HartzIV Kürzung rechtmäßig?
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HartzIV Kürzung rechtmäßig?

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  #1  
Alt 08.11.2007, 08:46
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Harald29 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard HartzIV Kürzung rechtmäßig?


Hallo, bin HartzIV gekürzt 30%, weil ich mich angeblich nicht beworben hätte. Ich hatte beim Jobcenter nachgefragt, ob ich Lebensmittelgutscheine bekommen kann, weil ich nicht jeden Tag in eine Suppenküche fahren mag. Antwort: Nein.

Meine Frage: Ist das überhaupt rechtmäßig so zu kürzen? Wovon soll ich denn leben? Das Jobcenter meinte: Gehen sie zu ihrem Arbeitsvermittler um mit ihm darüber zu sprechen. (Er hat die Kürzung veranlasst).


Danke.
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  #2  
Alt 08.11.2007, 12:08
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sanne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Harald,
warum hast Du dich nicht um einen Arbeitsplatz beworben?
Gruß
Sanne
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  #3  
Alt 08.11.2007, 13:10
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Du hast eine Vereinbarung mit Deinem Fallmanager getroffen. Und wenn Du Dich nicht daran hälst, gibt es knallharte Sanktionen. Solltest Du unter 25 Jahren sein, dann greifen die auf den Ämtern härter durch!
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #4  
Alt 08.11.2007, 13:50
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Zitat:
Zitat von Harald29 Beitrag anzeigen
Hallo, bin HartzIV gekürzt 30%, weil ich mich angeblich nicht beworben hätte.

Wenn der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist, musst du den auch nicht akzeptieren. Wenn du allerdings ungeschickt warst und hast eine Arbeit abgelehnt, dann hättest du dich damit auf Glatteis begeben. Du musst vorsichtiger sein, denn das nächste Mal wirst du mit 60% sanktioniert.

Ich hatte beim Jobcenter nachgefragt, ob ich Lebensmittelgutscheine bekommen kann, weil ich nicht jeden Tag in eine Suppenküche fahren mag. Antwort: Nein.

Wenn du mit 30% sanktioniert wirst, bekommst du keine Lebensmittelgutscheine. Erst wenn du mit mehr als 30% sanktioniert wirst, kannst du Lebensmittelgutscheine beantragen. § 31 SGB II, Absatz 3

Meine Frage: Ist das überhaupt rechtmäßig so zu kürzen?

Der Gesetzgeber sieht Sanktionen vor, wenn ein Leistungsempfänger nicht so weit springt, wie die ARGE das wünscht.

Als du ALG II beantragt hast, hat man dir eine Broschüre ausgehändigt. Dort sind auch die Sanktionen beschrieben.

Hier ist die Broschüre noch einmal: Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de (Menüleiste rechts: Broschüren)


Wovon soll ich denn leben?

Von der Kürzung ist nur der Regelsatz betroffen. 30% sind zwar unerfreulich und bitter, aber es wird dich (noch) nicht umbringen. Getränke brauchst du nicht, Leitungswasser aus dem Wasserhahn ist preiswert und erfüllt die höchsten Qualitätsansprüche. Deine Mahlzeiten kochst du dir selber; Grundnahrungsmittel wie Kartoffeln, Nudeln, Reis und Gries sind preiswert. Kochkünste muss man da auch nicht beherrschen, Rezepte gibt's im Internet, z.B. hier: klickst-du-hier-com | Portal. Da darfst du auch Fragen stellen wie: Jetzt kochen die Eier schon eine halbe Stunde und sind immer noch nicht weich. Was mache ich falsch?

Oder frage einfach Mutti ---> Frag-Mutti.de - DAS Nachschlagewerk (nicht nur) für Junggesellen...



Das Jobcenter meinte: Gehen sie zu ihrem Arbeitsvermittler um mit ihm darüber zu sprechen. (Er hat die Kürzung veranlasst).


Danke.
......................
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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