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#1
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| hallo zusammen, ich geh volltags arbeiten und mein Partner hat einen 1euro-job, nun wird mein gehalt bei alg2 voll angerechnet...ich bekomme urlaubs-und weihnachtsgeld... hab aber mein urlaubsgeld nicht angegeben, weil ich nicht wusste ob ich welches bekomme und jetzt soll ich meine abrechnungen vorlegen und weiß nicht was auf mich zukommt... was kann ich tun und wie handelt das amt??? LG isy116 |
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#2
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| Zitat:
Das heisst, auch du unterliegst dem Sozialgesetzbuch und wärst verpflichtet, nach § 60 SGB I alle Angaben zu machen, die für eine Unterstützungsberechnung erforderlich sind. Zumindest auf den ersten Blick sieht dein Versäumnis nach einem Sozialbetrug aus. Folge: volle Anrechnung des Einkommens sowie ein saftiges Bussgeld/Strafbefehl. Es stellt sich aber die Frage, ob das Jobcenter die Ausflösung der Einstehensgemeinschaft riskiert und ncht lieber Gnade vor Recht ergehen lässt. Denn wenn dir das Jobcenter mit dem Gesetzbuch auf's Haupt schlägt , bist du sicherlich ungnädig gestimmt und möchtest bestimmt nicht mehr deinen Partner finanziell unterstützen und dich bestimmt nicht mehr mit dem Sozialgesetzbuch und mit den damit verbundenen Paragraphen des Strafgesetzbuches, hier § 263 StGB, auseinandersetzen. Ich würde jetzt die Abrechnungen vorlegen und anlässlich der Vorlage auf das Urlaubsgeld hinweisen. Man muss dann sehen, wie das Jobcenter reagiert. Achtung: sollte es dann so sein, dass ihr zumindest kurzzeitig nicht mehr bedürftig seid und aus ALG II herausfallt, muss dein Partner sich für diese Zeit selber krankenversichern (Krankenversicherungspflicht), evtl. steht euch dann für diese Zeit Wohngeld zu.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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isy116 (11.10.2011) | ||
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#3
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| das heißt entweder muss ich zurückzahlen (was ich nich kann) oder ich hab eine anzeige am hals? danke für die info!!! |
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#4
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| Wenn es ganz schlimm kommt, musst du zurückzahlen, das wird dann in Raten geregelt, UND es kommt zu einem Strafantrag.
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#5
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| Okay, danke! ich wollt nochmal wissen ob das amt und das geld dadurch auch kürzen oder sperren??? |
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#6
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| Wenn du keine Leistungen beziehst und du nur deshalb Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bist, weil ihr nach SGBII eine Einstehensgemeinschaft bildet, gibt es nichts zu sperren oder zu sanktionieren. Denn du bist verpflichtet, Angaben zu machen, und wenn du die nicht machst, kann man dafür nicht deinen Partner sanktionieren. Das wäre sonst Sippenhaft und die ist nach dem III. Reich abgeschafft. Solltest du Leistungen beziehen, so kann man nur im Rahmen dieser deiner Unterstützung sanktionieren, das wäre dann normalerweie die 1. Sanktionsstufe mit 30% Kürzung bezogen auf den Regelsatz. Dauer: Drei Monate. Sollte man deinen Partner sanktionieren, müsste man die genaue juristische Begründung (Sanktionsbescheid) sehen. Zuvor wirst du aber noch angehört, du bekommst dann noch ein entsprechendes Scheiben. Aber wie gesagt: erstmal Ruhe bewahren und sehen, wie das Jobcenter reagiert. Die haben nämlich auch einen Ermessensspielraum.
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isy116 (13.10.2011) | ||
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