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#1
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| Liebe Forumteilnehmer/innen, ich beantrage zur Zeit ALG II und stoße immer wieder auf den Hinweis, daß ich als Studentin keinen Anspruch darauf habe. allerdings stehe ich dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung, weil ich nur für Promotion eingeschrieben bin und keinerlei Veranstaltungen oder ähnliches besuchen muß. Grundsätzlich könnte ich ja auch meine Immatrikulationskosten steuerlich absetzen, sofern ich einen Job habe, da die Promotion vom Gesetzgeber als eine Art Weiterbildung angesehen wird, mit der ich mich für einen beruflichen aufstieg qualifizieren kann. Da ich aber keinen Job finde, müßte ich doch eigentlich anspruch auf Alg II haben? Vielen Dank für die Hilfe, bin echt ratlos. Levke |
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#2
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| Wie alt bist du? Hast du eine eigene Wohnung oder lebst du mit jemandem zusammen oder lebst du bei deinen Eltern? Verfügst du über eine wie immer geartete Ausbildung (Lehre) ?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ich bin 34 Jahre alt, lebe mit meinem Freund zusammen, der aber auch gerade seine Doktorarbeit schreibt und momentan kein Einkommen hat. Er wird sich allerdings demnächst als freier Journalist versuchen und sich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Dann wird er eine Einkommensschätzung für dieses Jahr aufstellen, die ich dann beim Sozialamt abgebe. Eine Lehre habe ich nicht, aber ein abgeschlossenes Studium. Das alles habe ich bereits geklärt, unklar bleibt mir aber die Frage, ob ich angeben muß oder soll, daß ich für meine Promotionszeit eingeschrieben bin. Meine Universität befindet sich in 400 km Entfernung und ich muß niemals zu dieser Universität fahren. Bislang habe ich mich mit Werkverträgen über Wasser halten können, jetzt aber finde ich keinen Job mehr. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja voll zur Verfügung und könnte auch nebenher promovieren, wie bislang, oder später weiterpromovieren, wenn ich eine Rücklage durch einen Job bilden könnte. Vielen Dank für Dein Interesse, vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen. |
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#4
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| Eure Situation ist doch recht speziell. Kann ich eigentlich nichts zu sagen . Ich sehe das so: Euch steht das Wasser bis zum Hals, also seid ihr bedürftig. Ihr habt keine Arbeit, wollt aber arbeiten und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Für mich sieht das eindeutig nach ALG II aus. Oder wollt ihr wie Bonnie & Clyde Banken ausrauben ?!Die anderen Feinheiten muss die ARGE dann eben auseinanderdröseln. Also: ALG II - Antrag abgeben, ist ja nicht strafbar Antragsformular - arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Vielen Dank trotzdem und alles Gute! Ich glaube, ich habe jetzt mehr Informationen gefunden unter: www. doktorandenforum.de Sollte jemand noch genaueres wissen, würde ich mich freuen. |
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