Hilffeee! Studienabbruch! Muss ich mich arbeitslos melden???
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Hilffeee! Studienabbruch! Muss ich mich arbeitslos melden???

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Alt 25.09.2006, 12:02
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Sarah befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hilffeee! Studienabbruch! Muss ich mich arbeitslos melden???


Hallo Leute,

Hab mal ein paar wichtige Fragen und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Also ich (24), hab mein Studium abgebrochen und bin noch bis Ende diesen Monats offiziell Studentin, danach folglich nicht mehr. Bemühe mich derzeit sehr um einen Ausbildungsplatz für nächstes Jahr und hab bis Jan. einschließlich 4 berufsbezogene Praktikastellen sicher. Meine Frage ist jetzt, ob ich mich arbeitslos melden muss und ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, welches auch immer, hätte. War auch grad auf der Seite des Arbeitsamtes, aber bin jetzt eigentlich noch mehr verwirrt als vorher. Wenn ich mich nämlich arbeitslos melden muss, dann würd ich vorher schonmal gern Vordrucke für den Papierkram daheim ausfüllen, um die Sache leichter zu machen, aber da ich keinen Plan hab, hoffe ich sehr, dass Ihr mir helfen könnt meine Fragen zu beantworten.

Ich wohne übrigens noch bei meinen Eltern, die beide berufstätig sind, meine Schwester studiert. Versichert bin ich glaub ich noch über meine Eltern, aber das auch nur noch bis nächstes Jahr.

Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet. Vielen Dank schonmal.

Gruß

Sarah
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  #2  
Alt 27.09.2006, 10:04
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Bettie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Sarah,

Normal könntest Du, wenn das Studium Ende diesen Monat beendet ist, Arbeitslosengeld2 beantragen. Da Deine Eltern beide berufstätig sind, würde ihr Einkommen mit zur Berechnung Deines Bedarfes heran gezogen. Wenn sich dabei hersaustellt, das Einkommen regelt den vorgeschriebenen gesetzl. Bedarf, bekommst Du kein Arbeitsloseng.2.
Wenn das Praktikum, welches Du Anfang nächsten Monats beginnen möchtest (hab ich so verstanden), in der Woche mehr als 15 Stunden beträgt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld2. Das ist so, weil Du als Arbeitslosengeld2 Empfänger dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen musst. Durch das Praktikum, welches einen Wochenstundensatz von mehr als 15 Stunden hat, wäre dies nicht gegeben.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße Bettie
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