| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich bekomme Arbeitslosengeld2 und meine Wohnung ist zu groß, auch die Miete liegt mit 80 E drüber, die ich selbst aufbringen muss. Von meinem wenigen Geld, kann man sich ja ausrechnen, bleibt dann nicht mehr viel. Durch den einen Euro Job komme ich gerade so rum. Jetzt habe ich endlich eine passende Wohnung gefunden. Durch den Umzug würden mir Kosten entstehen. Die Wohnung habe ich durch einen Immobilienmakler und der verlangt Mietkaution. Keine Provision! Bezahlt mir das Arbeitsamt die Kosten des Umzuges inkl. Kaution? Die Kaution der jetzigen Wohnung war geringer als die geforderte bei der neuen Wohnung. Doch das Geld könnte ich dann trotzdem wieder verwenden. Wie ist das alles geregelt? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Grüß Dich Member_loob Wichtig ist, dass Du vor Abschluss des neuen Mietvertrages, Dir diesen vorher vom Amt genehmigen lässt. Nur wenn Du vorher (vorm Unterschreiben des neuen Mietvertrages) die Übernahme der Umzugskosten beantragst, können Kosten, wie Umzugshilfe, Mietkaution und a. Wohnungsbeschaffungskosten vom Amt übernommen werden.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
|
#3
| |||
| |||
| Wie über mir schon zu lesen steht muß bei einem Umzug alles von der Arge abgesegnet sein denn sonst handelst Du Dir ne menge Ärger ein. Auch die Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt muß bei der Arge vorgelegt werden. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Anja08 für den nützlichen Beitrag: | ||
Ratgeberin (20.02.2009) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alg 2 Umzug wegen Schwangerschaft und zusammenzug mit freund abgeleht | pusteblume06 | ALG II/Hartz IV | 9 | 02.09.2008 19:12 |