Kinderwohngeld, arge verpflicht zu beantragen?
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Kinderwohngeld, arge verpflicht zu beantragen?

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  #1  
Alt 10.11.2011, 12:59
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WhiteAngel86 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kinderwohngeld, arge verpflicht zu beantragen?


Hallo zusammen,

ich habe da folgendes Problem. Ich bin alleinerziehend und bezog bisher immer UVG, Kindergeld, Kinderwohngeld und ALG2. Kinderwohngeld war ja bisher immer Pflicht vorrangig zu beantragen.

Mit Änderungen vom 01.04. diesen jahres wurde der entsprechende Paragraf gändert: Hier ein auszug:

Gültig ab 1. April 2011 § 12a SGB II
Vorrangige Leistungen

Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,

1. bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder

2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit ALLER Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.

Nun habe ich im Juli diesen Jahres die Arge angerufen und gefragt ob ich vom Wohngeld einen folgeantrag stellen MUSS, da dieser am 30.10. ausläuft. Mit verweis auf diesen Paragrafen und dieser Änderung. Mir wurde gesagt NEIN, da ich ja durch das Wohngeld nicht aus den Bezug der Arge rausfalle. Ich könne es tun, muss es aber nicht.

Nun habe ich es gelassen. Habe der arge schon anfang Oktober mitgeteilt das ich ab 01.11. kein Wohngeld mehr erhalte. Nun nach 3maligen anrufen, was den mit einem Änderungsbescheid ist (da ich ja nun die 140€ Wohngeld nichtmehr erhalte).

Heute kam dann entlich ein anruf: Ich sei verpflichtet Kinderwohngeld zu beantragen, da es eine vorrangige leistung wäre. Weshalb ich es denn nicht beantragt habe. Die bearbeiterin hat sogar selbst bei der wohngeldstelle angerufen und nachgefragt ob ich es wirklich nichtmehr erhalte.

Ich meine, es ist doch mit der Änderung des gesetztes keine pflicht mehr. Wenn ich es nicht beantrage und nicht bekomme, kann es eben nicht eingerechnet werden. Die arge sagt aber "dann sperren wir ihnen eben ihre leistung" "sie sind verpflichtet vorangige leistungen zu beantragen?

Was soll ich nun tun? Nachgeben? neuen antrag stellen und 3 monate auf einen bescheid warten und jeden monat 140€ weniger haben? BIs die wohngeldstelle den antrag bearbeitet hat?

Liege ich nun falsch? Bin ich wirklich verpflichtet? Was ist mit der Gesetztesänderung?

LG WhiteAngel
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  #2  
Alt 10.11.2011, 13:04
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Standard AW: Kinderwohngeld, arge verpflicht zu beantragen?

Wenn das eine andere Sachbearbeiterin ist, mache sie auf den neuen Gesetzesstand aufmerksam.

Es kann sein, dass ihr dieser Paragraph noch nicht geläufig ist.

Ich rate auch dazu, nicht zu telephonieren, sondern dort persönlich zu erscheinen.

D solltest dich dann auch auf die damalige Auskunft berufen.
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  #3  
Alt 10.11.2011, 13:12
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WhiteAngel86 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kinderwohngeld, arge verpflicht zu beantragen?

Danke für deine antwort.

Das mit dem Verweis auf den Paragrafen habe ich schon gleich bei dem Anruf getan. Sie sagte nur kurz, das ich ja schonmal Kinderwohngeld hatte (bis Oktober, da es bisher ja immer pflicht war) und ich somit weiter verpflichtet sei.

Was ich mir nicht vorstellen könnte. Denn in den Gesetztes text steht nichts von "nur neu beantrager" oder so.

Ja normalerweise spreche ich auch immer vor. Noch ist auch nichts bearbeitet. Morgen bin ich ohnehin in der Geschäftsstelle, da lasse ich mir schnellstmöglich einen termin geben. Bei uns kommt man nicht einfach so in die leistung. SOmal die dann so schnell meine akte nicht zur hand haben.

Man bin ich sauer...Gesetz ist doch Gesetz. Und das ist doch nun eindeutig...

LG WhiteAngel
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