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#1
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| hallo ich hab da mal folgende frage zum antrag hartz IV, folgende situation: ich 27 wohne noch zuhause, bisher mit kleinen jobs über wasser gehaltem also ohne hartz4 gelebt, besass aber offiziell einen gewerberschein macht das ein problem beim antrag ? punkt 2: ich habe vor 5 wochen einen schlaganfall erlitten und bin auch rechts zur zeit schwer eingeschränkt das heisst ich muss den antrag auf hartz 4 beantragen was muss ich beachten, des weiteren soll jetzt der antrag laut reha auf bindertenausweiss stellen ist das wichtig für die arge ?wieviel Hartz IV beihilfe steht mir zu ? Punkt 3:zum zeitpunkt des schlaganfalls war ich niccht versichert das heisst ich müsste das alles selbst zahlen, gibt es da die möglichkeit das die arge oder sonst wer das übernimmt oder mir erstattet gleiche gilt für reha massnahmen Punkt 4: im rahmen des schlaganfalls wurde festgestell das´ich hiv-possitiv bin,- welche auswirkungen hat das für das arbeitslosengeld hartz IV was muss ich beachten. Punkt 5 kann ich daher das ich noch zuhause wohne und jetzt den erst antrag zum hartz IV stelle auch einen antrag auf eine eigene wohnungstellen auch in verbindung mit dem schlaganfall und der hiv infektion,(bin nicht mobil und bei mir ist die anbindung an eine öffentliche verkehrsstelle sehr schlecht, wäre das ein mit grund?)wieviel steht mir da zu grösse der wohnung bzw was darf sie kosten, ort: erftstadt,und wie sieht das mit dem umzug aus ich selbs kann ja da nichts bei tuen wer und in welcher höhe bezahlt die arge den zusammen gefasst gefragt: -wieviel hartz IV steht mir trotz schlaganfall und hiv zu - wie gross bzw wie teuer darf eine wohnung sein ? -umzug wer übernimmt den -bekomm ich ohne probleme mit 27 plötzlich bei auszug aus dem elternhaus einen wohnung -wieviel erstausstattung steht mir zu -nimmt meine alte krankenkasse mich zurück? -besteht durch meine beeinträchtigung schlaganfall der anspruch aufeine 2 zimmer wohnung schlafzimmer extra ich kann ja selbs keine aufbauten( schlafcouch) täglich verrichten |
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#2
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| Am 01.01.2005 wurde die Versorgung bedürftiger Bürger neu geregelt. Die Bedürftigen wurden unterteilt in erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig. Wer nicht mehr arbeiten kann, wird vom Sozialamt betreut und fällt dem Rechtskreis des SGB XII (Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch) zu. . Wer arbeiten kann, erhält ALG II und wird von der ARGE/Jobcenter betreut. Der Rechtskreis ist hier das SGB II (Sozialgesetzbuch, zweites Buch). Bei dir müsste festgestellt werden, welchem Rechtskreis du zugeordnet werden müsstest. Theoretisch sieht es so aus, dass jeder, der noch drei Stunden am Tag einen Bleistift halten kann, dem SGB II zufällt, also der ARGE/Jobcenter erhalten bleibt. § 8 SGB II Die Frage, welchem Rechtskreis du zufällst, wird sich in einem Forum wohl nicht mehr zuverlässig beantworten lassen. Du benötigst fachmännische Beratung. Bitte tritt sofort dem Sozialverband VDK bei und lasse dich beraten. Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland Google-Search: VDK Ortsverband deine Stadt Nach der Erstberatung durch den Sozialverband solltest du einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen und dein Anliegen vortragen. Achtung: auf Kosten achten! Bitte trage dein Anliegen auch in einem HIV-Forum vor und höre, welche Erfahrungen man dir vermitteln kann. Beispiel: LHIVING.com :: Index Zitat:
Ein ALG II - Antrag wäre schnellstmöglich zu stellen, um wieder Krankenversicherungsschutz zu geniessen. Der ALG II - Antrag ist zunächst formfrei und nicht abhängig von der Abgabe formvollendet ausgefüllter Formulare. Die Formulare kannst du innerhalb angemessener Frist auch später nachreichen. Bitte lasse dir bestätigen, dass du einen Antrag gestellt hast. Wissenswertes: Erwerbslosen Forum Deutschland (das Forum) Lebensphase - Powered by vBulletin Bundesministerium für Gesundheit - Umfassender Service des Bundesministeriums für Gesundheit: Bürgertelefon jetzt auch freitags erreichbar - Über fünf Millionen Besucher auf www.die-gesundheitsreform.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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