Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4
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Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4

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  #1  
Alt 16.06.2011, 10:03
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Standard Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4


Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand von den Spezis helfen..:-)
Im Jahr 2010 habe ich Hartz4 bezogen und außerdem eine Weiterbildung(schulisch) gemacht.
Kindergeld habe ich damals nicht beantragt, weil ich davon ausging, dass mir wegen dieser Art von Schule keins zusteht.
So nun bin ich aus dem Leistungsbezug von Hartz4 seit 6 Monaten raus und Maloche wie es sich gehört..:-)
vor paar Monaten habe ich erfahren das meine Schule Kindergeld berechtigt ist. Meine Eltern haben daraufhin einen Antrag gestellt und sehr wahrscheinlich wird diesem auch entsprochen rückwirkend für 2010.
Jetzt zu meiner speziellen Frage:
Sobald ich die Nachzahlung bekomme, muss ich dies der Arge zurück geben(rechtlich)?
Arge hat mir in 2010 volles Hartz4 ohne Abzug von Kindergeld bezahlt.(keiner wußte es ja das es mir zusteht.)
Oder darf ich das Geld behalten, weil ich zum Zeitpunkt der Auszahlung von der Arge raus bin?
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  #2  
Alt 16.06.2011, 10:53
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Standard AW: Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4

Kindergeld wird bei ALG II angerechnet.

Ich gehe daher davon aus, dass die Kindergeldeinnahme dem Jobcenter zu melden ist und das Kindergeld nachträglich berücksichtigt wird.

Bitte beachten, dass das Jobcenter Datenabgleiche fährt, also bitte keine Experimente nach dem Motto: och, das merkt doch keiner ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 16.06.2011, 18:57
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Standard AW: Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4

Danke für die Antwort.
Experimentieren will ich ja nicht.
Ich will nur sicher sein, dass es mir keinen Vorteil bringen würde, wenn ich es beantrage. Im Gegensatz zu den hier beschriebenen Fällen habe ich mit der Arge nichts mehr zu tun.
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  #4  
Alt 02.09.2011, 22:15
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4

Im Gesetz gibt es meiner Ansicht nach keine Rechtsgrundlage für eine Anrechnung.

Beim ALG 2-Bezug wird angerechnet, was während des ALG2-Bezuges zufließt.

Wenn dir Einkommen nach Beendigung des ALG2-Bezugs zufließt, geht es das Jobcenter nichts an. Auch wenn du jetzt eine Nebenkosten-Rückzahlung bekommst, musst du das nirgendwo melden.

Dagegen umgekehrt:
Bekommt jemand, der gerade ALGII-Empfänger geworden ist, eine Kindergeld-Nachzahlung, dann wird das Geld als Einkommen angerechnet. Weil es Einkommen ist, das während des ALG2-Bezugs zufließt.
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  #5  
Alt 06.09.2011, 18:49
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Lenschen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4

Hallo zusammen, ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe im September 2010 mein Studium beendet und folglich nur bis Ende September Kindergeld erhalten. Danach habe ich Hartz IV erhalten von November 2010 bis Ende 30.Sept.2011. Von einem Kindergeldanspruch wusste ich nichts (meine Anfrage diesbzgl. hatte mein Berater vom Jobcenter damals verneint) also hatte ich keines beantragt. Nun fange ich ab Oktober wieder ein Studium an und habe - da ich 24 bin - wieder Kindergeld beantragt. Mein Vater (=Kindergeldberechtigter) hat nun eine Nachzahlung erhalten und ich frage mich inwieweit das jetzt angerechnet wird.
Ich muss dazu sagen, dass ich seit 5 Jahren bereits einen eigenen Haushalt führe und nicht mehr am Wohnort meiner Eltern gemeldet bin. Den Bescheid haben wir erst diesen Monat gestellt und es ist auch der letzte Monat, in dem ich noch Hartz IV erhalte.

Nun meine Fragen:
1. Wird das Ganze dann rückwirkend komplett auf mein Einkommen angerechnet (ich habe ansonsten ausschließlich von Hartz IV ge- oder besser gesagt: überlebt!)?? Oder nur einmalig auf diesen Monat? Meine Eltern arbeiten normal und beziehen selbst KEIN Hartz IV o.Ä.
2. Was passiert, wenn sie das Geld behalten und mir nicht auszahlen? Müssen sie es mir auszahlen? Während des Studiums habe ich es auch nicht bekommen.
3. Ist es eine Teilrückzahlung oder erfolgt die Anrechnung 1:1? Sprich: Der ALG II-Betrag wird exakt um das Kindergeld gekürzt und muss folglich zurück gezahlt werden?
Stimmt in dem Fall die Aussage von Erolena, dass ich es JETZT zurückzahlen müsste, hätte ich den Antrag nächsten Monat gestellt, da ich kein Hartz IV mehr beziehe, könnte ich es behalten?!?

Ich danke euch für eure Rückmeldung!
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  #6  
Alt 28.09.2011, 14:02
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kindergeld rückwirkend trotz früherem Hartz4

Du musst das angeben, was du tatsächlich erhältst.

Musst du mal auf dein Konto gucken, ob bis 30.9.2011 etwas drauf ist.

Geld gilt als zugegangen, wenn es gebucht ist (Buchungstag!).
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