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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| guten tag.. ich würde gern wissen ob eine zahnarztbehandlung unter narkose vom amt übernommen werden kann oder wenn man das bei der zuständigen krankenkasse einreicht,man dann trotzdem erst mal selber den betrag "vorschiessen"muss? natürlich kann man bei der krankenkasse den antrag stellen.aber ich habe auch gehört,dass man vor der kostenübernahme den betrag erst zahlen muss,den man dann aber zurückerstattet bekommt. wenn ich diesen betrag zahlen könnte,sei es auch nur als vorstrecken dieser summe,dann bräuchte ich ja auch keinen antrag auf kostenübernahme zu stellen.denn dann hätte man ja das geld. ich weiss einfach nicht mehr weiter. ich habe von kindheit an panik vorm zahnarzt.und dem entsprechend sieht auch mein gebiss aus.. gerade die vorderen schneidezähne wären zu machen und haben bereits ein provisorium,welches aber nun locker ist.nun habe ich eine klinik gefunden die es eventuell unter vollnarkose machen würde. nur um mich im vorfeld mal abzusichern stelle ich eben hier diese frage. wäre nett wenn ich ein paar intressante tips bekäme. vielen dank für eure bemühungen! |
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#2
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| Du solltest Dich bevor Du Deine Zähne auf Vordermann bringen lässt von dem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen (dazu ist er verpflichtet). Damit gehst Du dann zu Deiner Krankenkasse und lässt Dich beraten. In einem Beratungsgespräch wird man Dir dann aufstellen welchen Festzuschuss Du erhälst und welchen Betrag Du noch selbst zahlen musst. Gehe nicht voreilig auf ein Angebot des behandelnden Zahnarztes ein, sondern lasse die Kostenaufstellung unbedingt vorher von der KK prüfen! I.d.R. übernimmt die Krankenkasse 50% der Regelleistung. Bei regelmäßiger Vorsorgeuntersuchung kann man noch zusätzlich Vergünstigungen erhalten. Verfügt der Versicherte über ein geringes Einkommen kann die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss zahlen. Genauere Informationen dazu erhälst Du bei Deiner Krankenkasse.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Hallo, Dein Arzt muss Dir für Deine Krankenkasse schon im Voraus eine komplette Rechnung schreiben. Mit dieser und Deinem Bonusheft gehst Du zur Krankenkasse. Und erst wenn Du von dort den Bescheid hast, kannst Du die Behandlung vom Zahnarzt ausführen lassen. Solltest Du in diesem Jahr schon andere Kosten für Arzt und Medikamente (Arzneimittelzuzahlungen) ausgegeben haben, so nehm bitte die Quittungen und Deinen Hartz IV Bescheid mit. Als Hartz IV Empfänger musst Du im Jahr etwas über 80 € selber tragen, dann kannst Du eine Freistellung für den Rest des Jahres erhalten. Falls Du verheiratet bist, zählen auch die Quittungen Deiner Frau. Die Zahl 80 bleibt dann für die ganze Familie stehen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| vielen dank für eure schnelle antwort. werd des so machen wie ihr mir geraten habt. halte euch auf dem laufenden.. danke nochmals. |
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