Kontoauszüge schwärzen
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Kontoauszüge schwärzen

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  #1  
Alt 14.09.2009, 11:06
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Hallo Zusammen!

Man muss bei der Antragstellung die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. (so ARGE Köln)

Hier paar grundsätzliche Fragen hierzu:

Kann man die unwichtigen Positionen (Abbuchungen wie Kartenzahlungen bei Plus, Überweisungen Ebaykauf) schwärzen?
bzw. darf die Arge Einsicht auf ungeschwärzte Auszüge haben aber diese nicht ungeschwärzt kopieren?

Ist die Einsicht in die ungeschwärzten Kontoauszüge nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz??

Überhaupt dürfen sie die Kontoauszüge ohne einen konkreten Verdacht zur EInsicht verlangen??

Klar die ARGE hätte gerne alles, aber sie sollte selbst dabei nicht gesetzeswidrig vorgehen.
Vielen Dank
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  #2  
Alt 14.09.2009, 15:16
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Standard Schwärzen von Kontoauszügen

Du könntest Deine Zahlungen wegen Mitgliedschaften in Vereinen und politischen Parteien schwärzen. Meiner Ansicht nach geht es der ARGE nichts an.
Bei ebay Verkäufen und Geldeinnahmen wäre die Frage der ARGE natürlich berechtigt woher diese einmaligen Geldzahlungen resultieren. Da Du das Geld schon ausgegeben hast, wäre eigendlich eine ehrliche Antwort dieser ebay Geschäfte unkritisch.
Ich rate aber grundsätzlich davon ab der ARGE irgendetwas über ebay zu sagen.
Sage doch einfach, Dass Du Dich nicht erinnern kannst weshalb Du diese einmaligen Zahlungen erhalten hast.
Du hast auch keine Mitwirkungspflicht, wenn Du nicht verstehst, weshalb Du unbedingt einmalige Zahlungen nachweisen mußt.


Du hast aber eine Mitwirkungspflicht gemäß Paragraphen 60 bis 64 des Sozialgesetzbuch I (SGB I).
§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen

35 Abs. 3 SGB I
§ 35 SGB I Sozialgeheimnis
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spikie1 (15.09.2009)

  #3  
Alt 14.09.2009, 19:39
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Frage

Zitat:
Ich rate aber grundsätzlich davon ab der ARGE irgendetwas über ebay zu sagen.
Sage doch einfach, Dass Du Dich nicht erinnern kannst weshalb Du diese einmaligen Zahlungen erhalten hast.
Du hast auch keine Mitwirkungspflicht, wenn Du nicht verstehst, weshalb Du unbedingt einmalige Zahlungen nachweisen mußt.
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  #4  
Alt 14.09.2009, 20:57
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Ebay verkäufe,wenn es im Rahmen ist,sind eine Umwandlung des Schonvermögens...Darüber hat bereits das BSG entschieden....


Also,besser die Verkaäufe angeben...da wird es keine Probleme geben...(Solange du nicht ein Powerseller bist)
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  #5  
Alt 15.09.2009, 16:03
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Danke für Eure Antworten.

Es ging mir auch um die Ebay-Käufe.
Kein privater Vertragspartner wäre sicher erfreut, dass sein Name und Kontodaten unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt wird. Ich denke es verstößt gegen das Datenschutzgesetz, auch wenn ich mich bisher nicht in das Gesetz vertieft habe.

Langer Rede kurzer Sinn - heute hat mir die Sachbearbeiterin auf die Frage ob ich die Geldausgänge schwärzen kann, geantwortet "Die Unterlagen wären so nicht gültig". Naja! Wie dem auch sei, ich hatte keine Lust auf Diskussionen, wollte keine Feinde machen, da ich in Ruhe gelassen werden will.
Die rechtliche oder verwaltungsrichtliche Richtigkeit der Auskunft der Mitarbeiter kann von unterschiedlicher Qualität sein....

Am Rande:
(wie ich heute erfreulicherweise Erfahren durfte, habe ich die 6€ für die Meldebescheinigung gar nicht ausgeben müssen, da sie gar nicht erforderlich war!!! Danke für die Auskunft Frau XY - nicht das ich zuviel Moneten habe und diese Ausgabe in der ARGE Pauschale miteinberechnet wurde!!!)
soviel zur Verlässligkeit der Auskünfte!
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  #6  
Alt 15.09.2009, 16:23
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Du kannst die Kontoauszüge ohne Bedenken Schwärzen(Die ausgabestelle)


Bundessozialgericht; Urteil vom 19.09.2008
[Aktenzeichen: B 14 AS 45/07 R]


Oder meint die gute SB über dem höchsten Deutschen Sozialgericht zu stehen????
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Geändert von tyron01 (15.09.2009 um 18:14 Uhr)
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