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#1
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| Hallo, ich habe da eine Frage was das Kindergeld bei Hartz IV Empfänger betrifft. Eine bekannte Familie von mir bezieht ebenfalls Hartz IV und ihr wird das Kindergeld für zwei Kinder nicht als Einkommen vom AA berechnet !! Warum wird es dann bei andern abgezogen? Werden da irgendwelche Unterschiede gemacht bei der Berechnung oder hat die Familie Glück gehabt, das sich das Amt verrechnet hat? Wer kann mir hier weiter helfen? |
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#2
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| Wenn Eltern für Ihr minderjähriges Kind Kindergeld beziehen so wird dieses dem Kind als Einkommen angerechnet. Also Regelsatz - Kindergeld = Auszahlbetrag. Wenn das kind volljährig ist wird das Kindergeld den Eltern oder dem Elternteil als Einkommen angerechnet. Das Kindergeld kann aber auch an das volljährige Kind gezahlt werden, wenn es nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt. Es ist daher so, wenn die Kinder Deiner Bekannten noch minderjährig sind, wird nicht den Eltern das Kindergeld als Einkommen angerechnet, sondern den Kindern. Deine Bekannten haben somit recht, sollten aber trotzdem prüfen ob den Kindern das Kindergeld zugeordnet wurde.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Guten Tag die Frage von Hebomu hat ähnlichkeiten mit meiner, doch die Antwort des Ratgebers trifft bei mir nicht ganz zu... Meine Eltern empfangen Hartz IV ich bin ausgezogen und bekomme SchülerBAföG... z.Z. behalten meine Eltern noch das Kindergeld, da sie nicht wissen, wie das bei ihnen angerechnet wird. bekommen meine Eltern weniger Geld, wenn sie mir das Kindergeld übermitteln??? oder wird das Kindergeld dann nicht mehr als einnahme angerechnet und sie bekommen das ersetzt? Meine Eltern wollen klare Fakten wissen (am besten mit Gesetztes Text) sonst bekomme ich dieses geld nicht....und für mich ist dieses geld lebensnotwendig... Danke Corni |
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#4
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| hallo leute, ich habe auch mal eine frage. jetzt stellt euch mal vor, jemand ist schon volljährig und bezieht ALG2. aber die eltern würden noch kindergeld für die person bekommen. hätte das eine auswirkung für jemanden derr ALG2 bekommt, zieht man dann das kindergeld vom ALG2 ab? |
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#5
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| Hallo, Meine Tochter wohnt seit über einem Jahr zwecks ihrer Ausbildung nicht mehr bei uns. Ihr Wohnsitz ist auf dem Ausbildungsort umgemeldet worden, so dass sie nicht mehr zu unserer Bedarfsgemeinschaft gezählt werden kann. Ich bekomme aber weiterhin für sie und meinen Sohn Kindergeld auf mein Konto gezahlt. Würde ich das Kindergeld meiner Tochter behalten, so würde ich monatlich 154€ weniger Hartz IV bekommen. Ich habe aber nachgewiesen (Kontoauszug), dass ich das Kindergeld monatlich an meine Tochter weiter zahle. So wird mir dies nicht als Einkommen angerechnet. Bei Einzellkindern kann man das Geld auch gleich von der Kindergeldkasse auf das Konto des Kindes überweisen lassen. Den Nachweis einreichen und man bekommt das Geld nicht mehr auf Hartz IV angerechnet. Aber: Das Kind muss einen eigenen Wohnsitz aufweisen und darf nicht mehr im Haushalt der Eltern leben!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#6
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| jetzt stellt euch mal vor, jemand ist schon volljährig und bezieht ALG2. aber die eltern würden noch kindergeld für die person bekommen. hätte das eine auswirkung für jemanden derr ALG2 bekommt, zieht man dann das kindergeld vom ALG2 ab? Wenn Du Volljährig bist, noch Anrecht auf Kindergeld hast und zusätzlich Hartz IV beziehst, dann wird Deine Regelleistung um die Höhe des Kindergeldes gemindert! SGB 2 - Einzelnorm
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#7
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| hallo an alle! ich bekomme alg II und zusätzlich kindergeld... wurde mir nicht angerechnet... gehe davon aus, dass das ein fehler vom amt ist... soll ich da was sagen, oder melden... beim amt? kann das irgendwie rauskommen, hat das dann folgen für mich... oder einfach dumm stellen... (WENN DANN)... |
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#8
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| Kann spätestens dann bemerkt werden, wenn nach dem Bewilligungszeitraum (1/2 Jahr) ein Verlängerungsantrag gestellt wird oder mal eine Nachfrage bei der Kindergeldkasse oder die wollen die Kontoauszüge sehen... Dann werden für jeden Monat 154€ zurück gefordert! Kann ganz schnell ne Menge Geld werden!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#9
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| HuHu ich bin 28 Jahre alt u. habe einen eigene Haushalt. Meine Mama hat jetzt für mich Kindergeld beantragt da ich arbeitsunfähig bin und bekommt jetzt monatlich 165 Euro auf ihr Konto, ich hab leider kein Konto (hat seine Gründe) daher muss es auf ihr's gehen. Sie gibt mir das Geld aber monatlich, meine Frage nun: Sie muss jetzt für Januar einen neuen Antrag auf AL II stellen und ja auch angeben das Sie das Kindergeld für mich bekommt, wird ihr das nun angerechnet? Sie kann ja leider nicht wirklich nachweisen das Sie mir das Geld gibt da ich kein Konto habe, haben schon überlegt das Geld auf ein anderes Konto überweisen zu lassen wäre das auch eine Möglichkeit oder wird das Geld nicht angerechnet? Sie bekommt das Geld auch nur solange wie ich krank bin, sobald ich wieder am Berufsleben teilnehmen kann erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld. |
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#10
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| Nein,es kann nicht angerechnet werden...Siehe nicht anzurechnendes Einkommen...Punkt 8 Eine schriftliche erklärung,das sie dir das Geld gibt,,ist hier vollkommen ausreichend....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hartz IV + Nebenjob + Kindergeld | bayerfan2 | ALG II/Hartz IV | 1 | 10.08.2008 20:05 |