Kein Anspruch auf ALG2 habe
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Kein Anspruch auf ALG2 habe

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  #1  
Alt 13.01.2009, 18:34
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Standard Kein Anspruch auf ALG2 habe


Nabend zuammen, ich habe mal ein paar fragen und ich hoffe das man mir hier weiter helfen kann weil ich bin ziemlich Ratlos!

Ich bin 24 Jahre alt und seid fast einem Jahr Arbeitlos! Arbeitslosengeld beziehe ich nciht weil ich kein ganzes Jahr auf Stuerkarte gearbeitet habe!

Alg2 bekomme ich allerdings auch nicht weil ich unter 25 Jahre bin und noch zu Haus wohne! Ich bin also weder Krankenversichert, noch bekomme ich eine Regelleistung noch sonst irgendwelche einkönfte vom Staat! Ich bemühe mich zwar um arbeit aber bis jetzt leider alles sehr Erfolgslos!

Meine frage ist daher, ist das richitig das ich kein Anspruch auf ALG2 habe ? Währe nett wenn man mir hier helfen könnte !

Geändert von Franky (14.01.2009 um 15:44 Uhr)
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  #2  
Alt 13.01.2009, 18:48
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Hey,

Ja das ist so Richtig,bis zum 25 Lebensjahr müssen deine Eltern für Dich aufkommen,auch eine eigen Wohnung steht dir nur in Ausnahmefällen zu..

siehe hier:

Alg2 U25

Alg2 Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung. Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Jobcenter) einem Umzug zustimmen.

Quelle:alg2-hartz4.de
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  #3  
Alt 13.01.2009, 19:38
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Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Bist du arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet?

Wann wirst du 25?

Sind deine Eltern:

arme Schlucker
bescheidene Leute mit geringem Einkommen
bürgerlich
gut bürgerlich
wohlhabend
sehr wohlhabend
stinkreich


Seit wann bist du nicht mehr krankenversichert? (Datum)

Wurde ein ALG II - Antrag gestell, wenn ja, von wem, und warum wurde der Antrag abgelehnt?
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  #4  
Alt 14.01.2009, 13:28
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[QUOTE=nontestatum;38813]Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung? Nein leider nicht

Bist du arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet? Auch nicht

Wann wirst du 25? 05.01.1985

Meine Eltern haben nen Einkommen von ca. 3000 € Netto zusammen, allerdings bekomme ich keinerlier unterstützung da ich kein so gutes Verhältniss zu denen habe! Ich bin mal straffällig geworden und dann habe die mcih rausgeschmissen! Bin dann zu meiner Freundin gezogen! Als die sich aber von mir getrennt hat stand ich ohne allem da und da habne die gesagt okaay du kannst bei uns ein zimmer haben! Das ist alles was ich hier habe, jegliche finanzielle unterstützung habe ich nicht!


Seit wann bist du nicht mehr krankenversichert? Genaues Datum weiß ich nciht, müsste aber Mai 2008 sein

Antrag wurde gestellt, abgelehnt wurde er weil ich zu hause wohne, keine 25 bin und meine eltern mit ihrem einkommen für mic sorgen müssen !
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  #5  
Alt 14.01.2009, 20:19
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Also:

Deine Eltern sind verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist. Das steht so im Sozialgesetzbuch, zweites Buch (§ 7 SGB II).

Bitte melde dich sofort ausbildungs-und arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit. Bitte beantrage sofort Kindergeld.

Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de

BMFSFJ - Familie - Das Kindergeld

Zitat:
Das Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

für das erste und zweite Kind monatlich 164 €
für das dritte Kind monatlich 170 €
für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 €
Kindergeld gibt es grundsätzlich

für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 € im Jahr.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Deine Eltern verdienen 3.000€ netto, das bedeutet, sie sind nicht bedürftig. Da die Eltern den ALG II - Antrag stellen müssen, erhalten sie auf Grund ihres Einkommens kein ALG II. Die Tatsache, dass du im Elternhaus wohnst, spielt bei der Entscheidung, ob ALG II gewährt wird oder nicht, keine Rolle (nur bei der Berechnung, wenn ALG II gewährt wird). Du erhälst deshalb keine Leistungen, weil deine Eltern dich ernähren können.

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, das bedeutet, wenn du dich nicht versicherst und keine Krankenversicherungsbeitzräge entrichtest, sammelst du Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an und verlierst trotzdem den Krankenversicherungsschutz. Der Krankenversicherungsschutz lebt erst dann wieder auf, wenn der letzte Cent Beitragsschulden bezahlt ist und wieder Beiträge entrichtet werden.

Bitte nimm Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf und kläre, wieviele Nachversicherungsbeiträge aufgelaufen sind. Bitte deine Eltern, diese zu bezahlen und mit dem Kindergeld, das nun hoffentlich beantragt wird, die Krankenversicherung zukünftig zu bezahlen. Das ist wirklich wichtig!

Wenn du 25 bist, müssen dich deine Eltern nicht mehr unterstützen, der Unterstützungsvermutung nach § 9 SGB II kann man dann widersprechen. Wenn es soweit ist, meldest du dich bitte wieder hier im Forum. Du kannst dann selber einen ALG II - Antrag stellen und erhälst (fast) volle Leistungen im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft.

Um als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber krankenversichert zu sein, genügt ein Midijob (ab 401€ bis 800€). Bei einem Minijob (bis 400€) wärest du nicht krankenversichert.
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  #6  
Alt 18.01.2009, 21:17
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In dem Kindergeldzitat von nontestatum steht, dass arbeitslose Kinder nur bis 21 Kindergeld bezahlt bekommen. Wenn du also schon 24 bist, dann brauchst du keins mehr beantragen.

Deine Eltern sind derzeit noch voll für dich verpflichtet. Wenn du dann 25 bist, musst du bei der Arge einen Antrag auf Auszug stellen. Rechne aber damit, dass er von der Arge abgelehnt wird. Allerdings steht dir dann der Regelsatz für ALG II zu.
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Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #7  
Alt 18.01.2009, 22:04
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Zitat:
In dem Kindergeldzitat von nontestatum steht, dass arbeitslose Kinder nur bis 21 Kindergeld bezahlt bekommen. Wenn du also schon 24 bist, dann brauchst du keins mehr beantragen.
Doch,

wenn er sich ausbildungssuchend meldet, kann er noch bis 25 Kindergeld beziehen.
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