Harz IV + Nebenverdienst
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Harz IV + Nebenverdienst

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  #1  
Alt 01.04.2006, 11:51
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Ahnungsloser befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

bin schon seit einiger Zeit Hartz IV Empfänger, leider. :(
Ich könnte aber einen kleinen Nebenverdienst in Angriff nehmen, hat Bekannter besorgt.
Würd der Verdienst dann mit dem ALG 2 verrechnet oder steht einem das voll zur Verfügung?

Tschau
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  #2  
Alt 01.04.2006, 20:48
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Harz IV + Nebenverdienst

Hallo

Wie hoch ist denn Dein kleiner Nebenverdienst? Bis 165,- € wird nichts angerechnet.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #3  
Alt 11.04.2006, 08:14
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Johanna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Harz IV + Nebenverdienst

Was kann man / darf man alles machen an Arbeit damit es unter die Nebenverdienstgrenze von 165 Euro zählt?
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  #4  
Alt 22.05.2006, 17:54
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cebers befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Idee Hartz IV und Nebenverdienst... alle nur getäuscht

HI,

also, ich bin heute frisch vom Amt gekommen und dort fiel mir meine Kinnlade runter, als man mir sagte, dass ich doch "nur" 100 Euro ohne Anrechnung auf´s ALG 2 hinzuverdienen darf. Auch ich ging in der Annahme,dass es 160 Euro sind, aber das STIMMT NICHT!!! Alles was über 100 Euro ist, wird dem ALG " angerechnet und abgezogen. Wenn noch Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, dann wird für die Kinder ein Anteil abgezogen. D. h. für jedes Kind bleibt Dir ein wenig mehr von dem Hinzuverdienst über.

Wir lernen daraus: IMMER vorher beim Amt nachfragen und dann malochen gehen oder Schwamm drüberund verdienen was möglich ist, egal ob abgezogen wird oder nicht.
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  #5  
Alt 22.05.2006, 21:52
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cebers befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Korrektur... Korrektur...

... mir ließ die Aussage des Amtes einfach keine Ruhe und deshalb habe ich noch mal im Internet ein wenig gestöbert und bin tatsächlich fündig geworden. Hier der Link, der soweit wie möglich für ALG II-Empfänger alles über die Höhe des Nebenverdienstes und dem anrechnungsfreien Betrag aussagt:

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagen...alid=%5Bss2%5D

Beispiel: 400 Euro Verdienst - 100 Euro anrechnungsfrei - von den restlichen 300 Euro sind 20% (entsprechen 60 Euro) ebenfalls anrechnungsfrei. Somit kommt man auf einen Betrag von 160 Euro, die bei einem Verdienst von 400 Euro anrechnungsfrei sind. Verdient man weniger, bleibt auch weniger über. Die 100 Euro hat man auf jeden Fall, wenn man sie denn auch wirklich verdient hat

Noch ....
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  #6  
Alt 16.06.2006, 07:31
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Standard 160 euro-job

das ist so nicht richtig,auch bei 165 euro gilt......100 euro frei und und der rest mit 20 %.es gibt nur rund 112 euro raus.
liebe grüsse
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  #7  
Alt 16.06.2006, 07:33
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Zitat:
Zitat von Ratgeber
Hallo

Wie hoch ist denn Dein kleiner Nebenverdienst? Bis 165,- € wird nichts angerechnet.



das ist so nicht richtig,auch bei 165 euro gilt......100 euro frei und und der rest mit 20 %.es gibt nur rund 112 euro raus.
liebe grüsse
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