Krankenversicherung bei Gesetzlich und privat Versicherten
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > ALG II/Hartz IV


Neuester Artikel bei Arbeits-abc.de
Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

Krankenversicherung bei Gesetzlich und privat Versicherten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.11.2008, 18:08
klein_steffchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankenversicherung bei Gesetzlich und privat Versicherten


Hallöchen,

mein Freund (arbeitslos) ich wohnen neuerdings zusammen. Ich bin Beamtin und verdiene ca. 1750€ netto. Aber davon muss ich noch meine private Krankenversicherung zahlen. Bei gesetzlich Versicherten ist der Nettolohn Bruttolohn minus Krankenversicherung. In der Berechnung wurde nun als Nettolohn 1750€ angenommen. Das finde ich nicht fair, denn die Krankenversicherung ist doch eine Pflichtversicherung!! Würde ein Widerspruch gegen den Bescheid mit dieser Begründung denn ziehen?
Was ist denn mit dem Krankenkassenbeitrag meines Freundes? Dieser beträgt 135,00€. Wird angenommen, dass dieser Betrag vom Selbstbehalt zu zahlen ist?
Mein Freund hat zum 01.12. auch Arbeit. War nur nach dem Studium eine Übergangsphase. Aber mit einem Einkommen klarzukommen ist echt schwer, weil wir uns ja auch einrichten müssen... Ich finde diese ganze Bedarfsgemeinschaft total zum ******... Man ist doch nicht verheiratet!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 15.11.2008, 19:09
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.474
Bedankte sich: 14
1.022 Danksagungen in 997 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Bitte lasse deinen Bescheid überprüfen. Selbstverständlich muss dein KV-Beitrag berücksichtigt werden, ausserdem hast du ja auch noch Kosten, um zur Arbeit zu fahren (Freibeträge).

Man unterstellt euch wohl eine Einstandsgemeinschaft, siehe dazu aber bitte den § 7 SGB II:

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
(
Eine Liaison D'Amour ist keine Einstandsgemeinschaft/eheähnliche Gemeinschaft, es sei denn, ihr tretet bereits gegenseitig füreinander ein und unterhaltet mehr als eine Wohngemeinschaft mit sauber getrenntem Wirtschaften.

Diesen Sachverhalt sollte man also exakt prüfen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:

  #3  
Alt 17.11.2008, 08:55
klein_steffchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berechnung Bedarf

Da ich in Braunschweig lebe und die Arge ins BS bereits von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft ansieht, komme ich wohl um diese nicht herum und prüfe nun meinen Bedarf und wollte, dass jemand mal einen Blick drüber wirft.
Einkommen: ca. 1750 € netto.
abzüglich: (habe mich etwas schlau gemacht)
- Freibeträge: 280,00€

Wie sieht es nun aus mit folgenden Kosten:
- private KV: 197,35 €
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 40,10 €
- Lebensv.: 30,89 €
- Haftpflicht: 23,12 €
- Hausrat: 7,70 €
- Fahrtkosten: 102,60 (19Tage*0,20 €*27 km)
= 401,76 €
--> diese Beträge übersteigen den obigen Freibetrag.
--> also sind diese genauen Kosten vom Nettolohn abzuziehen. Und der daraus erzielte Wert ist das einzusetzende Einkommen?
Sprich: 1750 € - 401,76 € = 1348,24 €?

Kann man die gesetzliche KV, die mein Freund gerade zahlt, auch noch irgendwie anrechnen? Mir gehts in erster Linie darum, dass wenigstens die KV für meinen Freund bezahlt wird. Andere Leistungen erwarte ich ja gar nicht.
Mit Zitat antworten

Antwort


Konnten wir Ihr Problem nicht lösen?
Dann nutzen Sie den Service der günstigen Rechtsberatung von AnwaltOnline.
Durch die Anfrage entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung!

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Krankenversicherung - wie versichern bei Arbeitslos ohne Bezüge stjärnfall ALG II/Hartz IV 9 13.03.2010 23:02
Krankenversicherung trotz eigener Kündigung? christinaki Kündigung 1 31.08.2008 15:57
MiniJob und Krankenversicherung? Paul4680_0 Mini-Jobs 1 26.03.2008 20:27
Private oder gesetzlich Krankenversicherung? jenskiam Existenzgründung allgemein 3 06.12.2007 14:08
Selbständig und trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung Lolle Allgemeine Fragen 3 08.01.2006 19:56


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > ALG II/Hartz IV


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.