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#1
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| Hallo hätte mal eine Frage ich habe einen Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget vom 04.08.2010 der geht ja 1 Jahr also bis 03.08.2011. Ich habe in diesen Antrag meine Bewerbungen eingetragen jedoch den Antrag noch nicht abgegeben. Meine Frage nun bekomme ich für den noch meine Bewerbungskosten ? weil er ja schon 5 Monate abgelaufen ist oder kann man den auch später abgeben. Naja abgeben kann man ja alles später nur bekomme ich dann noch die Bewerbungskosten dafür. Gibt es da eine Richtlinie weil ich angerufen habe und man mir sagte ich solle den einfach abgeben mal sehen was entschieden wird. Ich möchte aber wissen ob es eine Richtlinie gibt weil wenn nicht ob ich mich dann auf was berufen kann. Danke Geändert von admin (20.01.2012 um 10:02 Uhr) |
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#2
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| Abgeben auf jeden Fall, obwohl ich wenig Erfolg sehe. Anträge immer vorher stellen! |
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#3
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| Antrag habe ich doch gestellt den habe ich doch zugeschickt bekommen und dort steht drin das er vom 04.08.2010 bis 03.08.2011 geht. Ich wollte nur wissen da es ja schon 6 Monate später ist ob ich den noch abgeben kann und ob ich dafür weil schon 6 Monate vergangen sind ich trotzdem dafür noch meien Bewerbungskosten bekomme. Weil wenn nicht möchte ich wissen ob ich ein Recht habe dagegen dann einspruch einzulegen. |
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