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#1
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| Ich bin seit dem 01.04.2011 Arbeitslos, beziehe Alg 1, ich habe einen Minijob, bin seit Anfang 2011 getrennt lebend, habe 2 Kinder, mein getrennt lebender EM ist selbständig demnach privat Krankenversichert. Was passiert ab dem 01.04.2012, ich habe keinen Anspruch auf Alg 2, wo werde ich mit den Kindern krankenversichert ? Bin zur Zeit versichert bei der IKK Hamburg. Nach unzähligen Bewerbungen kann ich erstmal nicht davon ausgehen das ich eine Festanstellung bekomme, meinen Minijob werde ich behalten aber bin da ja nicht KV, da ich im Einzelhandel arbeite, werden die meisten nur auf Aushilfsbasis eingestellt. Vielleicht kann mir einer von euch helfen, da meine kleine Tochter in Behandlung beim Kieferorthopäde ist, muss ich weiter krankenversichert sein. Vielen Dank im Voraus.......... |
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#2
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| Obwohl ihr getrennt lebt, bildet ihr im Sinne des SGB II eine Einstehensgemeinschaft, das heisst, dein Ehegatte muss dich versorgen, sofern er entsprechendes Einkommen hat. Dazu gehört auch, dass die Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Stell sich heraus, dass nicht genügend Einkommen vorhanden ist, um die KV-Beiträge zu zahlen, könnt ihr ALG II beantragen. Eine Möglichket, das KV-Problem zu lösen, wäre die Umwandlung des Minijobs in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob, d.h. =/> 400,01€.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort. Es ist nun so, das wir einen Ehevertrag haben, und ich keinen Unterhalt von ihm bekomme, Alg 2 bekomme ich nicht da ich eine Immobilie habe aus der ich Vermietungseinkünfte habe, leben kann ich davon jedoch nicht. Leider stellt mich mein ARbeitgeber auch nicht auf 400,01 Euro ein, das heißt, es bleibt im Moment nur mein Aushilfslohn. Nun habe ich gehört das die Krankenkasse mich und die Kinder eben dann auch freiwillig versichern. Stimmt das ? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus. |
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#4
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| Zitat:
Die Frage ist aber, ob du die Versicherungsbeiträge aufbringen kannst. Da dein ALG I bald endet, würde ich zum 1.4.2012 ALG II beim Jobcenter beantragen. Den Antrag als solchen stellst du bitte umgehend wegen der Bearbeitungszeit. Da du über Immobilienvermögen verfügst, würde ALG II nur darlehensweise und auf der Basis des § 24 SGBII, Absatz 5, gewährt werden. ACHTUNG! Bitte achte darauf, dass die Kommunalgebühren für deinen Immobilienbesitz lückenlos gezahlt werden, anderenfalls droht Zwangsversteigerung wegen geradezu lächerlicher Beträge, siehe dazu Abgabenordnung und die §§ 30 ZVG und 30a ZVG. Solltet du die Immobilie nicht selber bewohnen, gehört diese nicht zum Schonvermögen. Bei fehlendem Arbeitseinkommen geniesst du keine Bonität bei den Banken, du musst damit rechnen, dass dir kein Dispokredit gewährt wird und dass du evtl. aufgefordert wirst, dein Konto bis zum xx.xx.xxxx auszugleichen. Kannst du das nicht, kündigt man dir das Konto. Bitte setze dein Konto möglichst sofort auf Null bzw. Guthaben und beantrage sofort die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto. Das bewirkt, dass das Konto von der Bank nicht mehr gekündgt werden darf. Achtung: deine Lage ist ernst, du musst handeln, solange du noch ALG I beziehst und du noch bedingt handlungsgfähig bist.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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