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#1
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| Hallo ich hoffe ich bin hier richtig da ich mich mit dem Thema nicht sehr gut auskenne. Es geht um meine Eltern, die beide arbeitslos sind und nun muß mein Vater vom Arbeitsamt neue Formulare ausfüllen weil sich in letzter Zeit irgendwas geändert hat. Wie schon erwähnt ich hab dazu leider keine große Ahnung um was es eigentlich geht und meine Eltern irgendwie leider auch nicht. Soweit ich das jetzt aber heraus gefunden haben müssen die Formulare ausgefülltt werden bevor es wieder Arbeitslosengeld gibt(die letzte Rate haben sie schon einbehalten). Nun habe ich aber das Gefühl das es nicht ganz korrekt läuft deswegen bräucht ich ein paar Ratschläge bevor ich einfach so ein Formular hingeworfen bekomm das ich unterschreibe und eigentlich gar nicht weis was ich da unterschrieben hab. So nun ein allgemeiner Überblick. Vater: arbeitslos schon seit ein paar Jahren und bekommt nächstes Jahr dann seine Rente Mutter: war schon immer Hausfrau Schwester: 31 Jahre lebt noch im Haus der Eltern und verdient ca. 1200€ netto Ich: 26 Jahre lebe auch noch im Haus meiner Eltern und verdiene ca. 1500€ netto Wir beide geben monatlich unseren Eltern etwas von unserem Einkommen als Verpflegungskosten. Zwischendurch muß einer von uns beide auch mal einspringen wenn eine etwas größere Zahlung ansteht die eben meine Eltern selbst nicht mehr zahlen können. Nun wollte die Sachbearbeiterin meines Vaters das die Kinder auch die Formulare ausfüllen. Die Formulare beziehen sich aber auf den Antragsteller und Personen in der Bedarfsgemeinschaft, was auch groß in der Überschrift steht. Ich hab nun etwas nachgelesen und bin eigentlich der Meinung das diese Formulare nicht für mich und meine Schwester gelten. Da wir beide schon über 25 Jahre sind und ein Einkommen haben mit dem wir uns selbst versorgen können. Dadurch solten wir eigentlich nicht mehr mit unseren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, auch wenn wir noch zuhause wohnen, sondern mit ihnen in einer Wohngemeinschaft. Ich weis nun eben nicht wie weit das damit in Konflikt steht das wir zwischendurch mal Rechnungen für unsere Eltern übernehmen. Die Sachbearbeiterin besteht nun aber darauf das diese Formulare auch von uns ausgefüllt werden ansonsten wird der Antrag nicht bearbeitet. Und deswegen wollen meine Eltern lieber einfach alles ausfüllen damit es schnell vom Tisch ist. Nun will ich aber nicht wieder blind irgendwo rein rennen und am Ende entstehen dann noch mehr Nachteile wie sie momentan schon sind. Beim letzten Formular das vor ca 2 Jahren ausgefüllt wurde, wurden als Bedarfsgemeinschaft auch nur mein Vater und meine Mutter angegeben. Die Kinder haben da schon nicht mitgezählt. Es ist zwar nun leider nicht sehr viel was ich dazu schreiben kann da ich leider eben nicht sehr viel Erfahrung damit habe. Und meine Eltern sind eher der Typ alles schnell ausfüllen ohne sich vorher richtig zuinformieren. Kann mir da bitte jemand einige Ratschläge geben wie wir da nun vorgehen müssen? |
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#2
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| Ist das Haus Eigentum deiner Eltern? Zahlt ihr Kinder Miete? Wohnt ihr Kinder in der elterlichen Wohnung oder in separaten Wohnungen im Haus?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Miete direkt keine da es keinen Vertrag oder sowas gibt. Nur eine Beteiligung an den Versorgungskosten. Lebensmittel usw. Direkt im Haus. Küche, Bad wird geteilt. |
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#4
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| Ich würde mich angesichts der bestehenden Vermögensverhältnisse vom Rechtsanwalt beraten lassen und diesen auch dazuziehen, um einen Unterstützungsantrag zu stellen. Zuwendungen, die ihr Kinder nachweislich euren Eltern gebt, sind Einkommen nach § 11 SGB II, das heisst, diese Zahlungen mindern die Unterstützungsleistung der ARGE/Jobcenter. Dann müsstet ihr eigentlich Miete zahlen, auch diese wäre Einkommen, das angegeben und versteuert werden müsste. Auch sollte man den § 35 SGB II kennen: SGB 2 - Einzelnorm ... und diesen Paragraphen in die familiären Überlegungen einbeziehen. Ich rechne damit, dass nach der Bundestagswahl das Volk die Rechnung präsentiert bekommt für die zahlreichen Wohltaten, die der Staat den Bankern angedeihen liess. Das bedeutet, dass man zuerst und vor allem die Hilfebedürftigen bluten lassen wird. Die können sich nämlich am wenigsten wehren. Deshalb ist es gerade bei vorhandenem geschütztem Vermögen dringend erforderlich, wasserdichte Anträge zu stellen, die auch Sinn machen und nicht von der Behörde angefochten werden können, auch im Hinblick auf die Verjährungsfristen (Rückforderungen!). Bitte hin zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und dort mindestens eine Beratung in Anspruch nehmen. Google-Search: ALG II: Hausbesitz - Google-Suche Startseite - Hartz IV Forum
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
@nonte Wenn schon anderes Forum,dann sicherlich nicht dieses,wo der Link hinführt,mal abgesehen davon, Verstehe ich den Sinn nicht das du den Fragesteller in ein anderes Forum leitest..auch der letzte Fragesteller den du dorthin geführt hast,hat dort nicht mehr hilfe bekommen als in diesem Forum...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#6
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| Wo wir gerade vom anderne Forum sprechen, da hab ich so einen ähnlichen Fall gefunden. Da geht es um einen Vater und zwei Söhnen die anscheinend zusammen wohnen. Der Vater und einer der Söhne ist arbeitslos und bilden deswegen diese Bedarfsgemeinschaft. Der zweite Sohn hat Arbeit und kann dadurch für sich selbst sorgen. Nun hat der arbeitende Sohn sich auch gefragt ob er eigentlich diese ganzen Formulare ausfüllen muß, da er ja normalerweise der Bedarfsgemeinschaft nicht angehört. Die Antwort die er bekamm war das er es nicht machen braucht wenn er schriftlich vorlegt das er seinen Vater und Bruder nicht mit Geld unterstützt. Nun komm ich bei diesem Gedanken nicht weiter, da ich einfach nicht weis was das für Folgen in den einzelnen Fällen haben kann. Wäre es nun in meinem Fall auch eine Möglichkeit für mich und meine Schwester das wir sagen wir wohnen zwar noch bei unseren Elter aber mit unserem Einkommen versorgen wir uns selbst. Also die Eltern bekommen eigentlich keine Unterstützung oder nur das nötigste weil das Einkommen schon für das eigene Leben benötigt wird. Was ich mich aber dann frage nehmen die das so einfach hin? Jeder gibt ja normalerweise was dazu wenn er noch daheim wohnt. Und das werden die ja auch vermuten denke ich mal. Weil Strom, Wasser usw brauchen ja alle. Die andere Möglichkeit wäre nun das ganze Zeug auszufüllen. Aber würde man sich damit dann nicht auch gleich an die Bedarfsgemeinschaft mit anschließen und sich somit auch verpflichten für alles aufzukommen was anfällt? Und wenn das so wäre habe ich dann meine Befürchtung das wenn die sehen das zwei aus der Familie erwerbstätig sind könnten man doch das ALG streichen weil die beiden dann die Eltern mit versorgen könnten. Und genau das soll nun auch nicht passieren das wir nun beide plötzlich für alles aufkommen müssen. Das schaffen wir beide dann leider auch nicht mehr. Auch wenn man noch daheim wohnt ein eigenes Leben hat man ja auch noch das man irgendwie bezahlen muß und es ist so schon nicht sehr viel übrig. Deswegen wohnen wir beide ja noch daheim da aus Geldmangel ein Auszug bisher kaum möglich war. Momentan bin ich echt ratlos da ich eben keine Ahnung habe was man in diesem Fall machen soll. Ich mach das ja für meine Eltern, selbst war ich ja zum Glück noch nie Arbeitslos, nur meine Eltern sind da eben mehr für den einfachen Weg. Eben unterschreiben und fertig damit es vom Tisch ist. Hängen lassen will ich sie ja nicht, nur wenn das so läuft wie ich am schlimmsten befürchte lande ich wohl selbst bald im Minus. Der einzige Trostpunkt ist wohl das mein Vater in einem knappen Jahr in Rente gehen kann und da hof ich doch das der Zirkus endlich endet. |
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#7
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| Eigentlich ist die Angelegenheit ziemlich einfach: wer nach SGB II eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft gründet bzw. Mitglied einer solchen ist, ist im § 7 SGB II beschrieben. Ihr bildet keine solche Gemeinschaft mit euren Eltern, da ihr nach SGB II nicht verpflichhtet seid, eure Eltern zu unterstützen. Grund: ihr beiden Kinder verdient genug, um nicht bedürftig zu sein. Ihr müsst daher auch keine Angaben machen. Eure Eltern machen am Besten einen Mietvertrag mit euch, ihr zahlt Miete. Diese Miete wird der Arge gegenüber als Einkommen der Eltern deklariert und auch versteuert. Ihr könnt eure Eltern auch unterstützen, indem ihr zum Beispiel Stromrechnungen DIREKT an den Stromversorger bezahlt. Zahlungen direkt an die Eltern werden aber als Einkommen gewertet und mindern die Unterstützung. Wird das Haus von den Kindern instandgehalten/repariert, so muss man über den § 35 SGB II nachdenken, denn wenn die Eltern seit Jahren Unterstützung beziehen, dann ruht auf dem Hausbesitz eine Rückforderungslast der ARGE, der sich auf den Erbfall bezieht. ich befürchte, das Haus ist als Familienbesitz verloren. Deshalb auch mein Rat, sich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht zu wenden und sich beraten zu lassen. Wenn ihr in der Vergangenheit eure Eltern direkt unterstützt habt, und dies z.B. über die Kontoauszüge ersichtlich ist, muss man eine evtl. Rückforderung der ARGE einkalkulieren, und dies bezogen auf die Verjährungsfristen. Wenn eure Eltern schnell was unterschreiben und Unterstützung beantragen, ohne sich mit der Materie zu beschäftigen, so kann da auch unwissentlich und unbeabsichtigt ein Sozialbetrug eingebaut sein. Offensichtlich ist der Sachbearbeiter bei der ARGE deiner Eltern nicht geschult und bearbeitet den Fall nicht richtig. Hier ist also externe Hilfe angesagt, entweder mittels Rechtsanwalt oder professionelle Hilfe durch eine Arbeitsloseninitiative bzw. Sozialverband am Ort, wie z.B. VdK, Sozialverband Deutschland usw..
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
LDM (12.07.2009) | ||
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#8
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| @tyron: Ich weiss nicht alles, deshalb setze ich auch schon mal einen Link in ein anderes Forum, wenn ich der Meinung bin, dass ein User einen erhöhten Beratungsbedarf hat. Im besagten Forum gibt es auch Haus- und Grundbesitzer und Leute mit hohem intellektuellem Niveau, dier Chance ist also durchaus gegeben, dass man wertvollen Rat erhält. Es kann natürlich vorkommen, dass ein User sich vernachlässigt fühlt, weil der Beitrag im Laufe der Zeit absinkt und damit keine ausreichende Auskunft erhält. Dann muss der User den Beitrag hochschieben oder einen der aktiven User per PN anschreiben. Das gilt für dieses Forum und eben auch für das andere besagte Forum. Es gibt Foren, die sind glatter, eleganter und besser geführt als das Forum, wo ich den Link gesetzt habe. Trotzdem wird den Usern dort geholfen und es haben auch User dort eine Chance, die kaum der deutschen Schriftsprache mächtig sind.
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#9
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| Das hat mir schon sehr geholfen. Vielen Dank. ![]() Allein schon das meine Eltern das nun auch mal schriftlich sehen konnten, was ich versucht hab ihnen gestern schon drei Stunden lang zu erklären. ![]() Ist auch schwierig wenn man es selbst noch gar nicht so genau weis wie das alles läuft. Aber jedenfalls hat sich dann nun doch bestätigt das wir Kinder diese Formulare, die sich auf die Bedarfsgemeinschaft beziehen, nicht ausfüllen müssen. Das Einzige was wir dann denen geben ist diese Einkommensbescheinigung von uns beiden. Da sollten die ja dann sehen das wir ja nicht mehr dazu gehören. So nun hab ich aber dann doch noch einen Punkt, dass ist dann auch hoffentlich der letzte. Bezüglich der Angaben was wir unseren Eltern monatlich geben bin ich nun nicht sicher was wir da am Besten machen sollen. Wir geben ja immer was dazu, das können die von mir aus dann auch zukünftig abziehen wenn sie unbedingt wollen. Beim letzten Antrag vor ca 2 Jahren wurden darüber aber keine Angaben gemacht. Der Sachbearbeiter hat dies meinem Vater auch so gesagt das wir als Kinder dort nicht aufgeführt werden müssen. Und da wir ja nirgends mit aufgeführt waren gab es auch keine Angaben für von uns geleistete Zahlung an unsere Eltern. Im selben Formular das er nun wieder ausfüllen mußte sollte er uns diesmal mit angeben. Dort sind dann ja auch Angaben zu machen ob wir was an unsere Eltern zahlen oder nicht. Nun bin ich mir nicht sicher ob wir da was angeben sollen oder ob die uns dann daraus einen Strick drehen wollen und können. Vielleicht kommen sie ja auf die Idee das wenn wir nun dort angeben das wir monatlich was zahlen das sie das nun auf die letzten zwei Jahre auch noch anrechnen und plotzlich eine große Rückzahlung ansteht. Es wäre ja dann eigentlich auch nicht von meinem Vater die Schuld sondern vom Sachbearbeiter. Wir standen ja schon im alten Formular mit drin und wurden dann vom Sachbearbeiter durchgestrichen und der hats dann so genehmigt. Ein Mietvertrag mit unseren Eltern abzuschließen wird wohl nicht so leicht umzusetzen sein. Sie sind in solchen Dingen eben etwas einfach gestrickt und schwer für etwas "ungewöhnliches" zu überzeugen. |
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#10
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