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#11
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| Das Problem liegt vor allem darin, dass es etwas ganz oder garnicht gibt. Entweder bist du bedürftig oder du bist es nicht. Danach handelt das Jobcenter. Leider ist es so, dass man zunächst mit dem Papierkrieg überfordert ist. Aber schau mal, wie weit du kommst. Bitte melde dich ggf. wieder im Forum.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#12
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| Hallo... Wie sieht das mit Versicherungen(BU,Haftpflicht,etc) aus,muß ich die Zwangsläufig angeben? Bringt das Vor oder Nachteile? Ich frage weil ich eh nur den Mindestsatz beantrage... |
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#13
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| Das Jobcenter interessiert sich nur für Vermögenswerte/ geldwerte Rechte, deine Zahlungsverpflichtungen sind dein Privatvergnügen. Du kannst der Form halber natürlich deine Papiere mitnehmen und nachfragen, ob da noch etwas relevantes für die Leistungsgewährug dabei ist. Insgesamt gesehen musst du natürlich prüfen, ob du deine Verträge bedienen kannst, denn das ALG II ist ja nicht gerade üppig. Wenn das Jobcenter sieht, dass du Kohldampf trotz ALG II schiebst, weil du deine Rechnugen zahlst, rückt die Möglichkeit einer ALG II - Zweckentfremdung in die Betrachtungsweise, denn das ALG II dient deiner Versorgung, aber nicht der Versorgung von Gläubigern. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Evtl. müsstest du Verträge ruhend stellen lassen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#14
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| Hallo... Also ich hab jetzt die 374 Euro pro Monat genehmigt bekommen. Jetzt habe ich noch ein Angebot wo ich was dazu verdienen kann,eigentlich wäre es ein sozialversicherungspflichtiger 400 Euro-Job. Nur gibt es dort auch die Möglichkeit weniger Stunden zu Arbeiten. Ich darf ja nur 100Euro dazu verdienen,wie wäre das eigentlich wenn ich jetzt 300 Euro dazu verdienen würde? Wie wird das angerechnet oder wird dann Hartz4 gestrichen? |
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#15
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| Bei ALG II darfst du soviel verdienen, wie du magst. Es ist nur so, dass der Verdienst unter Berücksichtung der Freibeträge angerechnet wird. Ein 400€-Job (= Minijob) ist nicht sozialversicherungspflichtig, du bist über diesen Job nicht krankenversichert. Krankenversichert bist du weiterhin über das Jobcenter. Krankenversichert über den Arbeitgeber bist du erst mit einem sozialversicherungspflichtigen Midijob, beginnend mit 400,01 €. Vereinfacht ausgedrückt bist du solange bedürftig, solange du nicht mehr als 374€ Regelbedarf + 150€ Krankenversicherung als Einkommen erzielst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#16
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| Wenn ich jetzt 400 Euro verdienen würde,wie kann man das bei 374 Euro Hartz4 umrechnen...wie werden da die Freibeträge angerechnet? Ich versteh das jetzt so, dass die 374 Euro minimiert werden? Oder hätte ich dann beispielsweise 774 Euro im Monat? |
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