Kleinere Wohnung notwendig- wer zahlt Umzug?
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Kleinere Wohnung notwendig- wer zahlt Umzug?

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  #1  
Alt 17.04.2006, 21:26
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member_loob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kleinere Wohnung notwendig- wer zahlt Umzug?


Ich bekomme Arbeitslosengeld2 und meine Wohnung ist zu groß, auch die Miete liegt mit 80 E drüber, die ich selbst aufbringen muss. Von meinem wenigen Geld, kann man sich ja ausrechnen, bleibt dann nicht mehr viel. Durch den einen Euro Job komme ich gerade so rum. Jetzt habe ich endlich eine passende Wohnung gefunden. Durch den Umzug würden mir Kosten entstehen. Die Wohnung habe ich durch einen Immobilienmakler und der verlangt Mietkaution. Keine Provision!

Bezahlt mir das Arbeitsamt die Kosten des Umzuges inkl. Kaution? Die Kaution der jetzigen Wohnung war geringer als die geforderte bei der neuen Wohnung. Doch das Geld könnte ich dann trotzdem wieder verwenden. Wie ist das alles geregelt?


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  #2  
Alt 18.04.2006, 14:04
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Kleinere Wohnung notwendig- wer zahlt Umzug?

Grüß Dich Member_loob

Wichtig ist, dass Du vor Abschluss des neuen Mietvertrages, Dir diesen vorher vom Amt genehmigen lässt. Nur wenn Du vorher (vorm Unterschreiben des neuen Mietvertrages) die Übernahme der Umzugskosten beantragst, können Kosten, wie Umzugshilfe, Mietkaution und a. Wohnungsbeschaffungskosten vom Amt übernommen werden.
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  #3  
Alt 20.02.2009, 10:37
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Anja08 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Umzug

Wie über mir schon zu lesen steht muß bei einem Umzug alles von der Arge abgesegnet sein denn sonst handelst Du Dir ne menge Ärger ein. Auch die Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt muß bei der Arge vorgelegt werden.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Anja08 für den nützlichen Beitrag:
Ratgeberin (20.02.2009)

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