| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallöchen, mein Freund (arbeitslos) ich wohnen neuerdings zusammen. Ich bin Beamtin und verdiene ca. 1750€ netto. Aber davon muss ich noch meine private Krankenversicherung zahlen. Bei gesetzlich Versicherten ist der Nettolohn Bruttolohn minus Krankenversicherung. In der Berechnung wurde nun als Nettolohn 1750€ angenommen. Das finde ich nicht fair, denn die Krankenversicherung ist doch eine Pflichtversicherung!! Würde ein Widerspruch gegen den Bescheid mit dieser Begründung denn ziehen? Was ist denn mit dem Krankenkassenbeitrag meines Freundes? Dieser beträgt 135,00€. Wird angenommen, dass dieser Betrag vom Selbstbehalt zu zahlen ist? Mein Freund hat zum 01.12. auch Arbeit. War nur nach dem Studium eine Übergangsphase. Aber mit einem Einkommen klarzukommen ist echt schwer, weil wir uns ja auch einrichten müssen... Ich finde diese ganze Bedarfsgemeinschaft total zum ******... Man ist doch nicht verheiratet! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Bitte lasse deinen Bescheid überprüfen. Selbstverständlich muss dein KV-Beitrag berücksichtigt werden, ausserdem hast du ja auch noch Kosten, um zur Arbeit zu fahren (Freibeträge). Man unterstellt euch wohl eine Einstandsgemeinschaft, siehe dazu aber bitte den § 7 SGB II: SGB 2 - Einzelnorm Zitat:
. Diesen Sachverhalt sollte man also exakt prüfen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
|
#3
| |||
| |||
| Da ich in Braunschweig lebe und die Arge ins BS bereits von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft ansieht, komme ich wohl um diese nicht herum und prüfe nun meinen Bedarf und wollte, dass jemand mal einen Blick drüber wirft. Einkommen: ca. 1750 € netto. abzüglich: (habe mich etwas schlau gemacht) - Freibeträge: 280,00€ Wie sieht es nun aus mit folgenden Kosten: - private KV: 197,35 € - Berufsunfähigkeitsversicherung: 40,10 € - Lebensv.: 30,89 € - Haftpflicht: 23,12 € - Hausrat: 7,70 € - Fahrtkosten: 102,60 (19Tage*0,20 €*27 km) = 401,76 € --> diese Beträge übersteigen den obigen Freibetrag. --> also sind diese genauen Kosten vom Nettolohn abzuziehen. Und der daraus erzielte Wert ist das einzusetzende Einkommen? Sprich: 1750 € - 401,76 € = 1348,24 €? Kann man die gesetzliche KV, die mein Freund gerade zahlt, auch noch irgendwie anrechnen? Mir gehts in erster Linie darum, dass wenigstens die KV für meinen Freund bezahlt wird. Andere Leistungen erwarte ich ja gar nicht. |
| |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Krankenversicherung - wie versichern bei Arbeitslos ohne Bezüge | stjärnfall | ALG II/Hartz IV | 9 | 13.03.2010 23:02 |
| Krankenversicherung trotz eigener Kündigung? | christinaki | Kündigung | 1 | 31.08.2008 15:57 |
| MiniJob und Krankenversicherung? | Paul4680_0 | Mini-Jobs | 1 | 26.03.2008 20:27 |
| Private oder gesetzlich Krankenversicherung? | jenskiam | Existenzgründung allgemein | 3 | 06.12.2007 14:08 |
| Selbständig und trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung | Lolle | Allgemeine Fragen | 3 | 08.01.2006 19:56 |