Hartz IV nach Schlaganfall
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Hartz IV nach Schlaganfall

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Alt 04.08.2008, 21:21
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hallo ich hab da mal folgende frage zum antrag hartz IV,

folgende situation:
ich 27 wohne noch zuhause, bisher mit kleinen jobs über wasser gehaltem also ohne hartz4 gelebt, besass aber offiziell einen gewerberschein macht das ein problem beim antrag ?

punkt 2:
ich habe vor 5 wochen einen schlaganfall erlitten und bin auch rechts zur zeit schwer eingeschränkt das heisst ich muss den antrag auf hartz 4 beantragen was muss ich beachten, des weiteren soll jetzt der antrag laut reha auf bindertenausweiss stellen ist das wichtig für die arge ?wieviel Hartz IV beihilfe steht mir zu ?

Punkt 3:zum zeitpunkt des schlaganfalls war ich niccht versichert das heisst ich müsste das alles selbst zahlen, gibt es da die möglichkeit das die arge oder sonst wer das übernimmt oder mir erstattet gleiche gilt für reha massnahmen

Punkt 4:
im rahmen des schlaganfalls wurde festgestell das´ich hiv-possitiv bin,- welche auswirkungen hat das für das arbeitslosengeld hartz IV was muss ich beachten.

Punkt 5 kann ich daher das ich noch zuhause wohne und jetzt den erst antrag zum hartz IV stelle auch einen antrag auf eine eigene wohnungstellen auch in verbindung mit dem schlaganfall und der hiv infektion,(bin nicht mobil und bei mir ist die anbindung an eine öffentliche verkehrsstelle sehr schlecht, wäre das ein mit grund?)wieviel steht mir da zu grösse der wohnung bzw was darf sie kosten, ort: erftstadt,und wie sieht das mit dem umzug aus ich selbs kann ja da nichts bei tuen wer und in welcher höhe bezahlt die arge den

zusammen gefasst gefragt:
-wieviel hartz IV steht mir trotz schlaganfall und hiv zu
- wie gross bzw wie teuer darf eine wohnung sein ?
-umzug wer übernimmt den
-bekomm ich ohne probleme mit 27 plötzlich bei auszug aus dem elternhaus einen wohnung
-wieviel erstausstattung steht mir zu
-nimmt meine alte krankenkasse mich zurück?

-besteht durch meine beeinträchtigung schlaganfall der anspruch aufeine 2 zimmer wohnung schlafzimmer extra ich kann ja selbs keine aufbauten( schlafcouch) täglich verrichten
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  #2  
Alt 05.08.2008, 08:07
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Am 01.01.2005 wurde die Versorgung bedürftiger Bürger neu geregelt.

Die Bedürftigen wurden unterteilt in erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig.

Wer nicht mehr arbeiten kann, wird vom Sozialamt betreut und fällt dem Rechtskreis des SGB XII (Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch) zu. . Wer arbeiten kann, erhält ALG II und wird von der ARGE/Jobcenter betreut. Der Rechtskreis ist hier das SGB II (Sozialgesetzbuch, zweites Buch).

Bei dir müsste festgestellt werden, welchem Rechtskreis du zugeordnet werden müsstest.

Theoretisch sieht es so aus, dass jeder, der noch drei Stunden am Tag einen Bleistift halten kann, dem SGB II zufällt, also der ARGE/Jobcenter erhalten bleibt. § 8 SGB II

Die Frage, welchem Rechtskreis du zufällst, wird sich in einem Forum wohl nicht mehr zuverlässig beantworten lassen. Du benötigst fachmännische Beratung.

Bitte tritt sofort dem Sozialverband VDK bei und lasse dich beraten.

Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland

Google-Search: VDK Ortsverband deine Stadt

Nach der Erstberatung durch den Sozialverband solltest du einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen und dein Anliegen vortragen.
Achtung: auf Kosten achten!

Bitte trage dein Anliegen auch in einem HIV-Forum vor und höre, welche Erfahrungen man dir vermitteln kann.

Beispiel: LHIVING.com :: Index


Zitat:
folgende situation:
ich 27 wohne noch zuhause

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf


, bisher mit kleinen jobs über wasser gehaltem also ohne hartz4 gelebt, besass aber offiziell einen gewerberschein macht das ein problem beim antrag ?

Hier könnten Schwierigkeiten entstehen bei der Ermittlung deines Einkommens. Da du vermutlich deinem Gewerbe nicht mehr nachgehen kannst, würde ich das Gewerbe abmelden.

punkt 2:
ich habe vor 5 wochen einen schlaganfall erlitten und bin auch rechts zur zeit schwer eingeschränkt das heisst ich muss den antrag auf hartz 4 beantragen was muss ich beachten, des weiteren soll jetzt der antrag laut reha auf bindertenausweiss stellen ist das wichtig für die arge ?

Ja. Es geht um die Einstufung deiner Arbeitsfähigkeit und der damit verbundenen Zumutbarkeit:

§ 10 SGB II


wieviel Hartz IV beihilfe steht mir zu ?

Regelsatz 351€, dazu angemessene KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung). Krankenversicherungsbeiträge.

Punkt 3:zum zeitpunkt des schlaganfalls war ich niccht versichert



das heisst ich müsste das alles selbst zahlen, gibt es da die möglichkeit das die arge oder sonst wer das übernimmt oder mir erstattet gleiche gilt für reha massnahmen



Die ARGE wird die Kosten nicht übernehmen. Der Kostenumfang ist zunächst dein Privatvergnügen.

Allerdings besteht seit dem 01.04.2007 Krankenversicherungspflicht. Wie diese sich auf die Notfallversorgung auswirkt, ist mir nicht bekannt.


Punkt 4:
im rahmen des schlaganfalls wurde festgestell das´ich hiv-possitiv bin,- welche auswirkungen hat das für das arbeitslosengeld hartz IV was muss ich beachten.

Wie vorstehend beschrieben: SGB II / SGB XII

Punkt 5 kann ich daher das ich noch zuhause wohne und jetzt den erst antrag zum hartz IV stelle auch einen antrag auf eine eigene wohnungstellen auch in verbindung mit dem schlaganfall und der hiv infektion,(bin nicht mobil und bei mir ist die anbindung an eine öffentliche verkehrsstelle sehr schlecht, wäre das ein mit grund?)wieviel steht mir da zu grösse der wohnung bzw was darf sie kosten, ort: erftstadt,und wie sieht das mit dem umzug aus ich selbs kann ja da nichts bei tuen wer und in welcher höhe bezahlt die arge den

zusammen gefasst gefragt:
-wieviel hartz IV steht mir trotz schlaganfall und hiv zu

- wie gross bzw wie teuer darf eine wohnung sein ?
Wohnung bei ALG II = max. 45 qm, Wohnungsmiete bestimmt die örtliche ARGE/Jobcenter

-umzug wer übernimmt den
Antrag auf Umzugskostenübernahme/Kautionsübernahme stellen.

-bekomm ich ohne probleme mit 27 plötzlich bei auszug aus dem elternhaus einen wohnung
Deine Eltern sind im Sinne des SGB II nicht verpflichtet, für dich zu sorgen (nur bis 25). Es stellt sich aber die Frage, ob eine Unterhaltspflicht nach SGB XII bzw. BGB generiert wird.

Es dürfte sehr schwierig werden, eine passende Wohnung nach ALG II - Kriterien zu bekommen, für behinderte Hilfeempfänger sehe ich da schwarz, und wenn der Vermieter von HIV erfährt - ein Verschweigen dürfte wohl nicht ratsam sein im Hinblick auf die anderen Mietparteien und deren berechtige Schutzinteressen - dann sehe ich dunkelschwarz.


-wieviel erstausstattung steht mir zu
die übliche Minimalausstattung. Erwarte da nicht zuviel.

-nimmt meine alte krankenkasse mich zurück?
Ja. Deine alte Krankenkasse MUSS dich wieder aufnehmen. Wegen der Krankenversicherungspflicht/Gesundheitsreform ab 01.04.2007

-besteht durch meine beeinträchtigung schlaganfall der anspruch aufeine 2 zimmer wohnung schlafzimmer extra ich kann ja selbs keine aufbauten( schlafcouch) täglich verrichten
Massgeblich sind die Wohnungskosten und die Quadratmeteranzahl. Du wirst sowieso mehrere Wohnungsangebote vorlegen müssen.
Bitte wende dich sofort an den VdK und lasse dich beraten.

Ein ALG II - Antrag wäre schnellstmöglich zu stellen, um wieder Krankenversicherungsschutz zu geniessen.


Der ALG II - Antrag ist zunächst formfrei und nicht abhängig von der Abgabe formvollendet ausgefüllter Formulare. Die Formulare kannst du innerhalb angemessener Frist auch später nachreichen. Bitte lasse dir bestätigen, dass du einen Antrag gestellt hast.

Wissenswertes:

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