden.(Zitat Leistungssachbearbeitung) Da ich unter 25 bin, lag ein trifftiger Grund vor, wäre das nicht der Fall, hätte ich keine Umzugsgenehmigung bekommen. |
|
#20
| |||
| |||
| Sehe ich genau so. Ich hatte ein Problem mit Gas uns Strom Rechnung, die ich nur durch ext. Hilfe lösen konnte. Man ist allein nicht immer auf der sicherer Seite! |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Opfer und andere Missverständnisse (Beobachtungen zu Karrierewegen und Hartz IV) | Eauvive | Karriere & Job | 21 | 19.04.2011 02:32 |
| Hartz IV nach Schlaganfall | reneerft | ALG II/Hartz IV | 1 | 05.08.2008 08:07 |