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#31
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| hallo, also bei mir liegt folgende situation vor,ich bin 23 und mutter von 2 kindern. da ich nur eine schulische ausbildung absolviert habe und das vor mehr als 4 jahren und danach arbeitslos war möchte ich nun eine 2te ausbildung machen zur erzieherin aber als voraussetzung muss man eine ausbildung z.b. zur kinderpflegerin machen die ich auch machen würde, würde mir das amt diese ausbildung bezahlen und danach die zur erzieherin weil man da ja in mehreren berufsbereichen arbeiten kann. freue mich auf antworten und danke schon mal im vorraus |
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#32
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| Beide Ausbildungen bezahlen sie Dir bestimmt nicht. Ausbildungen im Pflegebereich werden im Augenblick besonders gefördert. Da könntest Du mal anklopfen, auf das Konjunkturpaket II und den Paragraphen § 421t Abs. 6 SGB III verweisen. Lies bitte auch mal diesen Thread hier: umschulung zum erzieher
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#33
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| hallo... ich habe eine abgeschlossene ausbildung und arbeite auch in diesem beruf und beziehe kein geld vom amt. jetzt habe ich mich beworben und kann eine 2. ausbildung beginnen. mein arbeitsvertrag würde am 1.10 auslaufen und ich könnte aber schon am 1.9. eine ausbildung beginnen.... habe ich eine möglichkeit meine wohnung zu halten durch irgendwelche förderungen<?? ist es überhaupt möglich, dass ich endlich einen beruf lerne, den ich wirklich machen möchte?? oder macht mir da meine wohnung und das amt einen strich durch die rechnung? |
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#34
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| Hallo alle Zusammen ich mache es mal möglichst kurz ich bin 25 Jahre alt und werde dieses jahr noch 26 bin gelernter Koch und mit meiner Berufwahl unzufrieden weil er mein Privatleben auffrist. Derzeit beziehe ich Alg 1 und habe eine Zusage bekommen das ich dort eine neue Betriebliche Ausbildung zum KFZ Mechatroniker machen kann. mein Lehrlingsgehalt liegt da bei 325 € das ist ein bissl zu wenig da mein auto auch noch in der Finanzierung steckt. Ich wohne noch im Elternhaus und meine Eltern sind beide gutverdiener meine mam als beamtin so wie so aber die brauchen ihre mittel auch selbst um das Haus abzuzahlen in denwir wohnen. nu de frage habe ich überhaupt ne chance auf ne Förderung oder eine Hartz 4 aufstockung? ich möchte nur vorher wissen auf was ich mich einlasse. |
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#35
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| Hallo, ich denke nicht, dass du Unterstützung bekommen würdest. Zweitausbildungen gelten meist als "Luxus" und sind privat zu tragen. Zumindest, soweit mir das bekannt ist. Auch ein Auto gilt als Luxus, was dir nicht von Steuergeldern finanziert werden wird. Das Privatleben bleibt bei vielen Arbeitern auf der Strecke, manche müssen sogar mehrere Jobs annehmen, um sich und eventuell noch eine Familie durch zu bringen. Da bleibt dir dann wohl nicht viel über als bei Mama und Papa wohnen zu bleiben und dort Essen und Logis zu beziehen. Wenn deine Eltern aber wirklich so gut verdienen dann sollte dies aber kein Problem darstellen. Ich würde es mir also nochmal gründlichst überlegen, ob du wirklich eine Zweitausbildung machen willst. Von Herrn und Frau Steuerzahler (da kommen letztlich die Hartz 4 Leistungen her) wirst du für den Luxus Zweitausbildung und Autofinanzierung nix bekommen. |
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#36
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| Ein auto ist hier kein Luxus lebe auf dem Land also verkehrsmittel ist halt nicht irgentwie muss man ja zur Arbeit kommen. Und ich dachte ab einen gewissen alter hat man einen anspruch auf ein selbständiges Leben also ausziehen oder mietvertrag mit den Eltern schließen. |
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#37
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| Zitat:
BAB gibt es für die Zweitausbildung nicht (bzw. fast nie). Und wer von BAB ausgeschlossen ist, hat Anspruch auf Wohngeld. Dazu gibt es bis 25 Jahre Kindergeld. Aber das anrechenbare Einkommen darf 8004 Euro im Jahr nicht übersteigen. Sonst muss man das Kindergeld zurückzahlen. Bei einer schulischen Ausbildung, die unters Bafög-Gesetz fällt, ist es besser. Beispiel 1) zuerst Maurer gelernt, dann kann man in der zweiten Ausbildung zum Dokumentationsassistenten doch Bafög bekommen. Denn der Maurer war eine betriebliche Ausbildung und diese zählt beim Bafög nicht mit. Beispiel 2) wenn die erste Ausbildung eine schulische war und diese hat aber nur zwei Jahre gedauert (nicht drei); dann wird auch eine zweite schulische Ausbildung bis zu Ende gefördert, weil mit der ersten Ausbildung drei Jahre noch nicht ausgeschöpft waren. Geändert von Erolena (05.09.2011 um 00:23 Uhr) |
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