Kindergeld und Hartz IV - Seite 6
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > ALG II/Hartz IV


Kindergeld und Hartz IV

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #51  
Alt 17.11.2011, 18:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2011
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Miirella befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kindergeld und Hartz IV


Guten Abend,

ich habe eine etwas verzwickte Frage.

Also mal von Vorne...
ich bin 24 und habe selbst 2 Kinder und bin verheiratet.
Zur Zeit mache ich eine schulische Ausbildung und beziehe dafür BaföG.
Mein Mann und meine Kinder bekommen ALG2, wobei das was sie bekommen wirklich lächerlich ist.
Wir bezahlen 611 Miete ( die übernimmt ALG2 ) und mein Mann UND die Kinder bekommen ZUSAMMEN 21 Euro im Monat.
Ich bekomme das Kindergeld für die Kinder und mein BaföG.

Vor kurzem habe ich erfahren, dass mir Kindergeld für MICH zusteht.
Ich habe also mein Glück versucht und bekomme wohl nun eine Rückzahlung für mehr als ein Jahr.

Nun habe ich aber Angst.
Das Geld können wir natürlich sehr gut gebrauchen um Schulden zu bezahlen und den Kindern Kleidung für den Winter zu holen.

Auch sollen 2-3 neue Möbelstücke her, da wir umziehen müssen weil die Wände in dieser Wohnung feucht sind.

Also rein theoretisch bleibt nichts von dem Geld über.
Nun meine Sorge.

Darf / Wird ALG2 meine Nachzahlung einziehen, bzw meiner Familie die paar letzten Euro auch noch streichen und sogar die Miete????

Wenn jemand Ahnung hat, bitte bitte melden.

Liebe Grüße
Mii
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hartz IV + Nebenjob + Kindergeld bayerfan2 ALG II/Hartz IV 1 10.08.2008 20:05




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.