| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe mein Studium beendet und bin momentan auf Jobsuche. Beim Arbeitsamt habe ich mich Arbeitslos ohne Bezüge gemeldet. Mit dem Studienende endete auch meine private Familienmitversicherung bei der Krankenkasse. Ich wollte mich jetzt gesetzlich versichern, die Krankenkasse teilte mir aber mit, dass ich keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung habe. Stimmt das? Gibt es keine Möglichkeit für mich, in eine gesetzliche Kasse aufgenommen zu werden? Viele Grüße |
|
#2
| ||||
| ||||
| So genaues weiß ich auch nicht, aber vielelicht hilft Dir diese Seite weiter. Private Krankenversicherung Fragen und PKV Vergleich Solltest Du über 25 sein, vielelicht kannst Du da was über Hartz IV bekommen, weil Du ja dann eine eigene BG bist. Dann wärst Du auch krankenversichert.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! Geändert von Franky (12.07.2010 um 16:11 Uhr) |
|
#3
| |||
| |||
| Über 25 bin ich, aber da ich (noch) zuviel SParguthaben habe, kommt Hartz IV nicht in Frage zur Zeit. Das beste ist wohl, schnell einen Job zu finden |
|
#4
| |||
| |||
| Hast du damals während deiner Studienzeit bei deiner Privatkrankenkasse einen Lappen unterschrieben, dass du dich während der Studienzeit nicht bei einer Gesetzlichen Krankenkasse anmelden kanst? Normalerweise ist es so, dass für studierende Privatversicherte die Regelung gilt: Während des Studiums privat über die Familienversicherung und danach abin die Gesetzliche. Mit welcher Argumentation darfst du dich jetzt konrekt nicht bei einer Gesetzlichen versichern? Bei so einer köntest du dich auch freiwillig versichern (Kosten sind dann zu erfragen, sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich) - oder du suchst dir einen Midijob (401 - 800 Euro im Monat) und wärst somit darüber versichert. LG Curly |
|
#5
| |||
| |||
| Ja, während der Studienzeit war ich von der Versicherungspflicht befreit. Jetzt argumentiert die Krankenkasse, dass sie mich nicht versichern können, weil keine Versicherungspflicht besteht, da ich bisher privat versichert war und ich kein EInkommen beziehe. AUch freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Versicherung geht laut Kasse nicht. Scheinbar muss ich mich privat versichern. Aber geht das überhaupt wirklich? Also vor allem, komme ich da dann wieder raus, wenn ich einen Job habe? Falls ich jetzt schnell einen bekomme, kann ich wirklich die Kasse nach 2 Monaten oder so kü+ndigen um dann in eine gesetzliche zu gehen? |
|
#6
| ||||
| ||||
| Der einfachste Weg wäre, eine Arbeit aufzunehmen. Gehe zu irgendeiner Zeitarbeitsfirma und mache da irgendeinen doofen Job. Dann bist du in einer gesetzlichen Krankenklasse, such dir vorher eine aus, Dak, Barmer oder so, es gibt ja genug, und klärst mit denen die Einzelheiten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#7
| |||
| |||
| Tja, einfach eine Arbeit aufnehmen ist ja nicht so einfach. Ich habe ja verschiedene Bewerbungsverfahren laufen. ABer als Umwelttechnikingenieur bin ich auch nicht so der typische Arbeitnehmer, der von Zeitarbeitsfirmen vermittelt werden kann. |
|
#8
| ||||
| ||||
| Du musst ja keine berufsspezifische Arbeit machen, sondern nur irgendeinen Malocherjob. Den machst du solange, wie es dir gefällt und dann kündigst du. Du beziehst ja kein ALG II, bist also frei in deinen Entscheidungen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#9
| |||
| |||
| ok bei mir ist es so geplant für diesen sommer: 1) während des studiums von der gesetztlichen kasse (GKV) befreit 2) dann in die Private (PKV) 3) dann durch meinen studentenjob direkt in ein sozialversicherungspflichtiges verhältnis nach dem studium für 2 monate (april-mai) 4) hier gekündigt, um 3 monate zu reisen (juni-august). beim arbeitsamt arbeitslos melden. nur arbeitslos. bezüge will ich gar nicht, krieg ich gar nicht, denn reisen wäre ja eh tabu. 5) ab 1.9. läuft ein sozialversicherungspflichtiger arbeitsvertrag frage: was passiert bei 4) also während meiner reise? behält mich die GKV und wer bezahlt die beiträge? |
|
#10
| ||||
| ||||
| Achtung! Der Thread ist schon älter, spiegelt also nicht mehr die aktuelle Gesetzeslage wider. Bitte lasse dich zur privaten Krankenkasse beraten, ob so ohne weiteres eine Rückkehr in die GKV möglich ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eigene Kündigung: Arbeitslos melden? | Sunshine80 | Kündigung | 12 | 11.07.2010 21:37 |
| Nicht beim Amt gemeldet - kurzfristige Beschäftigung - Krankenversicherung? | shaitana | Mini-Jobs | 3 | 05.05.2009 13:27 |
| Krankenversicherung bei Gesetzlich und privat Versicherten | klein_steffchen | ALG II/Hartz IV | 2 | 17.11.2008 07:55 |
| Arbeitslos besser als Halbtagsjob? | weltenwunder | Karriere & Job | 1 | 11.04.2007 10:56 |