Krankenversicherung Übergangszeit
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Krankenversicherung Übergangszeit

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  #1  
Alt 23.11.2007, 19:39
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Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe, ich bin einigermaßen im richtigen Forum, wenn nicht, bitte lieber admin, verschieben.
Ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich werde vorraussichtlich ab Januar 1-2 Monate ohne Arbeit sein. Ab ca. Februar/März bekomme ich einen Werkvertrag. ALG II beantragen hat glaube ich keinen Zweck, da ich seit über 1 Jahr mit meinem Freund zusammenwohne, der sehr gut verdient. D.h. ab 2008 kein ALG II, und keine Versicherung. NUn habe ich von einer Kollegin, die auch nen Werkvertrag hat, gehört, dass die Kassen einen in der Übergangszeit zwischen 2 Jobs 1-2 Monate kostenlos versichern.
Weiß jemand von Euch davon und kann mir näheres sagem?

Vielen herzlichen Dank!
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  #2  
Alt 23.11.2007, 22:03
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Seit dem 1.4.2007 besteht Krankenversicherungspflicht. Wer sich nicht versichert bzw. keine Beiträge zahlt, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.

Wenn dein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis endet, besteht noch eine vierwöchige Nachversicherungszeit:

§ 19 SGB V

SGB 5 - Einzelnorm

Zitat:
(2) 1Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

2Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
Wende dich bitte trotzdem an deine Krankenkasse und besprich dort die Einzelheiten zu deiner freiwilligen Weiterversicherung.

Bitte prüfe auch, ob die Krankenkasse deines Freundes dich als seine Lebensgefährtin kostenlos mitversichert. Es gibt Versicherungen, die machen dies, andere machen dies nicht. Also nachfragen.

Bitte melde dich bei deiner Agentur für Arbeit "arbeitsuchend". Du wirst dann zwar keine finanziellen Leistungen erhalten, aber die Zeit der Beschäftigugslosigkeit wird dann von der Agentur erfasst und an die Rentenanstalt gemeldet. Dadurch wird dein Rentenverlauf übersichtlich gestaltet.

Deutsche Rentenversicherung Bund - Kein ALG, keine Rentensteigerung
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  #3  
Alt 24.11.2007, 08:22
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das hilft mir sehr weiter!!
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  #4  
Alt 07.07.2009, 14:13
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Standard Unterbrechung bei ALG I

Ich habe zu dem gleichen Thema eine ähnliche Frage.

Ich beziehe gerade Arbeitslosengeld I. Nun will ich dieses freiwillig unterbrechen und später weiter beziehen.

(Kurze Anmerkung: Ich tue dies, weil ich noch eine Weiterbildung machen möchte, die aber erst nach Abschluss der Bezugszeit vom ALG I beginnt. Durch die Weiterbildung verlängert sich dann die Bezugszeit vom ALG I.)

Ich habe nun eine Frage, die auf 2 verschiedene Szenarien anspielt.
1. Die freiwillige Unterbrechung ist kürzer als 4 Wochen: Muß ich mich sofort nach Beginn der freiwilligen Unterbrechung selber krankenversichern oder brauche ich das nicht, weil ja eine 4-wöchige Übergangszeit besteht?

2. Die freiwillige Unterbrechung ist länger als 4 Wochen: Muß ich mich sofort nach Beginn der freiwilligen Unterbrechung selber krankenversichern oder kann ich auch 4 Wochen warten und somit Geld sparen kann?
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  #5  
Alt 07.07.2009, 21:32
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Zitat:
Zitat von hinzel Beitrag anzeigen
Ich habe zu dem gleichen Thema eine ähnliche Frage.

Ich beziehe gerade Arbeitslosengeld I. Nun will ich dieses freiwillig unterbrechen und später weiter beziehen.

(Kurze Anmerkung: Ich tue dies, weil ich noch eine Weiterbildung machen möchte, die aber erst nach Abschluss der Bezugszeit vom ALG I beginnt. Durch die Weiterbildung verlängert sich dann die Bezugszeit vom ALG I.)

Ich habe nun eine Frage, die auf 2 verschiedene Szenarien anspielt.
1. Die freiwillige Unterbrechung ist kürzer als 4 Wochen: Muß ich mich sofort nach Beginn der freiwilligen Unterbrechung selber krankenversichern oder brauche ich das nicht, weil ja eine 4-wöchige Übergangszeit besteht?

2. Die freiwillige Unterbrechung ist länger als 4 Wochen: Muß ich mich sofort nach Beginn der freiwilligen Unterbrechung selber krankenversichern oder kann ich auch 4 Wochen warten und somit Geld sparen kann?
Die vierwöchige Nachversicherungsfrist wirkt nur nach dem direkten Ende eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.

Wenn du ALG I unterbrichst, musst du dich selber krankenversichern.

Besprich die Unterbrechung aber unbedingt mit der Agentur für Arbeit, nicht dass du nachher nicht wieder ALG I beziehen kannst.
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  #6  
Alt 08.07.2009, 08:45
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Glaubst du das es ein Problem ist nach einer freiwilligen Unterbrechung das ALG I weiterzubeziehen und eine geförderte Weiterbildung zu starten? Das Geld steht mir doch zu.

Wie sieht es mit der Rentenversicherung während der freiwilligen Unterbrechung aus? Werden mir da die Zeiten auch anerkannt? Also werde ich als arbeitssuchend weitergeführt?
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  #7  
Alt 08.07.2009, 13:29
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Zitat:
Zitat von hinzel Beitrag anzeigen
Glaubst du das es ein Problem ist nach einer freiwilligen Unterbrechung das ALG I weiterzubeziehen und eine geförderte Weiterbildung zu starten? Das Geld steht mir doch zu.

Dein Anspruch wird dir sicherlich innerhalb der vierjährigen Verjährungszeit erhalten bleiben. Aber je nach Zeitverlauf könnte der Unterstützungsbetrag auch sinken. Du solltest also klären, ob der Anspruch nach Abschluss deiner Ausbildung problemlos aktiviert werden kann und welcher Auszahlbetrag dann vorgesehen ist.

Wie sieht es mit der Rentenversicherung während der freiwilligen Unterbrechung aus? Werden mir da die Zeiten auch anerkannt?
Also werde ich als arbeitssuchend weitergeführt?

Arbeitsuchend kannst du nur geführt werden, wenn du dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfüguhg stehst. Du möchtest eine Ausbildung/Weiterbildung machen, also gehe ich davon aus, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Ergo: keine Meldung an die Rentenanstalt.
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  #8  
Alt 08.07.2009, 15:32
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Du hast mich nicht ganz richtig verstanden. Ich möchte die Zahlungen des ALG I unterbrechen, das ist richtig. Während der Unterbrechung möchte ich aber keine Aus- bzw. Weiterbildung machen. Ich möchte während der Zeit gar nichts tun.
Erst nach Wiederaufnahme der Zahlungen des ALG I möchte ich eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung machen.
(Hintergrund ist, dass der Starttermin der Weiterbildung nach Ablauf meines Bezugszeitraums für das ALG I liegt und ich sonst während der Weiterbildung kein ALG I erhalten würde.)

Die Unterbrechung wird sich also auf irgendwas zwischen 2-10 Wochen belaufen. In der Zeit werde ich gar nichts machen bzw. werde mich nur weiter fleissig bewerben.

Also jetzt nochmal :-): Meinst du es ist ein Problem nach der freiwilligen Unterbrechung weiter Geld zu bekommen bzw. wird es eine Kürzung geben?

Und wie sieht das mit der Rentenversicherung und dem Status "arbeitssuchend" aus.
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