Harz 4 und zweite Ausbildung
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Harz 4 und zweite Ausbildung

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  #1  
Alt 28.10.2005, 19:40
Mike
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Standard Harz 4 und zweite Ausbildung


Hallo erstmal,

also folgende Situantion.
Ich bin 26 jahre und habe vor 3 jahren meine Ausbildungals Tischler mit einem Durchschnitt von 4. Nicht gerade super. Das Problem ist das ich in meiner Ausbildung nicht die Kenntnisse erwerben konnt, die ich bräuchte um eine Tätigkeit als Tischlergeselle auszuüben. Ich kann dies auch durch meine letzten zwei Arbeitgeber auch bestättigen können.
Aus diesem Grund habe ich den entschluss gefasst eine neue Ausbildung zum Rettungsassistent zu machen.
Doch laut aussage des Arbeitsamtes Hamburg-Harburg wird nichts gefördert.
Nun kann das wirklich sein? Jetzt will man was neues machen und man bekommt keine Unterstützung mehr! Das ist der Hammer!
Also wer kann mir Tips geben um meine Ausbildung doch noch irgendwie zu finanzieren.
Danke
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  #2  
Alt 28.10.2005, 19:41
Melli80
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Standard Re: Harz 4 und zweite Ausbildung

Hallo Mike.
Genau das gleiche ist mir auch passiert, allerdings nicht bei einer Ausbildung, sondern Umschulung.
Ich habe den Beruf Friseurin gelernt, da ich aber in diesem Beruf keine Arbeit bekomme, hatte ich mir vorgenommen eine Umschulung zu machen. Normalerweise übernimmt die Kosten dafür das Arbeitsamt. Dachte ich
zum mindest immer. Leider wurde auch mir gesagt:
Ja gute Frau ..., die Kosten können wir nicht tragen, da Sie ja mit ihrem erlernten Beruf aussichten auf einen Arbeitsplatz haben. Ich sagte Ihnen, das ich mich schon mehrfach beworben hatte (konnte dies auch beweisen) und immer wieder Absagen bekam. Da meinten Sie nur, die Kosten für eine Umschulung müsse ich trotzdem aus eigener Tasche bezahlen, da Sie keine Notwendigkeit in einer Umschulung sehen. Ich hab es dann gelassen, weil ich mir das ja garnicht leisten konnte. Ich sag ja, man möchte arbeiten und bemüht sich und zum Dank bekommt man nur Steine in den Weg gelegt.

Zu Deinem Problem: Hast Du denen vom Amt Dein Problem erläutert und warst Du direkt bei einer Berufsberatung? Möchtest Du überhaupt nicht mehr in Deinem Beruf als Tischler arbeiten, sonst könntest Du ja vielleicht auch eine Weiterbildung machen?

Ich warte auf Deinen Betrag, vielleicht finden wir ja eine Lösung. Ich werd mich mal belesen.

Schönen Gruß Melli80
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  #3  
Alt 19.12.2006, 19:16
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rotezora221 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo!!!

Also mit der umschulung wird es sehr schwierig die vom amt bezahlt zu bekommen.
Eine freundin von mir war altenpflegerin da sie den job aus schweren gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben konnte/durfte wollte sie auch eine umschulung machen, betonung liegt auf wollte da hat ihr leider das amt die steine in den weg gelegt entweder sie bezahlt das selber oder hat pech gehabt.

Aber bei sowas würd ich mal einen Anwalt mit sozialrecht mit dahin zu ziehn oder erst mal nachfragen welche möglichkeiten einen da gegeben sind.


So und zur ausbildung da kannste soviele machen wie du lustig bist das wird immer von der jeweiligen firma bezahlt du hast da auch garnichts mehr mit dem arbeitsamt zu tun das kann denen egal sein. Wenn du eine stelle in aussicht hast musste dir das dann nur von dein zukünftigen chef schriftlich geben lassen für das arbeitsamt das wars aber dann auch.
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  #4  
Alt 19.12.2006, 20:18
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Fred 48 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich

Hallo,
fragt doch bei der AG einfach mal nach den Bedingungen für eine Umschulung,
Berufsunfähigkeit, dann zahlt die BG wenn man in Arbeit ist oder man kann nachweisen das es während der Arbeit entstanden ist.
Ansonsten bleibt wirklich nur aus eigener Tasche
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  #5  
Alt 27.04.2007, 12:10
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Mallymaus_78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich bin so froh das es mir nicht nur allein so geht.
ich bin gelernte Friseurin und möchte eigentlich auf Büro Umschulen, aber es wird mir nicht genehmigt.
ich habe eine 5 Jährige Tochter und möchte das sie es mal besser hat als ich.
Ich bin gerade dabei die Geschichte das mit dem zweiten Bildungsweg zuveröffentlichen um mal einwenig aufmerksam zumachen, wie man uns Harz IV leute eigentlich nur verarscht!!
Mallymaus_78
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  #6  
Alt 23.01.2008, 06:09
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markus11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo,

ich kann es gar nicht fassen wie unflexibel die Arge ist und damit die Zukunft eines Menschen verbaut.
Mir geht es ähnlich ich habe eine zweijährige Ausbildung zum Sozialassistenten gemacht und bin 38 Jahre. jetzt möchte ich eine Berufsbegleitende Weitebildung zum Erzieher besuchen, nur das wird weder Vom BÄFÖG-Amt noch durch die Ausbildungsbeihilfe und schon gar nicht von der Arge unterstützt. Nur das Berufsbild Sozialassistent ist nicht wirklich existent, es gibt im gesamten Bundesgebiet nicht eine ausgeschriebene Stelle. Zumindestens nicht im Kinder und Jugendhilfe Bereich.
Meine Arbeitsberaterin gab mir zu verstehen das es Ihre Aufgabe wäre mich "an die Arbeit zu bringen und wenn es als Lagerarbeiter ist" das aber die Menschen die in Jobs gezwungen werden kaum eine Motivation aufbringen um den Job auch auf Dauer durch zu halten scheint denen Schnuppe zu sein. Viel wichtiger ist wohl die Statistik und wenn man nach ein zwei Monaten erneut Hilfe beantragen möchte muss man sich mit dem wieso haben sie denn gekündigt oder sind gekündigt worden rumschlagen. Das Spiel ein zweimal und schon wird die Hilfe gekürtzt werden, an dem Punkt bin ich zwar noch nicht aber nach den Andeutungen meiner Berufsberaterin (die bezeichnung ist der Witz schlechthin) wird das wohl nicht mehr lange dauern.
Ich möchte mich Weiterbilden um auf den Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben, die Frage die sich hier wohl viele stellen ist wie?? Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für alleierziehende oder auch ältere Arbeitswillige, wie ich es bin???Ich bin nicht bereit mich mit diesem Schicksal ab zu finden ....
LG Markus
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  #7  
Alt 23.01.2008, 06:12
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Zitat:
Zitat von Mallymaus_78 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin so froh das es mir nicht nur allein so geht.
ich bin gelernte Friseurin und möchte eigentlich auf Büro Umschulen, aber es wird mir nicht genehmigt.
ich habe eine 5 Jährige Tochter und möchte das sie es mal besser hat als ich.
Ich bin gerade dabei die Geschichte das mit dem zweiten Bildungsweg zuveröffentlichen um mal einwenig aufmerksam zumachen, wie man uns Harz IV leute eigentlich nur verarscht!!
Mallymaus_78
Hallo mallymaus,

ich wäre dir sehr dankbar wenn du, falls du etwas errreicht hast mich kurz anmailen könntest.....
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  #8  
Alt 25.01.2008, 23:53
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wg. Förderung für neuen Beruf

Hallo,
Im Bafög-Gesetz gibt es so einen Passus, wenn die direkt davor liegende Ausbildung erst den Zugang zur folgenden eröffnet hat und man dann unverzüglich die höhere Ausbildung beginnt - vielleicht könnte so etwas zutreffen (wie bei einem Abendschüler, der verspätet das Abitur erwirbt und dann zügig beginnt zu studieren).
Außerdem führt Kinderbetreuung zu einer Verschiebung der Altergrenze fürs Bafög. Das würde ich mal im Bafög-Forum nachlesen bei stuis-online / bafög-rechner o.ä. Beraten lassen würde ich mich von einem fachkompetenten Menschen aus der Branche wie Ausbilder/Lehrer/ Bafög-Sachbearbeiter/ Studentenrat) und nicht bei der ARGE.
Z.B. stellt das Bafög-Amt Bescheide im Voraus aus - dann hat man es schriftlich und verbindlich für 12 Monate - bevor man die Ausbildung aufnimmt.
Es gibt wie ein Wohngeld-Telefon auch ein Bafög-Telefon.

Außerdem prüfen, ob es ESF-geförderte Ausbildungen gibt
(hierfür nicht nach den Zeitungsannoncen gehen, sondern AA, ARGE, Handwerkskammer, IHK, Förderbank, Unterrichtsministerium (bei anderen Berufen Wirtschaftsministerium) fragen. Wenn man es nicht herausbekommen kann, dann hilft eine Anfrage im Landtag.

P.S. Was heißt "berufsbegleitend studieren", aber ARGE will nicht.
Das kann ja keiner verbieten - dazu benötigt man ja nur! eine Arbeitsstelle, einen Studienplatz ... und schon gehts los.
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  #9  
Alt 27.01.2008, 15:48
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Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn Du beim Amt eine Bescheinigung vorlegen kannst, dass Du einen Arbeitgeber hast, der Dich nach einer Umschulung enstellt, dann bestehen Chancen für eine Kostenübernahme für die Umschulung. Aber welcher Arbeitgeber gibt schon so eine Bescheinigung raus
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #10  
Alt 15.09.2008, 13:28
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Elmar010468 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard umschulung vom ARGEII

hallöchen

ob ihr nun friseure tischler köche seid , das spielt keine rolle . eine umschulung ist nur möglich(was von arge bezahlt wird )
wen ihr vorweissen könnt das ihr allergien habt . beim friseur sehr leicht juckreiz wegen gewissen schampoos , beim holz könnte man den staub nehmen .
denkt nach .....
acu wen das arge sagt nein die kosten übernehmen wir nicht es gibt teamleiter und von denen wiedrum chefs . dann könnt ihr wiederspruch einlegen .
wer damit aufgibt , gibt sich selbst auf ... ganz einfach mit der faust auf den tisch hauen hielft immer .
da gibts ne ganze liste von ......

lg Elmar
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