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#1
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| Hallo..wir haben ein riesen problem!!! .. ich bin seit knapp einem jahr mit meinem freund zusammen.seit 1.februar 2009 haben wir eine gemeinsame wohnung.ich bin algII empfängerin und habe 2 kinder(3 und 8 Jahre), er geht arbeiten. wir haben jetzt auf dem amt angegeben das wir eine sog.haushaltgemeinschaft bilden, da wir ja noch gar nicht so lang zusammen sind, getrennte konten haben, die kinder sind auch nicht seine leiblichen und vom prinzip eigentlich keine eheähnliche gemeinschaft bilden! meine frage: können die tatsächlich unseren antrag ablehnen bzw.uns als bedarfsgemeinschaft sehen-einfach so-obwohl wir was anderes angegeben haben? hat man möglichkeiten sich zu wehren und macht das sinn oder hat man da eher keine chance? danke für eine antwort!!!lg katl |
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#2
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| Habt ihr getrennte Schlafzimmer?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (18.02.2009 um 11:23 Uhr) |
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